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Branche: BGH-Entscheidung bremst den Glasfaserausbau
Das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Vertragslaufzeit bei einer verspäteten Bereitstellung von Glasfaseranschlüssen hat die Branche aufgeschreckt.Das am Donnerstag bekannt gewordene Urteil des Bundesgerichtshofes zur Vertragslaufzeit bei der verspäteten Bereitstellung von Glasfaseranschlüssen hat die Branche aufgeschreckt.
Zwei Jahre ohne Bautätigkeit: Einzel- oder Regelfall?
Viele Glasfaserunternehmen können erst bauen, wenn genügend Leute unterschreiben. Wenn es aber zu lange dauert, sind diese Kunden wieder weg.Foto: Picture Alliance / dpa Es sind leider keine Einzelfälle, dass ein Kunde unterschreibt und nach zwei Jahren ab Unterschrift noch immer keinen funktionierenden Glasfaseranschluss im Haus oder der Wohnung hat. Oder in einem Ort tauchen Vertreter von zwei oder drei Unternehmen auf und sammeln parallel Unterschriften, bauen aber vielleicht gar nicht. Wie kommt der Kunde dort wieder raus?
Schwierige Kalkulation der Unternehmen
Klar: Viele Glasfaserunternehmen brauchen verbindliche Bestellungen, um überhaupt anzufangen. Wenn nun die geforderte Quote (oft 30 oder 40 Prozent) erreicht wird, viele Kunden aber nach zwei Jahren abspringen, bevor der Anschluss schon (oder gerade erst) anläuft, brechen Finanzierungsmodelle in sich zusammen.
Vorteil für große Anbieter?
Große etablierte Unternehmen wie die Deutsche Telekom denken langfristig und können aus dem Urteil möglicherweise Vorteile ziehen. Die Telekom bietet beispielsweise einen DSL-Vorab-Vertrag an, wo ein DSL-Anschluss zur Verfügung gestellt wird, der in dem Moment zur Glasfaser umgeschaltet wird, sobald diese verfügbar ist. Damit bekommt der Kunde relativ sofort nach Unterschrift einen Anschluß, während eine Unterschrift bei einem völlig neuen und unbekannten Unternehmen, das noch nie etwas dem Kunden vorher geliefert hat, immer viele Unsicherheiten enthält.
Branche nimmt Stellung: Warnung vor negativen Folgen
Als erstes hat sich der Bundesverband Glasfaser (BUGLAS) zu dem Urteil geäußert.
Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) warnt vor den negativen Folgen der aktuellen BGH-Entscheidung zum Vertragsbeginn von Glasfaserverträgen. Demnach beginnt die Vertragslaufzeit mit Vertragsabschluss und nicht mit der Bereitstellung des Anschlusses. Für die Unternehmen entsteht dadurch große Unsicherheit über die Refinanzierbarkeit des Netzausbaus. Aus Sicht des Verbands droht hierdurch eine Verlangsamung des Glasfaserausbaus.
Kostenloser Anschluss in Gefahr
„Viele kundenfreundliche Angebote, etwa der kostenlose Hausanschluss an das Glasfasernetz, sind nur möglich, wenn ausbauende Unternehmen mit zahlenden Kunden planen können, sagt Max Bunse, Geschäftsführer des BUGLAS. „Fehlt diese Planungssicherheit, gefährdet das solche Vorteile für die Verbraucher und in Teilen sogar den Ausbau selbst. Diese Entscheidung setzt ein großes Fragezeichen hinter tausende Verträge und damit entsprechende Ausbauvorhaben.“
Warum dauert das so lange?
In der Praxis liegen Verzögerungen zwischen Unterschrift und Anschluss häufig nicht in der Verantwortung der ausbauenden Unternehmen. Ursachen sind vor allem Engpässe bei Baukapazitäten sowie langwierige Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse.
