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BNetzA: BREKO zur Verlängerung der Mobilfunkfrequenzen
Bekanntlich hat die Bundesnetzagentur vor, die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen zu verlängern, anstatt eine teure Auktion zu starten. Dazu wurde ein Konsultationsentwurf veröffentlicht. Die betroffenen Kreise (Netzbetreiber, ServiceProvider, Gerätehersteller bis hin zu Endkunden) können dazu Stellung nehmen.
Für den Breitbandverband BREKO sind viele Punkte darin neu und "gehen über das hinaus, was der BREKO bislang gefordert hat", so das Statement aus Berlin.
BREKO plädiert für wirksame MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung
Der Branchenverband BREKO hat zum Konsultationsentwurf der BNetzA Stellung genommenLogo: BREKO, Foto/Montage: teltarif.de Insgesamt spricht sich der Verband weiter für eine "wirksame MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung" aus. Die Gegenargumente der BNetzA-Präsidentenkammer, die im Konsultationsentwurf aufgeführt wurden, seien nicht überzeugend. Deren Grundlagen stammten aus einem "mangelhaften", durch die Netzagentur selbst beauftragten Gutachten.
Verhandlungsgebot rechtswidrig?
Wenn aber die BNetzA weiterhin auf einem "erwiesen wirkungslosen" Verhandlungsgebot beharre, könnte dies nach Einschätzung des BREKO zur "Rechtswidrigkeit der Verlängerungsentscheidung" führen.
Kreativer Vorschlag
Sollte die Netzagentur aber am Verzicht auf eine Diensteanbieterverpflichtung festhalten und auch keine Vorschläge für eine Verbesserung des Verhandlungsgebots vorlegen, fordert der Verband wenigstens:
Untersagung von Weiterverkaufsverboten: Diese beschränken den Wettbewerb zugunsten der etablierten Mobilfunknetzbetreiber künstlich und verhindern, dass netzunabhängige Mobilfunkanbieter Vorleistungskontingent weiterverkaufen können. Eine Untersagung von Weiterverkaufsverboten würde es auch Glasfaseranbietern ohne eigenes Mobilfunknetz ermöglichen, Bündelprodukte (Glasfaser-Internet und 5G-Mobilfunk) anzubieten. Bündelprodukte sind für die Mitglieder des BREKO wichtig. Angebotspflicht: Um die Wirksamkeit des Verhandlungsgebotes zu erhöhen und möglichst schnell zu vertraglichen Vereinbarungen zu kommen, sollten die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet werden, anfragenden Mobilfunkdiensteanbietern (klassische Service-Provider) binnen vier Wochen und MVNO (virtuellen Netzebtreibern mit eigener Vorwahl) binnen drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorzulegen. Verhandlungsgebot durch Auskunftspflicht konkretisieren: Diensteanbieter und MVNO sollten verpflichten werden, jährlich Auskunft über den Stand der Verhandlungen mit den Mobilfunknetzbetreibern zu geben. Beim vierten Mobilfunknetzbetreiber 1&1 müsse dessen Frequenzbedarf auch in der Praxis berücksichtigt werden, fordert der BREKO.Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Allzuoft neigen Verbände dazu, aktuelle Entwicklungen in Grund und Boden zu verdammen. Die Vorschläge des BREKO hingegen sind konstruktiv und plausibel und sollten sich ohne großen Aufwand umsetzen lassen.
Wenn Netzbetreiber X einem Anbieter A eine Menge Minuten und Terabytes an Daten verkauft, soll Anbieter A diese Minuten und Gigabyte auch an andere "Wiederverkäufer" weiter verkaufen (z.B. an Anbieter "AA") dürfen. Warum denn nicht? Die Kette wird zwar länger, die Preise für die Kunden von "AA" könnten dadurch steigen, weil beide Parteien ja noch etwas Marge für ihren eigenen Betrieb brauchen. Und Endkunden von "AA" müssen sich halt bewusst sein, dass sie Kunden von "AA" sind und nur dort betreut werden können. Das Wissen, dass die Leistung von A bezogen wird, der wiederum bei Netz X einkauft, hilft im Service-Fall nicht, außer man wechselt "nach oben". Es kann auch für die Netzbetreiber X interessant sein, ihre Leistung nur noch an eine Großeinkäufer zu verkaufen, der sich bereits auskennt und dann seinerseits Mini-Anbieter bedient und betreut.
Eine Pflicht zu regelmäßigen Berichterstattung ist auch eine gute Idee. So erfährt die Branche, wer mit wem verhandelt und was sich so tut. Eine Mindestlieferzeit für Angebote ist ebenfalls kein Hexenwerk. Das werden Preise "von der Stange" sein. Wenn es etwas Spezielles werden soll, muss klar sein, dass die Details extra und langfristiger ausverhandelt werden müssen.
Beim "TK-NABEG" fordern die Verbände deutlich mehr Tempo.
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https://www.teltarif.de/nr0/bnetza-breko-konsultation-frequenzen-diensteanbieter/news/95978.html