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11833 & Co.: Sterben alle Telefonauskünfte zum 1. Dezember?
Die Deutsche Telekom hat - wie bereits im Februar berichtet - angekündigt, ihre telefonischen Auskunftsdienste zum 1. Dezember einzustellen. Hiervon betroffen sind die innerdeutsche Telefonauskunft 11833 und die Auslandsauskunft 11834. Als Grund gab die Telekom an, dass die Nachfrage stark zurückgegangen ist.
Auf der einen Seite gibt es heute zahlreiche andere Möglichkeiten, eine Telefonnummer zu ermitteln. Und andererseits sind - bezogen auf private Telefonnummern - die Datensätze der Auskunftsdienste sicher seit vielen Jahren nicht mehr vollständig, da sich viele private Telefonkunden schon lange nicht mehr in Verzeichnisse eintragen lassen, um telefonischen Belästigungen entgegenzuwirken. So geht es bei Telefonauskunfts-Diensten weiterLogos: vatm/Telekom, Foto/Montage: teltarif.de In den vergangenen Jahren waren allerdings zahlreiche weitere Auskunftsdienste alternativer Anbieter aus dem Boden geschossen, wie unsere Tarif-Übersichten vom Festnetz zur Inlands-Auskunft und vom Festnetz zur Auslands-Auskunft zeigen. Doch haben diese Dienste noch langfristig eine Zukunft?
"Offline-Billing-Verfahren" endet
Hellhörig geworden war die Redaktion von teltarif.de, als wir von einem 118xx-Betreiber am 22. November die Nachricht erhielten, das bisherige Offline-Billing-Verfahren werde zum 1. Dezember 2024 "im deutschen TK-Markt beendet", was auch die 118xy (Auskunftsdienste) betreffe. Da die meisten Endkunden heutzutage Rufnummern über das Internet recherchieren würden, stelle der Betreiber die Vermarktung seiner Auskunftsdienste (national und international) daher zum 1. Dezember ein.
Stutzig gemacht hat uns hierbei der Begriff "Offline-Billing-Verfahren", denn hierbei handelt es sich um das Verfahren, mit dem auch die Betreiber von Call-by-Call-Vorwahlen noch bis Jahresende ihre Abrechnungen über die Deutsche Telekom durchführen können. Da dieses Offline-Billing-Abrechnungsverfahren in der Tat eingestellt wird und es für Call by Call auch keine Alternative gibt, endet Call by Call daher zum Jahresende.
Sollte die Einstellung des Offline-Billing-Abrechnungsverfahrens nun zusätzlich auch noch den Tod aller 118xx-Auskunftsdienste nach sich ziehen - oder würde die Telekom hierfür ein alternatives Verfahren anbieten?
BNetzA: Neuregulierung der 118xx-Auskunftsdienste
Ein komplettes Aus der 118xx-Auskunftsdienste auf einen Schlag erschien uns allerdings wenig wahrscheinlich, denn gleichzeitig hatten wir in den Amtsblättern der Bundesnetzagentur mitverfolgt, wie die Behörde diesen Rufnummernbereich neu reguliert: Die Erlaubnis, in diesem Nummernbereich auch Vermittlungsdienstleistungen erbringen zu können, wurde bereits 2022 aufgehoben.
Und mit einer weiteren Verfügung aus diesem Jahr hat die Bundesnetzagentur gemäß § 123 Abs. 7 TKG eine Preisfestlegung für die Auskunftsdienste erlassen, die mit Wirkung zum 1. Dezember Netz übergreifend einheitliche Preise für Anrufe bei Auskunftsdiensten vorgibt. Dazu wird eine bestimmte Tarifstruktur festgelegt, und die Zuteilungsnehmer müssen ihre Auskunftsrufnummern einem der dort vorgegebenen Tarife zuordnen. Mit der Änderungsverfügung würden "planwidrige Angaben bei den Preishöhen bereinigt", so die Bundesnetzagentur.
Wir haben dazu bei der Deutschen Telekom nachgefragt und eine recht ausführliche Antwort erhalten.
So funktioniert die neue Abrechnung
Die Telekom wird nach eigenen Angaben den bisherigen Dienstleistern von 118xx-Auskunftsdiensten ab 1. Dezember ein alternatives Abrechnungsverfahren anbieten - das sogenannte Online-Billing-Verfahren. Die Anwendung für 118xy und 0900 erfolge also analog der Produkte 0137 und 0180. Im Mobilfunk werde seit jeher das Online-Billing-Verfahren verwendet.
Die Aussage, dass ein Dienst eingestellt werden müsse, weil ein Wechsel von offline auf online Billing erfolgt, sei nicht richtig. Der Dienst könne "ganz normal fortbestehen". Zur Fortführung des Geschäfts müsse lediglich für eine zugeteilte 118er-Kurzwahlnummer bei der BNetzA ein Tarif angemeldet werden.
Das soll wie folgt funktionieren: Die Leistungen werden weiterhin durch den Diensteanbieter erbracht, allerdings als Leistungen der Deutschen Telekom bzw. des jeweiligen Teilnehmernetzbetreibers (TNB) abgerechnet. Hierzu gibt es einen Marktkonsens mit dem VATM. Der Service gegenüber dem Endkunden werde nicht mehr durch den Diensteanbieter erbracht, sondern durch den Teilnehmernetzbetreiber.
Forderungsverluste würden zukünftig ebenfalls vom Teilnehmernetzbetreiber und nicht mehr vom Diensteanbieter getragen. Der überwiegende Anteil aller 118er-Diensteanbieter habe sich zum 1. Dezember bei der BNetzA mit einem Tarif registriert, es gebe aber einige Nachzügler zum 1. Januar 2025.
So viele 118xx-Betreiber machen weiter
In die Gasse 118xy würden laut der Telekom 100 118er-Rufnummern passen. Von diesen 100 Rufnummern seien bislang die ersten 10 für Vermittlungsdienste reserviert. Insgesamt seien aktuell 26 nicht vergeben (zu denen auch die Kurzwahlnummern der Deutschen Telekom gehören), und 74 seien vergeben.
Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite einerseits ein Verzeichnis der vergebenen 118xx-Rufnummern und andererseits ein Verzeichnis aller Betreiber, die für den 1. Dezember beziehungsweise 1. Januar einen Tarif beantragt haben.
Die Telekom hat beide Verzeichnisse miteinander verglichen und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich vermutlich zwei Unternehmen komplett aus dem 118er-Geschäft zurückziehen und zwei weitere Unternehmen ihr Angebot straffen, das heißt einzelne Kurzwahlnummern zurückgeben.
Das sind die Alternativen
Wer wirklich eine Telefonnummer ermitteln muss, setzt meist auf eine kostenlose Telefonauskunft per Internet, falls die Rufnummer nicht über Kartendienste wie Google Maps und andere gefunden werden kann.
Einige der Internet-Auskunftsdienste bieten auch die Rückwärtssuche an, mit der sich Name und Adresse zur Rufnummer ermitteln lassen, wenn die Rufnummer in ein Verzeichnis eingetragen ist.
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https://www.teltarif.de/nr0/telefon-auskunft-zukunft-telekom-billing/news/97217.html