Nachrichten
- Kategorie: teltarif
DSL-Abschaltung: In diesen Schritten wird sie ablaufen

Wie bereits berichtet hat die Bundesnetzagentur in der vergangenen Woche ein Impulspapier vorgelegt, um den Prozess der Abschaltung von DSL zu regulieren. In einem zweiten Bericht haben wir aufgezeigt, dass es in diesem Prozess nach und nach von einem freiwilligen Umstieg bis zu einem erzwungenen Umstieg gehen wird.
teltarif.de-Leser äußern im Forum und auf anderen Kanälen immer wieder die Befürchtung, dass ihr gut funktionierender DSL-Anschluss vor der Zeit abgeschaltet werden könnte, also bevor eine andere Festnetz-gebundene Breitband-Alternative zur Verfügung steht. Andere Leser befürchten, dass der Umstieg auf Glasfaser dazu benutzt werden könnte, generell höhere Preise von den Kunden zu verlangen als für den bisherigen DSL-Anschluss.
Ein Blick in das Impulspapier der Bundesnetzagentur offenbart, dass für den Umstieg exakt drei Phasen geplant sind.
Phase 1: Freiwillige Migration
DSL-Abschaltung: In diesen Schritten wird sie ablaufenPhotosani - fotolia.com In dieser Phase befinden wir uns bereits jetzt. Während Phase 1 findet schon vielfach ein freiwilliger Wechsel der Endkunden sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundensegment auf Glasfaseranschlüsse statt.
In dieser aktuell laufenden Phase vermarkten die Netzbetreiber ihre Glasfaserprodukte, auch schon gegenüber anderen Netzbetreibern als Vorleistungsprodukte (Open Access). Darüber hinaus werben die Anbieter bei den Endkunden mit den Vorteilen von Glasfaser. Außerdem stellen die Glasfasernetzbetreiber nach den Vorstellungen der BNetzA sicher, dass die erforderliche Nachverdichtung erfolgt.
Dass es bei der zeitnahen Realisierung sogenannter "Nachanschlüsse" beispielsweise in Mehrfamilienhäusern bei einigen Netzbetreibern noch hapert, hat teltarif.de bereits ausgeführt. Auch die Aufteilung in geförderte und nicht geförderte Glasfaser-Ausbaugebiete führt aktuell noch nicht zu einem überall gleich schnell stattfindenden Ausbau. Ein weiteres Beispiel: Eine Seniorin stirbt, die Erben verkaufen das Haus. Die Seniorin hatte kein Interesse an Glasfaser, der Erstausbau ist in dem Gebiet inzwischen schon weit fortgeschritten. Die junge Familie, die das Haus kauft, muss mehrere Monate oder gar Jahre warten, bis sie mit einem Nachanschluss dran ist. Bei derartigen Fällen müssen die Netzbetreiber (und die Förderbedingungen) noch deutlich flexibler werden.
Je weniger Endkunden nach der Phase der freiwilligen Migration noch auf der herkömmlichen Infrastruktur verbleiben, desto einfacher dürfte das in § 34 TKG geregelte förmliche Verfahren der Abschaltung ablaufen.
Phase 2: Festlegung der Kündigungs- und Migrationsbedingungen im Rahmen der forcierten Migration
In dieser zweiten Phase beginnt laut der BNetzA das förmliche Verfahren zur Migration von dem Kupfernetz bzw. den in der Anzeige zur Abschaltung adressierten Teilen des Kupfernetzes. Das wurde bisher nur in wenigen Pilotregionen getestet.
Das zugangsverpflichtete Unternehmen erstellt in dieser Phase einen Plan für die Migration, der die Bedingungen und den Ablauf der Migration, einschließlich der alternativen Zugangsprodukte, der Kündigungsfrist für die Kupferzugangsprodukte und der Kostenverteilung für das (jeweilige) Abschaltegebiet, umfassend darstellt. Dieses Konzept muss der BNetzA mit ausreichendem Vorlauf angezeigt werden.
Die BNetzA wird dann den vorgelegten Migrationsplan prüfen und die Kündigungs- und Migrationsbedingungen festlegen. Hierbei muss die Behörde sicherstellen, dass alle Anforderungen des § 34 TKG erfüllt sind. Demzufolge sind insbesondere auch die eingereichten Unterlagen zu veröffentlichen und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. "Heimliche" Abklemmungen von DSL sollte es demnach also nicht geben.
Die BNetzA wird bei ihrer Entscheidung über die Kündigungs- und Migrationsbedingungen ihr Regulierungsermessen unter Berücksichtigung von Wettbewerbsaspekten und Verbraucherschutz ausüben.
Phase 3: Tatsächliche Umsetzung der Abschaltung und Abschluss der Migration
In dieser abschließenden Phase wird die eigentliche Abschaltung des Kupfernetzes vollzogen und die Migration abgeschlossen. Die Vorleistungsnachfrager können den Migrationsplan evaluieren, Verhandlungen über Zugang zu alternativen (Glasfaser-)Vorleistungsprodukten führen sowie eigene Migrationskonzepte für ihre Endkunden entwickeln.
Die Endkunden werden möglichst frühzeitig über die geplante Abschaltung und die alternativen Produkte informiert, entscheiden über ihren zukünftigen Anbieter auf einer alternativen Infrastruktur und vereinbaren ggf. einen Termin für die Installation der Inhouse-Verkabelung bzw. Umschaltung.
Das "Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht" (das ist die Formulierung der BNetzA für die Deutsche Telekom) setzt die Abschaltung - im Falle der forcierten Migration im Einklang mit den Vorgaben des § 34 TKG - um. Die Vorleistungsnachfrager schließen die Migration ihrer Kunden ab. Der Kupfernetzbetreiber schaltet nicht eher ab, bis die Umschaltungen ordnungsgemäß (funktionsfähig) umgesetzt sind. Der Zielnetzbetreiber stellt sicher, dass alle Kunden ordnungsgemäß angeschlossen sind.
An vielen Orten kommt eine Glasfaser-Leitung bis ins Haus oder die Wohnung und sorgt so für Breitband-Internet in Hochgeschwindigkeit. Wir erläutern, was Sie dazu wissen müssen.
Abonnieren Kommentar verfassen Anzeige:Quelle des vollständigen Artikels:
https://www.teltarif.de/nr0/bnetza-dsl-abschaltung-kupfer-migration-drei-schritte/news/98556.html