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Branche: BGH-Entscheidung bremst den Glasfaserausbau

Viele Glasfaserunternehmen können erst bauen, wenn genügend Leute unterschreiben. Wenn es aber zu lange dauert, sind diese Kunden wieder weg.Das Urteil des Bundes­gerichts­hofes zur Vertrags­lauf­zeit bei einer verspä­teten Bereit­stel­lung von Glas­faser­anschlüssen hat die Branche aufge­schreckt.

Das am Donnerstag bekannt gewor­dene Urteil des Bundes­gerichts­hofes zur Vertrags­lauf­zeit bei der verspä­teten Bereit­stel­lung von Glas­faser­anschlüssen hat die Branche aufge­schreckt.

Zwei Jahre ohne Bautä­tigkeit: Einzel- oder Regel­fall?

Viele Glasfaserunternehmen können erst bauen, wenn genügend Leute unterschreiben. Wenn es aber zu lange dauert, sind diese Kunden wieder weg.Foto: Picture Alliance / dpa Es sind leider keine Einzel­fälle, dass ein Kunde unter­schreibt und nach zwei Jahren ab Unter­schrift noch immer keinen funk­tionie­renden Glas­faser­anschluss im Haus oder der Wohnung hat. Oder in einem Ort tauchen Vertreter von zwei oder drei Unter­nehmen auf und sammeln parallel Unter­schriften, bauen aber viel­leicht gar nicht. Wie kommt der Kunde dort wieder raus?

Schwie­rige Kalku­lation der Unter­nehmen

Klar: Viele Glas­faser­unter­nehmen brauchen verbind­liche Bestel­lungen, um über­haupt anzu­fangen. Wenn nun die gefor­derte Quote (oft 30 oder 40 Prozent) erreicht wird, viele Kunden aber nach zwei Jahren abspringen, bevor der Anschluss schon (oder gerade erst) anläuft, brechen Finan­zierungs­modelle in sich zusammen.

Vorteil für große Anbieter?

Große etablierte Unter­nehmen wie die Deutsche Telekom denken lang­fristig und können aus dem Urteil mögli­cher­weise Vorteile ziehen. Die Telekom bietet beispiels­weise einen DSL-Vorab-Vertrag an, wo ein DSL-Anschluss zur Verfü­gung gestellt wird, der in dem Moment zur Glas­faser umge­schaltet wird, sobald diese verfügbar ist. Damit bekommt der Kunde relativ sofort nach Unter­schrift einen Anschluß, während eine Unter­schrift bei einem völlig neuen und unbe­kannten Unter­nehmen, das noch nie etwas dem Kunden vorher gelie­fert hat, immer viele Unsi­cher­heiten enthält.

Branche nimmt Stellung: Warnung vor nega­tiven Folgen

Als erstes hat sich der Bundes­verband Glas­faser (BUGLAS) zu dem Urteil geäußert.

Der Bundes­verband Glas­faser­anschluss (BUGLAS) warnt vor den nega­tiven Folgen der aktu­ellen BGH-Entschei­dung zum Vertrags­beginn von Glas­faser­verträgen. Demnach beginnt die Vertrags­lauf­zeit mit Vertrags­abschluss und nicht mit der Bereit­stel­lung des Anschlusses. Für die Unter­nehmen entsteht dadurch große Unsi­cher­heit über die Refi­nanzier­barkeit des Netz­ausbaus. Aus Sicht des Verbands droht hier­durch eine Verlang­samung des Glas­faser­ausbaus.

Kosten­loser Anschluss in Gefahr

„Viele kunden­freund­liche Angebote, etwa der kosten­lose Haus­anschluss an das Glas­faser­netz, sind nur möglich, wenn ausbau­ende Unter­nehmen mit zahlenden Kunden planen können”, sagt Max Bunse, Geschäfts­führer des BUGLAS. „Fehlt diese Planungs­sicher­heit, gefährdet das solche Vorteile für die Verbrau­cher und in Teilen sogar den Ausbau selbst. Diese Entschei­dung setzt ein großes Frage­zeichen hinter tausende Verträge und damit entspre­chende Ausbau­vorhaben.“

Warum dauert das so lange?

In der Praxis liegen Verzö­gerungen zwischen Unter­schrift und Anschluss häufig nicht in der Verant­wortung der ausbau­enden Unter­nehmen. Ursachen sind vor allem Engpässe bei Bauka­pazi­täten sowie lang­wierige Geneh­migungs- und Abstim­mungs­prozesse.

