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BNetzA: Strenge Ausbau-Vorgaben statt Mobilfunk-Auktion

BNetzA-Chef Klaus Müller Es bleibt dabei: Einen milli­arden­schweren Geld­segen für den Fiskus bei einer Mobil­funk-Auktion wird es vorerst wohl nicht geben. Verbrau­cher dürften davon profi­tieren.

Die Bundes­netz­agentur hält an ihrem Vorhaben fest, auf die bislang übliche Mobil­funk-Auktion mit Milli­arden­ein­nahmen zu verzichten. Anstatt die Ende 2025 auslau­fenden Nutzungs­rechte für Frequenzen zu verstei­gern, sollen sie um fünf Jahre verlän­gert werden, wie aus einem nun veröf­fent­lichten Entwurfs­papier der Regu­lie­rungs­behörde hervor­geht. Die finale Entschei­dung soll in den kommenden Monaten gefällt werden.

Die Verlän­gerung ist gut für die etablierten Netz­betreiber Deut­sche Telekom, Voda­fone und o2-Telefónica, die weiter­machen können wie bisher. Für andere Frequenzen hatten sie bei einer Auktion 2019 insge­samt 6,6 Milli­arden Euro zahlen müssen - nun sollen sie für das Anfang 2026 frei werdende Frequenz­paket nur Gebühren zahlen müssen, was für sie billiger sein wird. BNetzA-Chef Klaus Müller Bild: BNetzA/Christian Nemitz Aller­dings müssen sich die Netz­betreiber verpflichten, ihre Handy­netze zu verbes­sern - das kostet sie viel Geld. "Wir wollen die Verlän­gerung der Frequenzen mit ambi­tio­nierten Versor­gungs­auf­lagen verknüpfen", erklärte Bundes­netz­agentur-Chef Klaus Müller.

1&1 hätte gerne weitere Frequenzen

Nicht ideal ist die Verlän­gerung für den Neuein­steiger 1&1, der sein eigenes Netz gerade erst aufbaut und der 2019 erst­mals an der dama­ligen Auktion teil­genommen hatte. Der Anbieter hätte gern weitere eigene Frequenzen. Aller­dings soll 1&1 künftig bestimmte Frequenzen mitnutzen können, was der Firma helfen könnte. Ende dieses Jahr­zehnts dürfte es dann doch wieder eine große Mobil­funk-Auktion geben.

Verbrau­cher können auf Verbes­serungen hoffen

Die soge­nannten Versor­gungs­auf­lagen sehen vor, dass ab Anfang 2030 auf 99,5 Prozent der Fläche Deutsch­lands eine Down­load-Geschwin­dig­keit von mindes­tens 50 Megabit pro Sekunde möglich sein muss. Dieser Mindest­wert wird in den aller­meisten Städten längst erreicht, auf dem Land gibt es aber noch Lücken. Die Telekom hatte diese geplante Pflicht im vergan­genen Jahr als zu weit­gehend kriti­siert.

Eine andere neue Auflage besagt, dass in jedem Bundes­land mindes­tens 99 Prozent der Fläche von dünn besie­delten Gemeinden mit 100 Megabit pro Sekunde oder mehr versorgt sein müssen. Auch diese Vorgabe würde das Handy­netz auf dem Land stärken.

Behörde kommt Freenet etwas entgegen

In einem weiteren strit­tigen Punkt der geplanten Vorgaben geht es darum, wie klei­nere Mobil­funk­firmen, die keine eigenen Antennen haben, das Netz der etablierten Anbieter nutzen können. Das tut beispiels­weise Freenet, das sich im Netz der großen Betreiber einge­mietet hat. Eine Pflicht, Freenet & Co aufs Netz zu lassen, wird es auch künftig nicht geben. Statt­dessen plant die Bundes­netz­agentur weiterhin mit einem "Verhand­lungs­gebot", was im Vergleich zum vorigen Entwurfs­papier von 2024 leicht verschärft wurde - damit kommt die Netz­agentur den kleinen Mobil­funk­firmen zumin­dest etwas entgegen.

In einer weiteren Meldung lesen Sie: Verbrau­cher­schützer werfen Telekom Internet-Drossel vor.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/bundesnetzagentur-auktion-handynetz-ausbau/news/97500.html

Schlagworte / Tags Telekom,
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