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Bis 2065: BNetzA will 18 Standorte schließen

Die Bundesnetzagentur plant, 18 Außenstellen langfristig zu schließen.Aktuell ist die Bundes­netz­agentur an 46 Stand­orten im Land zu finden, 18 davon sollen lang­fristig geschlossen werden, so bis 2065 viel­leicht.

Einst gab es ein Minis­terium für das Post- und Fern­mel­dewesen. Das wurde aufge­löst und das Bundesamt für Post und Tele­kom­muni­kation (BAPT) gegründet, das die Tele­fon­nummer des Minis­teriums (14-0) geerbt hat. Aus dem BAPT wurde die Regu­lie­rungs­behörde für Tele­kom­muni­kation und Post (RegTP) und schließ­lich die Bundes­netz­agentur, die sich inzwi­schen auch um Gas-, Strom- und Eisen­bahn­netze und alles, was dazu gehört, kümmert. Die Tele­fon­nummer ist geblieben.

Stand­orte redu­zieren

Die Bundesnetzagentur plant, 18 Außenstellen langfristig zu schließen.Bild: teltarif.de Die Bundes­netz­agentur (kurz BNetzA) will die Zahl ihrer Stand­orte in Deutsch­land auf lange Sicht deut­lich verrin­gern. Das aufsichts­rüh­rende Bundes­wirt­schafts­minis­terium habe ein entspre­chendes Stand­ort­kon­zept geneh­migt, heißt es in einem Brief der Aufsichts­behörde an ihren Beirat, welches der Deut­schen Pres­seagentur (dpa) vorliegt. "Wir wollen unsere Aufgaben möglichst effi­zient erfüllen", begrün­dete ein Behör­den­spre­cher das Vorgehen. "Das Konzept schafft Klar­heit und Planungs­sicher­heit für unsere Beschäf­tigten." In dem Schreiben wird zudem deut­lich, dass es auch um Kosten­redu­zie­rung geht: Man wolle sich "an wirt­schaft­lichen Gesichts­punkten" orien­tieren, heißt es.

Aktuell hat die Bundes­behörde hat 46 Stand­orte mit insge­samt 2765 Beschäf­tigten, der Sitz ist in Bonn. Eine wich­tige Außen­stelle befindet sich in Mainz. Auf der Streich­liste sind 18 kleine Stand­orte, dort arbeiten insge­samt 267 Menschen. Für sie ändert sich nichts, da sie bis zum Ende ihrer Tätig­keit für die Behörde an dem jewei­ligen Standort bleiben können.

Je nachdem, wann der letzte Beschäf­tigte vor Ort in Rente geht oder aus anderen Gründen ausscheidet, macht ein Standort zu: Die erste Schlie­ßung ist 2032 geplant, die letzte könnte 2065 erfolgen. Die Stand­orte würden "sozi­alver­träg­lich unter Beach­tung der Arbeits­fähig­keit der Bundes­netz­agentur sukzes­sive behutsam konso­lidiert", betont die Behörde in dem Schreiben.

Histo­rische gewach­sene Struktur

Dass die Netz­agentur in so vielen Städten Büros, pardon "Außen­stellen", hat, liegt an ihrer Historie: Sie entstand aus der sehr präsenten Post- und Fern­mel­dever­wal­tung des Bundes­post­minis­teriums, das in den 90er Jahren mit der Priva­tisie­rung der Post und der Telekom aufge­löst wurde. Die Bundes­netz­agentur nimmt seither Aufsichts- und Regu­lie­rungs­auf­gaben wahr und ist mit Tech­nikern vor Ort. Wenn es zum Beispiel Funk­stö­rungen an einem Flug­hafen gibt, gehen Tech­niker der Sache auf den Grund. Auch wenn Produkte im Handel auftau­chen, die sich als gefähr­lich erweisen, wird die Netz­agentur hinzu­gezogen.

Bei den Stand­orten geht es aller­dings nicht um den Prüf- und Mess­dienst, sondern um diverse Tätig­keiten für die eigene Behörde und für andere Bundes­behörden, etwa die Besol­dungs­abwick­lung und Reise­kos­ten­abrech­nungen. Außerdem werden an besagten Stand­orten zum Beispiel Aufgaben der Energie- und Schie­nen­regu­lie­rung erle­digt, und es geht um die Frequenz­ver­wal­tung.

Die 18 Stand­orte, die auf lange Sicht geschlossen werden sollen, sind über Deutsch­land verteilt. In alpha­beti­scher Reihen­folge geht es um folgende Städte: Bayreuth, Chem­nitz, Detmold, Dresden, Frei­burg, Fulda, Kassel, Kiel, Landshut, Leer, Meschede, Mülheim, Münster, Neubran­den­burg, Neustadt an der Wein­straße, Regens­burg, Rostock und Schwä­bisch Hall.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Als es die Bundes­netz­agentur noch nicht gab, war die "Deut­sche Bundes­post" eine Behörde und nicht nur für Briefe, sondern auch für Tele­fon­ver­bin­dungen über Draht oder Funk zuständig. Wer an seiner heimi­schen Tele­fon­dose herum­schraubte oder einen zweiten Tele­fon­apparat parallel oder gar ein schnur­loses Telefon (natür­lich ohne FTZ-Nummer und meist auf verbo­tenen Frequenzen) anschließen wollte, beging eine Straftat. Heute zum Glück unvor­stellbar.

Wer sein Mobil­telefon im A-Netz oder B-Netz "anmelden" wollte, musste zum Fern­mel­deamt und ein strenger Prüfer unter­suchte den Einbau im Fahr­zeug, ob er - wie beim TÜV - alle tech­nischen Auflagen erfüllt wurden. Funk­freunde, die mit CB-Funk in die Luft gehen wollten, mussten auch erst beim "Fern­mel­deamt" einen Antrag einrei­chen. Aus den Fern­mel­deäm­tern wurden später die Außen­stellen. CB-Funk ist heute allge­mein "geneh­migt", wenn das Gerät zerti­fiziert ist und bestimmte Para­meter erfüllt, darf es genutzt werden, im Juris­ten­deutsch heißt das "Allge­mein­zutei­lung".

Selbst Verbrau­cher­märkte, die firmen­intern per Funk kommu­nizieren möchten, können das heute mit einer Allge­mein­zutei­lung (früher "allge­meine Geneh­migung") tun. Und diese Liste ließe sich beliebig fort­setzen. Und der "Betriebs­funk" wird und wurde in vielen Fällen vom Handy abge­löst und dafür gibt es seit dem Anfang eine allge­meine Zutei­lung (siehe oben).

Kleine Außen­stellen mit wenigen Mitar­bei­tern und nur spezi­ellen Aufga­ben­berei­chen sind heute ein Kosten­faktor. Vieles kann ja in einer digi­talen Welt auch online gelöst werden. Dass es bis 2065 dauern soll, ist aller­dings in einer kosten­ori­entierten Welt nur schwer zu vermit­teln.

Die Aufgaben der Bundes­netz­agentur kurz erklärt.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/bundesnetzagentur-langfristig/news/91700.html

Schlagworte / Tags Telekom,

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