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Sammelklage gegen Vodafone - jetzt hier mitmachen
Sammelklage gegen Vodafone startetpicture alliance/dpa Vodafone hatte im März und April 2023 damit begonnen, die Preise für zahlreiche Festnetz-Tarife (Kabel und DSL) um fünf Euro pro Monat anzuheben - und zwar auch für Bestandskunden. Vodafone hatte damals betont, sich an geltendes Recht gehalten zu haben. Verbraucherschützer bezweifelten recht schnell die Zulässigkeit doch Vodafone machte weiter.
Auch im Herbst kündigte Vodafone weiteren Bestandskunden Preiserhöhungen in ihren laufenden Verträgen an. Betroffen war unter anderem der Tarif CableMax 500/50. Schließlich startete der vzbv eine Sammelklage - wegen einer Entscheidung über das zuständige Gericht kam es allerdings zu Verzögerungen.
Eintragung beim Register des Bundesamts für Justiz
Sammelklage gegen Vodafone startetpicture alliance/dpa Heute teilte der vzbv nun mit, Betroffene könnten sich ab sofort der Sammelklage des Verbands gegen Vodafone anschließen. Sei die Klage erfolgreich, könnten die angemeldeten Verbraucher direkt Geld zurückerhalten.
Das Prozedere sieht wie folgt aus: Verbraucher sollten zunächst mit dem Online-Klage-Check prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können. Hierfür sollte man Vertragsdokumente und Rechnungen bereithalten. Betroffene können sich der Klage nur anschließen, indem sie sich in das Register des Bundesamts für Justiz eintragen. Der Klage-Check erzeugt hierfür Textbausteine, die die Vodafone-Kunden bei der Anmeldung nutzen können.
Die Teilnahme an der Klage ist nach Angaben des vzbv kostenlos und schützt Teilnehmer vor der Verjährung ihrer Ansprüche. Bald nach Eintragung der Anmeldung in das Verbandsklageregister sollen die Betroffenen unaufgefordert per Post eine Bestätigung über die Eintragung erhalten. Das Bundesamt für Justiz bittet darum, bis dahin von Nachfragen abzusehen. In der Bestätigung seien die persönlichen Daten sowie die Klage, zu der man seine Ansprüche angemeldet habe, angegeben.
Aktuell erhöhen viele Festnetz-Internet-Provider die Preise - und erlauben eine außerordentliche Kündigung. Doch wie klappt dann der Wechsel - muss wie immer der neue Anbieter kündigen? Die BNetzA gibt Rat.
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https://www.teltarif.de/nr0/sammelklage-vodafone-preiserhoehung-kabel-internet-dsl/news/95291.html