„Sowohl Kunden als auch die Unternehmen wollen einen zügigen Anschluss an das Glasfasernetz“, so Bunse weiter. „Dass der Glasfaserausbau inzwischen im überragenden öffentlichen Interesse liegt, muss nun umso mehr in allen Verwaltungen für den schnellen Ausbau berücksichtigt werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“ Planbarkeit ist sowohl für die Finanzierung des Glasfaserausbaus als auch für die Erwartungen der Kunden notwendig, die wissen wollen, wann ihr Glasfaseranschluss tatsächlich nutzbar ist. Der BUGLAS werde sich für eine solche Lösung einsetzen und sieht hierfür insbesondere auch den Gesetzgeber in der Pflicht.
Wer ist BUGLAS?
Im BUGLAS sind die Unternehmen zusammengeschlossen, die in Deutschland Glasfaserleitungen direkt bis in Gebäude beziehungsweise Haushalte (Fiber to the Building (FTTB) bzw. Fiber to the Home FTTH) legen. Der BUGLAS tritt für investitionsfreundliche Rahmenbedingungen ein, in denen FTTB/FTTH-Geschäftsmodelle erfolgreich realisiert werden können.
Der Verband unterstützt mit der Förderung des Auf- und Ausbaus eigener Glasfasernetze die Gigabitstrategie der Bundesregierung. Die inzwischen über 170 Mitgliedsunternehmen hatten bereits bis Ende 2017 nach eigenen Angaben rund 2,1 Millionen Haushalte und Unternehmen direkt mit Glasfaser angeschlossen. Bekanntestes Mitglied im BUGLAS ist die Deutsche Telekom. Im Zusammenhang mit der Entscheidung, die Deutsche Telekom aufzunehmen, hatten einige BUGLAS Mitglieder den Verband verlassen.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Die Entscheidung des BGH war folgerichtig, Laufzeitverträge für Privatkunden dürfen nun mal nicht länger als 24 Monate Mindestzeit laufen. Der Ruf nach dem Gesetzgeber hilft hier wenig. Die Branche muss komplett umdenken und das Problem aus Kundensicht lösen. Die Kunden möchten endlich einen schnelleren stabilen und zuverlässigen Anschluss. Wer den baut und liefert, ist sekundär, am liebsten wäre es den Kunden , wenn der gewohnte Anbieter weiter den Kunden versorgen würde und das ist nun mal - ob man das gut findet oder nicht - in den allermeisten Fällen die Deutsche Telekom.
Die Lösung heißt: Maximale Kooperation
Alle Unternehmen, die Glasfaser ausbauen wollen, müssen miteinander zusammenarbeiten. Wenn ein Gebiet mit Glasfaser ausgebaut werden soll, muss von vornherein jeder andere Anbieter diese Glasfaser seinen Kunden anbieten, ohne Ausreden, dass es da keine Verträge miteinander gäbe. Das bedeutet, dass es einen verbindlichen Standard für Open Access geben, der alle Arten der Zusammenarbeit von leeren Rohren über dunkle unbeleuchtete Fasern bis zum BitStream Access klar regelt.
Die Politik muss alle Hürden aus dem Weg räumen, die den Ausbau verzögern. Die Kommunen sollen künftig das Recht haben, ein Zeitfenster zu definieren, in dem ausgebaut werden darf und zwar von einem einzelnen Unternehmen oder einer Arbeitsgemeinschaft von Unternehmen. Das "Heute reißt A die Straße auf und schüttet wieder zu und morgen macht B das gleiche" muss ein Ende haben.
Wer die Glasfaser baut, muss auch die Gewährleistung bieten, dass die Straße danach aussieht wie vorher. Bauunternehmen dürfen nicht die Flucht ergreifen und Bauwüsten und Chaos hinterlassen. Notwendige Haftungssummen müssen notfalls als Kaution vorab hinterlegt werden.
Wenn dabei bestimmte Unternehmen die Lust verlieren, ist das traurig, aber gewisse Qualitätsstandard sind einfach unverhandelbar. Wenn das geordnet verläuft, wird auch die Akzeptanz bei den Kunden steigen, denn Glasfaser ist zweifelsfrei die Zukunft.
Was Sie bei einem Glasfaser-Anschluss wissen sollten, lesen Sie bei uns.
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https://www.teltarif.de/nr0/reaktionen-bedenken-urteil-bgh-glasfaser-netzausbau/news/101390.html