„Sowohl Kunden als auch die Unter­nehmen wollen einen zügigen Anschluss an das Glas­faser­netz“, so Bunse weiter. „Dass der Glas­faser­ausbau inzwi­schen im über­ragenden öffent­lichen Inter­esse liegt, muss nun umso mehr in allen Verwal­tungen für den schnellen Ausbau berück­sich­tigt werden. Hier besteht drin­gender Hand­lungs­bedarf.“ Plan­barkeit ist sowohl für die Finan­zierung des Glas­faser­ausbaus als auch für die Erwar­tungen der Kunden notwendig, die wissen wollen, wann ihr Glas­faser­anschluss tatsäch­lich nutzbar ist. Der BUGLAS werde sich für eine solche Lösung einsetzen und sieht hierfür insbe­sondere auch den Gesetz­geber in der Pflicht.

Wer ist BUGLAS?

Im BUGLAS sind die Unter­nehmen zusam­menge­schlossen, die in Deutsch­land Glas­faser­leitungen direkt bis in Gebäude bezie­hungs­weise Haus­halte (Fiber to the Building (FTTB) bzw. Fiber to the Home FTTH) legen. Der BUGLAS tritt für inves­titi­onsfreund­liche Rahmen­bedin­gungen ein, in denen FTTB/FTTH-Geschäfts­modelle erfolg­reich reali­siert werden können.

Der Verband unter­stützt mit der Förde­rung des Auf- und Ausbaus eigener Glas­faser­netze die Giga­bitstra­tegie der Bundes­regie­rung. Die inzwi­schen über 170 Mitglieds­unter­nehmen hatten bereits bis Ende 2017 nach eigenen Angaben rund 2,1 Millionen Haus­halte und Unter­nehmen direkt mit Glas­faser ange­schlossen. Bekann­testes Mitglied im BUGLAS ist die Deutsche Telekom. Im Zusam­menhang mit der Entschei­dung, die Deutsche Telekom aufzu­nehmen, hatten einige BUGLAS Mitglieder den Verband verlassen.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Die Entschei­dung des BGH war folge­richtig, Lauf­zeit­verträge für Privat­kunden dürfen nun mal nicht länger als 24 Monate Mindest­zeit laufen. Der Ruf nach dem Gesetz­geber hilft hier wenig. Die Branche muss komplett umdenken und das Problem aus Kunden­sicht lösen. Die Kunden möchten endlich einen schnel­leren stabilen und zuver­lässigen Anschluss. Wer den baut und liefert, ist sekundär, am liebsten wäre es den Kunden , wenn der gewohnte Anbieter weiter den Kunden versorgen würde und das ist nun mal - ob man das gut findet oder nicht - in den aller­meisten Fällen die Deutsche Telekom.

Die Lösung heißt: Maximale Koope­ration

Alle Unter­nehmen, die Glas­faser ausbauen wollen, müssen mitein­ander zusam­menar­beiten. Wenn ein Gebiet mit Glas­faser ausge­baut werden soll, muss von vorn­herein jeder andere Anbieter diese Glas­faser seinen Kunden anbieten, ohne Ausreden, dass es da keine Verträge mitein­ander gäbe. Das bedeutet, dass es einen verbind­lichen Standard für Open Access geben, der alle Arten der Zusam­menar­beit von leeren Rohren über dunkle unbe­leuch­tete Fasern bis zum BitStream Access klar regelt.

Die Politik muss alle Hürden aus dem Weg räumen, die den Ausbau verzö­gern. Die Kommunen sollen künftig das Recht haben, ein Zeit­fenster zu defi­nieren, in dem ausge­baut werden darf und zwar von einem einzelnen Unter­nehmen oder einer Arbeits­gemein­schaft von Unter­nehmen. Das "Heute reißt A die Straße auf und schüttet wieder zu und morgen macht B das gleiche" muss ein Ende haben.

Wer die Glas­faser baut, muss auch die Gewähr­leis­tung bieten, dass die Straße danach aussieht wie vorher. Bauun­ternehmen dürfen nicht die Flucht ergreifen und Bauwüsten und Chaos hinter­lassen. Notwen­dige Haftungs­summen müssen notfalls als Kaution vorab hinter­legt werden.

Wenn dabei bestimmte Unter­nehmen die Lust verlieren, ist das traurig, aber gewisse Quali­täts­stan­dard sind einfach unver­handelbar. Wenn das geordnet verläuft, wird auch die Akzep­tanz bei den Kunden steigen, denn Glas­faser ist zwei­fels­frei die Zukunft.

Was Sie bei einem Glas­faser-Anschluss wissen sollten, lesen Sie bei uns.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/reaktionen-bedenken-urteil-bgh-glasfaser-netzausbau/news/101390.html

Schlagworte / Tags Telekom,
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