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BNetzA: Glasfaser-Überbau muss nicht mehr überwacht werden
Wo private Wettbewerber in Eigenleistung Glasfaser verlegen möchten, müssen sie mit der Telekom rechnen. Ihre Hoffnung auf Eingriffe der Bundesnetzagentur gegen Überbau haben sich zerschlagen.Die Diskussion schwelt seit längerem: Ein privates Unternehmen möchte irgendwo im Land Glasfaser bis ins Haus oder in die Wohnung ausbauen und verspricht, "eigenwirtschaftlich" tätig zu werden und dabei eine ganze Stadt oder Gegend auszubauen. Alle freuen sich, bis sich die Telekom meldet und ebenfalls den Ausbau ankündigt, dann aber vielleicht nur bestimmte Teile des Gebietes. Die Folge: Der Mitbewerber zieht sich zurück, weil er Angst hat, dass seine knappe Kalkulation sich nicht mehr rechnen könnte.
Die unter anderem in den Verbänden VATM und BREKO organisierte Branche beschwerte sich lauthals und forderte von Politik und Netzagentur ein Eingreifen. Die Telekom solle doch lange vorher in einer geheimen Liste bekannt geben, wo sie denn ausbauen wolle, damit private Mitbewerber dort erst gar nicht den Eigenausbau wagen oder wenn ein Mitbewerber den Ausbau schon angekündigt oder angefangen hätte, sollte der Telekom "verboten" werden, dort selbst auch zu bauen.
Wissing richtete Monitoringstelle ein
Wenn eine Firma Glasfaser ausbauen will und eine zweite dazu kommt, gibt es Streit. Wettbewerb oder Überbau?Foto: Picture Alliance/dpa Schließlich wurde noch unter dem ehemaligen Digitalminister Volker Wissing eine Monitoringstelle bei der Bundesnetzagentur eingerichtet, die diesbezügliche Beschwerden sammeln und untersuchen sollte. Das war im Juli 2023. Dann passierte scheinbar wenig bis nichts, so der Vorwurf der Kritiker.
Müller: Wir schließen die Monitoringstelle
Heute hat die Bundesnetzagentur den Abschlussbericht der im Juli 2023 von ihr und dem Bundesdigitalministerium eingerichteten Monitoringstelle zur Erfassung von doppelten Glasfaserausbauvorhaben veröffentlicht.
Der Bericht enthält unter anderem die Ergebnisse der von der zuständigen Beschlusskammer geprüften Einzelfälle. Die Aussage von Netzagenturpräsident Klaus Müller dürfte in der Branche wie ein Blitz eingeschlagen haben: "Wir schließen die Monitoringstelle, gehen konkret vorgetragenen Wettbewerbsproblemen bei Doppelausbau aber auch in Zukunft nach. Für weitere Prüfungen bedürfte es eines schlüssigen Vortrags aus der Branche, hinreichend belegt durch Tatsachen".
Ergebnisse der Monitoringstelle
Das Monitoring wurde nach dem Zwischenbericht vom April 2024 fortgesetzt, betont man in Bonn. Dem Abschlussbericht lägen 539 Fälle von Doppelausbau zugrunde, die bis einschließlich 1. Juli 2025 gemeldet wurden. Die Monitoringstelle habe hieraus ein Gesamtbild des Ausbauwettbewerbs inklusive möglicher Beeinträchtigungen generiert. Die Fortführung des Monitorings hätte zu "keinen weiteren Erkenntnissen" geführt, insbesondere für Fälle möglicher „leerer“ Ausbauankündigungen.
Dass ein zweitausbauendes Unternehmen sein angekündigtes Vorhaben nicht umsetzte, sei "letztlich sehr selten" zu beobachten gewesen. Dabei habe es keine Rolle gespielt, "ob das zweite Unternehmen die Telekom oder einer ihrer Wettbewerber war."
Gemäß den eingegangenen Meldungen habe die Telekom - verglichen mit anderen doppelt ausbauenden Netzbetreibern ihren Ausbau häufiger in zeitlicher Nähe zum Vertriebsstart eines zuerst aktiven Wettbewerbers gestartet oder erschloss häufiger nur lukrative Kerngebiete. Allerdings beruhten die Untersuchungen der Monitoringstelle ausschließlich auf den Angaben der sich am Monitoring beteiligenden Akteure. Belastbare Rückschlüsse seien allein hieraus nicht möglich gewesen.
Infrastrukturwettbewerb kann in Gebieten, in denen nur ein Ausbau eines einzigen Glasfasernetzes wirtschaftlich ist, zu ineffizienten Marktergebnissen führen. Für stärkere Markteingriffe sehe die Bundesnetzagentur jedoch "aktuell keine Grundlage".
