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Bis 2065: BNetzA will 18 Standorte schließen
Einst gab es ein Ministerium für das Post- und Fernmeldewesen. Das wurde aufgelöst und das Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) gegründet, das die Telefonnummer des Ministeriums (14-0) geerbt hat. Aus dem BAPT wurde die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) und schließlich die Bundesnetzagentur, die sich inzwischen auch um Gas-, Strom- und Eisenbahnnetze und alles, was dazu gehört, kümmert. Die Telefonnummer ist geblieben.
Standorte reduzieren
Die Bundesnetzagentur plant, 18 Außenstellen langfristig zu schließen.Bild: teltarif.de Die Bundesnetzagentur (kurz BNetzA) will die Zahl ihrer Standorte in Deutschland auf lange Sicht deutlich verringern. Das aufsichtsrührende Bundeswirtschaftsministerium habe ein entsprechendes Standortkonzept genehmigt, heißt es in einem Brief der Aufsichtsbehörde an ihren Beirat, welches der Deutschen Presseagentur (dpa) vorliegt. "Wir wollen unsere Aufgaben möglichst effizient erfüllen", begründete ein Behördensprecher das Vorgehen. "Das Konzept schafft Klarheit und Planungssicherheit für unsere Beschäftigten." In dem Schreiben wird zudem deutlich, dass es auch um Kostenreduzierung geht: Man wolle sich "an wirtschaftlichen Gesichtspunkten" orientieren, heißt es.
Aktuell hat die Bundesbehörde hat 46 Standorte mit insgesamt 2765 Beschäftigten, der Sitz ist in Bonn. Eine wichtige Außenstelle befindet sich in Mainz. Auf der Streichliste sind 18 kleine Standorte, dort arbeiten insgesamt 267 Menschen. Für sie ändert sich nichts, da sie bis zum Ende ihrer Tätigkeit für die Behörde an dem jeweiligen Standort bleiben können.
Je nachdem, wann der letzte Beschäftigte vor Ort in Rente geht oder aus anderen Gründen ausscheidet, macht ein Standort zu: Die erste Schließung ist 2032 geplant, die letzte könnte 2065 erfolgen. Die Standorte würden "sozialverträglich unter Beachtung der Arbeitsfähigkeit der Bundesnetzagentur sukzessive behutsam konsolidiert", betont die Behörde in dem Schreiben.
Historische gewachsene Struktur
Dass die Netzagentur in so vielen Städten Büros, pardon "Außenstellen", hat, liegt an ihrer Historie: Sie entstand aus der sehr präsenten Post- und Fernmeldeverwaltung des Bundespostministeriums, das in den 90er Jahren mit der Privatisierung der Post und der Telekom aufgelöst wurde. Die Bundesnetzagentur nimmt seither Aufsichts- und Regulierungsaufgaben wahr und ist mit Technikern vor Ort. Wenn es zum Beispiel Funkstörungen an einem Flughafen gibt, gehen Techniker der Sache auf den Grund. Auch wenn Produkte im Handel auftauchen, die sich als gefährlich erweisen, wird die Netzagentur hinzugezogen.
Bei den Standorten geht es allerdings nicht um den Prüf- und Messdienst, sondern um diverse Tätigkeiten für die eigene Behörde und für andere Bundesbehörden, etwa die Besoldungsabwicklung und Reisekostenabrechnungen. Außerdem werden an besagten Standorten zum Beispiel Aufgaben der Energie- und Schienenregulierung erledigt, und es geht um die Frequenzverwaltung.
Die 18 Standorte, die auf lange Sicht geschlossen werden sollen, sind über Deutschland verteilt. In alphabetischer Reihenfolge geht es um folgende Städte: Bayreuth, Chemnitz, Detmold, Dresden, Freiburg, Fulda, Kassel, Kiel, Landshut, Leer, Meschede, Mülheim, Münster, Neubrandenburg, Neustadt an der Weinstraße, Regensburg, Rostock und Schwäbisch Hall.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Als es die Bundesnetzagentur noch nicht gab, war die "Deutsche Bundespost" eine Behörde und nicht nur für Briefe, sondern auch für Telefonverbindungen über Draht oder Funk zuständig. Wer an seiner heimischen Telefondose herumschraubte oder einen zweiten Telefonapparat parallel oder gar ein schnurloses Telefon (natürlich ohne FTZ-Nummer und meist auf verbotenen Frequenzen) anschließen wollte, beging eine Straftat. Heute zum Glück unvorstellbar.
Wer sein Mobiltelefon im A-Netz oder B-Netz "anmelden" wollte, musste zum Fernmeldeamt und ein strenger Prüfer untersuchte den Einbau im Fahrzeug, ob er - wie beim TÜV - alle technischen Auflagen erfüllt wurden. Funkfreunde, die mit CB-Funk in die Luft gehen wollten, mussten auch erst beim "Fernmeldeamt" einen Antrag einreichen. Aus den Fernmeldeämtern wurden später die Außenstellen. CB-Funk ist heute allgemein "genehmigt", wenn das Gerät zertifiziert ist und bestimmte Parameter erfüllt, darf es genutzt werden, im Juristendeutsch heißt das "Allgemeinzuteilung".
Selbst Verbrauchermärkte, die firmenintern per Funk kommunizieren möchten, können das heute mit einer Allgemeinzuteilung (früher "allgemeine Genehmigung") tun. Und diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Und der "Betriebsfunk" wird und wurde in vielen Fällen vom Handy abgelöst und dafür gibt es seit dem Anfang eine allgemeine Zuteilung (siehe oben).
Kleine Außenstellen mit wenigen Mitarbeitern und nur speziellen Aufgabenbereichen sind heute ein Kostenfaktor. Vieles kann ja in einer digitalen Welt auch online gelöst werden. Dass es bis 2065 dauern soll, ist allerdings in einer kostenorientierten Welt nur schwer zu vermitteln.
Die Aufgaben der Bundesnetzagentur kurz erklärt.
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https://www.teltarif.de/nr0/bundesnetzagentur-langfristig/news/91700.html