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DSL-Abschaltung: In diesen Schritten wird sie ablaufen

DSL-Abschaltung: In diesen Schritten wird sie ablaufenDie geplante DSL-Abschal­tung weckt Befürch­tungen: Wird man DSL abschalten, bevor eine bezahl­bare Alter­native zur Verfü­gung steht? In diesen drei konkreten Schritten soll die Abschal­tung ablaufen.

Wie bereits berichtet hat die Bundes­netz­agentur in der vergan­genen Woche ein Impuls­papier vorge­legt, um den Prozess der Abschal­tung von DSL zu regu­lieren. In einem zweiten Bericht haben wir aufge­zeigt, dass es in diesem Prozess nach und nach von einem frei­willigen Umstieg bis zu einem erzwun­genen Umstieg gehen wird.

teltarif.de-Leser äußern im Forum und auf anderen Kanälen immer wieder die Befürch­tung, dass ihr gut funk­tionie­render DSL-Anschluss vor der Zeit abge­schaltet werden könnte, also bevor eine andere Festnetz-gebun­dene Breit­band-Alter­native zur Verfü­gung steht. Andere Leser befürchten, dass der Umstieg auf Glas­faser dazu benutzt werden könnte, generell höhere Preise von den Kunden zu verlangen als für den bishe­rigen DSL-Anschluss.

Ein Blick in das Impuls­papier der Bundes­netz­agentur offen­bart, dass für den Umstieg exakt drei Phasen geplant sind.

Phase 1: Frei­willige Migra­tion

DSL-Abschaltung: In diesen Schritten wird sie ablaufenPhotosani - fotolia.com In dieser Phase befinden wir uns bereits jetzt. Während Phase 1 findet schon vielfach ein frei­williger Wechsel der Endkunden sowohl im Privat- als auch im Geschäfts­kunden­segment auf Glas­faser­anschlüsse statt.

In dieser aktuell laufenden Phase vermarkten die Netz­betreiber ihre Glas­faser­produkte, auch schon gegen­über anderen Netz­betrei­bern als Vorleis­tungs­produkte (Open Access). Darüber hinaus werben die Anbieter bei den Endkunden mit den Vorteilen von Glas­faser. Außerdem stellen die Glas­faser­netz­betreiber nach den Vorstel­lungen der BNetzA sicher, dass die erfor­derliche Nach­verdich­tung erfolgt.

Dass es bei der zeit­nahen Reali­sierung soge­nannter "Nach­anschlüsse" beispiels­weise in Mehr­fami­lien­häusern bei einigen Netz­betrei­bern noch hapert, hat teltarif.de bereits ausge­führt. Auch die Auftei­lung in geför­derte und nicht geför­derte Glas­faser-Ausbau­gebiete führt aktuell noch nicht zu einem überall gleich schnell statt­findenden Ausbau. Ein weiteres Beispiel: Eine Seniorin stirbt, die Erben verkaufen das Haus. Die Seniorin hatte kein Inter­esse an Glas­faser, der Erst­ausbau ist in dem Gebiet inzwi­schen schon weit fort­geschritten. Die junge Familie, die das Haus kauft, muss mehrere Monate oder gar Jahre warten, bis sie mit einem Nach­anschluss dran ist. Bei derar­tigen Fällen müssen die Netz­betreiber (und die Förder­bedin­gungen) noch deutlich flexi­bler werden.

Je weniger Endkunden nach der Phase der frei­willigen Migra­tion noch auf der herkömm­lichen Infra­struktur verbleiben, desto einfa­cher dürfte das in § 34 TKG gere­gelte förm­liche Verfahren der Abschal­tung ablaufen.

Phase 2: Fest­legung der Kündi­gungs- und Migra­tions­bedin­gungen im Rahmen der forcierten Migra­tion

In dieser zweiten Phase beginnt laut der BNetzA das förm­liche Verfahren zur Migra­tion von dem Kupfer­netz bzw. den in der Anzeige zur Abschal­tung adres­sierten Teilen des Kupfer­netzes. Das wurde bisher nur in wenigen Pilot­regionen getestet.

Das zugangs­verpflich­tete Unter­nehmen erstellt in dieser Phase einen Plan für die Migra­tion, der die Bedin­gungen und den Ablauf der Migra­tion, einschließ­lich der alter­nativen Zugangs­produkte, der Kündi­gungs­frist für die Kupfer­zugangs­produkte und der Kosten­vertei­lung für das (jewei­lige) Abschal­tege­biet, umfas­send darstellt. Dieses Konzept muss der BNetzA mit ausrei­chendem Vorlauf ange­zeigt werden.

Die BNetzA wird dann den vorge­legten Migra­tions­plan prüfen und die Kündi­gungs- und Migra­tions­bedin­gungen fest­legen. Hierbei muss die Behörde sicher­stellen, dass alle Anfor­derungen des § 34 TKG erfüllt sind. Demzu­folge sind insbe­sondere auch die einge­reichten Unter­lagen zu veröf­fent­lichen und der Öffent­lich­keit die Möglich­keit zur Stel­lung­nahme einzu­räumen. "Heim­liche" Abklem­mungen von DSL sollte es demnach also nicht geben.

Die BNetzA wird bei ihrer Entschei­dung über die Kündi­gungs- und Migra­tions­bedin­gungen ihr Regu­lierungs­ermessen unter Berück­sich­tigung von Wett­bewerbs­aspekten und Verbrau­cher­schutz ausüben.

Phase 3: Tatsäch­liche Umset­zung der Abschal­tung und Abschluss der Migra­tion

In dieser abschlie­ßenden Phase wird die eigent­liche Abschal­tung des Kupfer­netzes voll­zogen und die Migra­tion abge­schlossen. Die Vorleis­tungs­nach­frager können den Migra­tions­plan evalu­ieren, Verhand­lungen über Zugang zu alter­nativen (Glas­faser-)Vorleis­tungs­produkten führen sowie eigene Migra­tions­konzepte für ihre Endkunden entwi­ckeln.

Die Endkunden werden möglichst früh­zeitig über die geplante Abschal­tung und die alter­nativen Produkte infor­miert, entscheiden über ihren zukünf­tigen Anbieter auf einer alter­nativen Infra­struktur und verein­baren ggf. einen Termin für die Instal­lation der Inhouse-Verka­belung bzw. Umschal­tung.

Das "Unter­nehmen mit beträcht­licher Markt­macht" (das ist die Formu­lierung der BNetzA für die Deutsche Telekom) setzt die Abschal­tung - im Falle der forcierten Migra­tion im Einklang mit den Vorgaben des § 34 TKG - um. Die Vorleis­tungs­nach­frager schließen die Migra­tion ihrer Kunden ab. Der Kupfer­netz­betreiber schaltet nicht eher ab, bis die Umschal­tungen ordnungs­gemäß (funk­tions­fähig) umge­setzt sind. Der Ziel­netz­betreiber stellt sicher, dass alle Kunden ordnungs­gemäß ange­schlossen sind.

An vielen Orten kommt eine Glas­faser-Leitung bis ins Haus oder die Wohnung und sorgt so für Breit­band-Internet in Hoch­geschwin­digkeit. Wir erläu­tern, was Sie dazu wissen müssen.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/bnetza-dsl-abschaltung-kupfer-migration-drei-schritte/news/98556.html

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