Internet ohne SCHUFA

Information über SCHUFA und Internet

Abfrage Ihrer eigenen SCHUFA

Urteil

Jeder hat laut § 34 Bundesdatenschutzgesetz Anspruch darauf zu erfahren, welche Informationen ein Unternehmen über ihn speichert.

Damit hat auch die SCHUFA Holding AG auf Anfrage die Daten kostenlos auszuliefern. In dieser Datenübersicht finden Sie alle Informationen, die bei der SCHUFA über Sie gespeichert werden. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden.

Dafür müssen Sie ein von SCHUFA zur Verfügung gestelltes Bestellformular ausfüllen und eine beidseitige Kopie Ihrer Ausweisdokumente beifügen. Dieses Verfahren dient zur Vermeidung von Rückfragen und im Sinne einer schnelleren Bearbeitung sowie zu Ihrer eindeutigen Identifikation. Die Angaben Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und Gültigkeitsdatum müssen auf den Dokumenten gut lesbar sein. Nicht erforderliche Angaben, wie zum Beispiel Nationalität, Augenfarbe und Größe können Sie in Ihrem eigenen Interesse schwärzen.

Das Bestellformular sowie die Adresse, wohin die Anfrage geschickt werden soll bekommen Sie kostenlos direkt auf der ofiziellen SCHUFA Seite.

Schlagworte / Tags SCHUFA, Abfrage, ohne SCHUFA,

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