Beschlusskammer 3 bewertet Beschwerden
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur ist für konkrete Missbrauchsvorwürfe der Marktteilnehmer direkter Ansprechpartner und bewertet entsprechende Beschwerden im Einzelfall. Diese Prüfungen erfolgen anhand der beim vermuteten "Doppelausbau" identifizierten Kriterien. Nur bei hinreichenden Anhaltspunkten könne die Beschlusskammer künftig ein Verfahren eröffnen.
Für den Glasfaserausbau seien Ausbauaktivitäten aller Unternehmen erwünscht, betont die Regulierungsbehörde. Der Ausbau durch ein marktbeherrschendes Unternehmen wie der Deutschen Telekom - habe dabei jedenfalls "das Potenzial, Wettbewerb zu beeinträchtigen". Die Bewertung eines potenziellen Marktmachtmissbrauchs beim Doppelausbau von Glasfasernetzen durch ein marktmächtiges Unternehmen sei stets anhand der gesamten lokalen Gegebenheiten im Einzelfall zu beurteilen".
Überbau-Debatte haltlos: Wettbewerberkampagne in sich zusammengefallen
Die Politik möchte, dass Deutschland schnellstmöglichst mit Glasfaser ausgebaut wird (hier im Ahrtal), die Streitigkeiten stören da nur.Foto: Picture Alliance/dpa Große Freude bei der Deutschen Telekom, die zum Schluss kommt, dass die Vorwürfe einiger Telekom-Wettbewerber zum angeblichen „strategischen Überbau“ einer Überprüfung nicht standhalten. Angesichts der äußerst dünnen Tatsachengrundlage der Vorwürfe sei die Entscheidung der Bundesnetzagentur konsequent und begrüßenswert.
Die Telekom werde ihren Ausbau "konsequent fortsetzen" und appelliert an die Branche: "Jetzt sollten wir uns auf die wichtigen Themen des Glasfaserausbaus konzentrieren: Das sind schnellere Genehmigungsverfahren und der Glasfaserausbau bis in die Wohnungen", sagt Wolfgang Kopf, Leiter Politik und Regulierung bei der Deutschen Telekom.
Kopf: Branche hat nichts gelernt
Kopf hält die losgetretene Debatte für "grob fahrlässig" und "imageschädigend", um "beim eigenen Glasfaserausbau lokale Monopole zu erreichen". Bei der aktuellen Debatte zur Abschaltung der VDSL-Breitbandnetze, der sogenannten Kupfer-Glas-Migration, sei das gleiche Muster schon erkennbar. Auch hier würden lokale Monopole angestrebt, kritisiert Kopf das Vorgehen der Konkurrenz.
„Wettbewerblicher Ausbau ist und bleibt der Motor des Glasfaserausbaus in Deutschland. Dass es dabei zu Überschneidungen kommen kann, liegt im Wesen des Wettbewerbs. Das wird auch so bleiben." Infrastrukturwettbewerb sei "die nachhaltigste Form des Wettbewerbs in der Telekommunikation" und daher auch das Leitbild der europäischen Richtlinien und des Telekommunikationsgesetzes. Parallele Netze erlaubten Wahlmöglichkeiten für die Kunden und leisteten einen Beitrag §zur Stärkung unserer digitalen Resilienz,“ betont Kopf weiter.
Glasfaser bauen statt Wettbewerb ausbremsen
Aktuell, so rechnet es die Telekom in ihrer Stellungnahme vor, seien etwa 250 Unternehmen auf dem deutschen Glasfasermarkt aktiv. Dabei komme es fallweise zu Überschneidungen im Ausbau, wovon alle ausbauenden Unternehmen also auch die Telekom betroffen sind.
Die Telekom erinnerte daran, dass "der Vodafone-Verband VATM" die Kommunen Deutschlands angeschrieben und indirekt aufgefordert habe, sich bei der Bundesnetzagentur und der Bundesregierung über die Telekom zu beschweren. Schon die geringe Zahl der Rückmeldungen ist für die Telekom ein starkes Indiz für die "Substanzlosigkeit der Vorwürfe".
Die Telekom betreibe "wie kein anderes Unternehmen in Deutschland den Glasfaserausbau" und investiere jährlich allein in Deutschland mehr als fünf Milliarden Euro vor allem in die digitale Infrastruktur. Mit über elf Millionen glasfaserfähigen Haushalten sorge man dafür, dass Deutschland wettbewerbsfähig und zukunftssicher bleibe.
Kooperation mit über 40 Unternehmen
Beim Ausbau kooperiert die Telekom nach eigenen Angaben inzwischen mit über 40 Unternehmen. Rund ein Drittel ihrer Anschlüsse stellt die Telekom mittlerweile über Partnerschaften und Joint Ventures zur Verfügung. Zudem können auch Wettbewerber der Telekom die Glasfasernetze der Telekom nutzen und vermarkten, sobald ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde.
Quelle des vollständigen Artikels:
https://www.teltarif.de/nr0/glasfaser-ausbau-ueberbau-bnetza-telekom-wettbewerb/news/99213.html

