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0900-Nummern: Diese neuen Preisobergrenzen gelten jetzt

0900: Von sinnvoll bis AbzockeDie Vorwahl 0900 ist vor allem durch nächt­liche Werbe­blöcke für Sex-Hotlines bekannt, doch auch einige weitere Dienste werden über die 0900-Gasse reali­siert. Dabei sind die Kosten höchst unter­schied­lich - wir zeigen Ihnen, welche Entgelte anfallen.

0900: Von sinnvoll bis AbzockeBild: teltarif.de Mehr­wert­dienste dürfen seit Anfang 2006 nur noch über die Rufnum­mern­gasse 0900 abge­wickelt werden. Die früher genutzte und durch zahl­lose Sex-Hotlines und Dialer in Verruf gekom­mene Gasse 0190 steht hierfür schon lange nicht mehr zur Verfü­gung und wurde abge­schaltet.

Das Beson­dere an 0900er-Nummern: Bei der zustän­digen Bundes­netz­agentur können die Nutzer in einer Daten­bank abfragen, wer die Mehr­wert­nummer geschaltet hat, wenn er sich beim Anbieter der Dienst­leis­tungen beschweren möchte. 0900: Von sinnvoll bis AbzockeBild: teltarif.de

Bundes­netz­agentur Zur (0)900er-Suche Seit der neuen Regu­lie­rung, nament­lich durch die am 13. Juli 2023 in Kraft getre­tenen Verfü­gungen Nr. 72/2023 und 73/2023 vom 12. Juli 2023 (hier abrufbar), ist nun an der Rufnummer erkennbar, wie viel der Anruf dieser Rufnummer kosten wird. Bei den 0190-Nummern war dieses schon früher anhand der ersten Ziffer nach der 0190 möglich.

Bei 0900 bestimmt diese Gasse also nicht mehr, welche Dienst­leis­tung sich hinter der Rufnummer wahr­schein­lich verbirgt, sondern nur noch die Gesprächs­kosten pro Minute. Die Einord­nung in eine der neun bereit­gestellten Kenn­zahlen-Kate­gorien obliegt dem Antrags­steller selbst. Diesem sollte es bisher ermög­licht werden, sich dies­bezüg­lich frei­willig der Inhal­teken­nung des vom Deut­schen Verband für Tele­kom­muni­kation und Medien (DVTM) heraus­gege­benen Kodex Deutsch­land für Tele­kom­muni­kation und Medien zu unter­werfen. Eine neue Version des Kodexes ist noch nicht veröf­fent­lich worden.

Seit dem 1. Dezember 2021 ist der Einsatz von Dialern nach § 114 Abs. 1 TKG unzu­lässig. Bis Ende 2021 war der Betrieb auch nur unter strengen Auflagen, die wir auf einer geson­derten Ratge­berseite zusam­menge­fasst haben, erlaubt. Die Nummern­gasse 0900-9 dient inzwi­schen als Reserve.

Nummern­gasse Kosten aus den Fest- und Mobil­funk­netzen aller Anbieter in Euro pro Minute Mögliche Dienste 0900-0 0,49 frei wählbar, keine Inhal­teken­nungen mehr 0900-1 0,69 0900-2 0,99 0900-3 1,49 0900-4 1,69 0900-5 1,99 0900-6 2,29 0900-7 2,49 0900-8 2,99 Stand: Dezember 2024

Gespräche zu 0900er-Nummern sind seit 1. Dezember 2024 nicht mehr frei tari­fierbar, die Verbin­dungs­preise wurden für jede Rufnum­mern­gasse fest­gelegt und gelten für sämt­liche TK-Anbieter sowohl für Gespräche aus dem Fest- als auch aus dem Mobil­funk­netz. Es gibt auch weiterhin zusätz­liche gesetz­liche Regeln, an die sich Anbieter der 0900er-Nummern halten müssen.

Gut für die Kunden: Warte­schleifen müssen in jedem Fall kostenlos sein oder dürfen gar nicht erst entstehen (§115 TKG), eine Preis­ansage vor dem Gesprächs­aufbau ist immer Pflicht (§110 TKG). §112 TKG schreibt zur Tari­fierung der 0900-Nummern:

Preise für zeit­abhängig über Rufnum­mern für Premium-Dienste, Kurz­wahl­dienste und Auskunfts­dienste abge­rech­nete Verbin­dungen und Dienst­leis­tungen dürfen nur erhoben werden, wenn sie insge­samt höchs­tens 3 Euro pro Minute betragen (...). Die Abrech­nung darf höchs­tens im 60-Sekunden-Takt erfolgen.

Preise für zeit­unab­hängig über Rufnum­mern für Premium-Dienste, Kurz­wahl­dienste und Auskunfts­dienste abge­rech­nete Verbin­dungen und Dienst­leis­tungen dürfen nur erhoben werden, wenn sie höchs­tens 30 Euro pro Verbin­dung betragen (...).

Wird der Preis von über Rufnum­mern für Premium-Dienste, Kurz­wahl­dienste und Auskunfts­dienste abge­rech­nete Dienst­leis­tungen aus zeit­abhän­gigen und zeit­unab­hängigen Leis­tungs­anteilen gebildet, so müssen diese Preis­anteile entweder im Einzel­verbin­dungs­nach­weis, soweit dieser erteilt wird, getrennt ausge­wiesen werden oder Verfahren nach Absatz 6 Satz 3 zur Anwen­dung kommen. Der Preis nach Satz 1 darf höchs­tens 30 Euro je Verbin­dung betragen, soweit nach Absatz 6 keine abwei­chenden Preise erhoben werden können. (...)

Über die Preis­grenzen der Absätze 1 bis 3 hinaus­gehende Preise dürfen nur erhoben werden, wenn sich der Kunde vor Inan­spruch­nahme der Dienst­leis­tung gegen­über dem Anbieter durch ein geeig­netes Verfahren legi­timiert.

Gespräche, die pro Minute abge­rechnet werden, werden durch die Netz­anbieter aus Sicher­heits­gründen nach einer Stunde getrennt. Eine derar­tige Zwangs­tren­nung kennt das Gesetz bei Event-Berech­nungen nicht.

Aus den Mobil­funk­netzen sind die Nummern gege­benen­falls nicht erreichbar. Details dazu erfahren Sie auf unseren Ratge­berseiten zu Sonder­rufnum­mern­kosten für Vertrags­kunden, Prepaid-Kunden und Discounter-Karten.

Ratgeber zu verschiedenen Sonderrufnummern Übersicht: Alle Sonderrufnummern 0700: Die Rufnummer fürs Leben 032: Vorwahl für die Internet-Telefonie 0900: Von sinnvoll bis Abzocke 0137: Televoting verkommt zum 0900-Ersatz 0180: Die Vorwahl für Service-Hotlines 016x: Pager günstig anrufen Behördenrufnummer 115: Die Kosten 0800 und 00800: Die kostenlosen Vorwahlen Kosten vom Handy mit Netzbetreiber-Vertrag Kosten vom Prepaid-Handy beim Netzbetreiber Kosten bei Discountern vom Prepaid-Handy Diese Vorwahlen gibt es nicht mehr Abonnieren Kommentar verfassen Anzeige:

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/telefonieren/sonderrufnummern-0900.html?update=24494725

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