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11833 & Co.: Sterben alle Telefonauskünfte zum 1. Dezember?

So geht es bei Telefonauskunfts-Diensten weiterDie Telekom und mindes­tens ein weiterer Betreiber beenden ihre Tele­fon­aus­kunft mit der Nummer 118xx zum 1. Dezember - weil das Offline-Billing endet. Sterben damit alle Auskunfts­dienste? teltarif.de hat nach­gefragt.

Die Deut­sche Telekom hat - wie bereits im Februar berichtet - ange­kün­digt, ihre tele­foni­schen Auskunfts­dienste zum 1. Dezember einzu­stellen. Hiervon betroffen sind die inner­deut­sche Tele­fon­aus­kunft 11833 und die Auslandsaus­kunft 11834. Als Grund gab die Telekom an, dass die Nach­frage stark zurück­gegangen ist.

Auf der einen Seite gibt es heute zahl­reiche andere Möglich­keiten, eine Tele­fon­nummer zu ermit­teln. Und ande­rer­seits sind - bezogen auf private Tele­fon­num­mern - die Daten­sätze der Auskunfts­dienste sicher seit vielen Jahren nicht mehr voll­ständig, da sich viele private Tele­fon­kunden schon lange nicht mehr in Verzeich­nisse eintragen lassen, um tele­foni­schen Beläs­tigungen entge­gen­zuwirken. So geht es bei Telefonauskunfts-Diensten weiterLogos: vatm/Telekom, Foto/Montage: teltarif.de In den vergan­genen Jahren waren aller­dings zahl­reiche weitere Auskunfts­dienste alter­nativer Anbieter aus dem Boden geschossen, wie unsere Tarif-Über­sichten vom Fest­netz zur Inlands-Auskunft und vom Fest­netz zur Auslands-Auskunft zeigen. Doch haben diese Dienste noch lang­fristig eine Zukunft?

"Offline-Billing-Verfahren" endet

Hell­hörig geworden war die Redak­tion von teltarif.de, als wir von einem 118xx-Betreiber am 22. November die Nach­richt erhielten, das bishe­rige Offline-Billing-Verfahren werde zum 1. Dezember 2024 "im deut­schen TK-Markt beendet", was auch die 118xy (Auskunfts­dienste) betreffe. Da die meisten Endkunden heut­zutage Rufnum­mern über das Internet recher­chieren würden, stelle der Betreiber die Vermark­tung seiner Auskunfts­dienste (national und inter­national) daher zum 1. Dezember ein.

Stutzig gemacht hat uns hierbei der Begriff "Offline-Billing-Verfahren", denn hierbei handelt es sich um das Verfahren, mit dem auch die Betreiber von Call-by-Call-Vorwahlen noch bis Jahres­ende ihre Abrech­nungen über die Deut­sche Telekom durch­führen können. Da dieses Offline-Billing-Abrech­nungs­ver­fahren in der Tat einge­stellt wird und es für Call by Call auch keine Alter­native gibt, endet Call by Call daher zum Jahres­ende.

Sollte die Einstel­lung des Offline-Billing-Abrech­nungs­ver­fah­rens nun zusätz­lich auch noch den Tod aller 118xx-Auskunfts­dienste nach sich ziehen - oder würde die Telekom hierfür ein alter­natives Verfahren anbieten?

BNetzA: Neure­gulie­rung der 118xx-Auskunfts­dienste

Ein komplettes Aus der 118xx-Auskunfts­dienste auf einen Schlag erschien uns aller­dings wenig wahr­schein­lich, denn gleich­zeitig hatten wir in den Amts­blät­tern der Bundes­netz­agentur mitver­folgt, wie die Behörde diesen Rufnum­mern­bereich neu regu­liert: Die Erlaubnis, in diesem Nummern­bereich auch Vermitt­lungs­dienst­leis­tungen erbringen zu können, wurde bereits 2022 aufge­hoben.

Und mit einer weiteren Verfü­gung aus diesem Jahr hat die Bundes­netz­agentur gemäß § 123 Abs. 7 TKG eine Preis­fest­legung für die Auskunfts­dienste erlassen, die mit Wirkung zum 1. Dezember Netz über­grei­fend einheit­liche Preise für Anrufe bei Auskunfts­diensten vorgibt. Dazu wird eine bestimmte Tarif­struktur fest­gelegt, und die Zutei­lungs­nehmer müssen ihre Auskunfts­ruf­num­mern einem der dort vorge­gebenen Tarife zuordnen. Mit der Ände­rungs­ver­fügung würden "plan­wid­rige Angaben bei den Preis­höhen berei­nigt", so die Bundes­netz­agentur.

Wir haben dazu bei der Deut­schen Telekom nach­gefragt und eine recht ausführ­liche Antwort erhalten.

So funk­tio­niert die neue Abrech­nung

Die Telekom wird nach eigenen Angaben den bishe­rigen Dienst­leis­tern von 118xx-Auskunfts­diensten ab 1. Dezember ein alter­natives Abrech­nungs­ver­fahren anbieten - das soge­nannte Online-Billing-Verfahren. Die Anwen­dung für 118xy und 0900 erfolge also analog der Produkte 0137 und 0180. Im Mobil­funk werde seit jeher das Online-Billing-Verfahren verwendet.

Die Aussage, dass ein Dienst einge­stellt werden müsse, weil ein Wechsel von offline auf online Billing erfolgt, sei nicht richtig. Der Dienst könne "ganz normal fort­bestehen". Zur Fort­füh­rung des Geschäfts müsse ledig­lich für eine zuge­teilte 118er-Kurz­wahl­nummer bei der BNetzA ein Tarif ange­meldet werden.

Das soll wie folgt funk­tio­nieren: Die Leis­tungen werden weiterhin durch den Diens­tean­bieter erbracht, aller­dings als Leis­tungen der Deut­schen Telekom bzw. des jewei­ligen Teil­neh­mer­netz­betrei­bers (TNB) abge­rechnet. Hierzu gibt es einen Markt­kon­sens mit dem VATM. Der Service gegen­über dem Endkunden werde nicht mehr durch den Diens­tean­bieter erbracht, sondern durch den Teil­neh­mer­netz­betreiber.

Forde­rungs­ver­luste würden zukünftig eben­falls vom Teil­neh­mer­netz­betreiber und nicht mehr vom Diens­tean­bieter getragen. Der über­wie­gende Anteil aller 118er-Diens­tean­bieter habe sich zum 1. Dezember bei der BNetzA mit einem Tarif regis­triert, es gebe aber einige Nach­zügler zum 1. Januar 2025.

So viele 118xx-Betreiber machen weiter

In die Gasse 118xy würden laut der Telekom 100 118er-Rufnum­mern passen. Von diesen 100 Rufnum­mern seien bislang die ersten 10 für Vermitt­lungs­dienste reser­viert. Insge­samt seien aktuell 26 nicht vergeben (zu denen auch die Kurz­wahl­num­mern der Deut­schen Telekom gehören), und 74 seien vergeben.

Die Bundes­netz­agentur hat auf ihrer Inter­net­seite einer­seits ein Verzeichnis der verge­benen 118xx-Rufnum­mern und ande­rer­seits ein Verzeichnis aller Betreiber, die für den 1. Dezember bezie­hungs­weise 1. Januar einen Tarif bean­tragt haben.

Die Telekom hat beide Verzeich­nisse mitein­ander vergli­chen und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich vermut­lich zwei Unter­nehmen komplett aus dem 118er-Geschäft zurück­ziehen und zwei weitere Unter­nehmen ihr Angebot straffen, das heißt einzelne Kurz­wahl­num­mern zurück­geben.

Das sind die Alter­nativen

Wer wirk­lich eine Tele­fon­nummer ermit­teln muss, setzt meist auf eine kosten­lose Tele­fon­aus­kunft per Internet, falls die Rufnummer nicht über Karten­dienste wie Google Maps und andere gefunden werden kann.

Einige der Internet-Auskunfts­dienste bieten auch die Rück­wärts­suche an, mit der sich Name und Adresse zur Rufnummer ermit­teln lassen, wenn die Rufnummer in ein Verzeichnis einge­tragen ist.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/telefon-auskunft-zukunft-telekom-billing/news/97217.html

Schlagworte / Tags Telekom,

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