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Dubios und überflüssig: Abzocke mit Online-Diensten

Warnung vor dubiosen Dienstleistungen im NetzEs grenzt an Betrug: Im Netz tummeln sich viele "Dienst­leister", die etwa Behörden-Services verkaufen, die kein Mensch braucht. So fallen Sie nicht darauf herein.

Warnung vor dubiosen Dienstleistungen im NetzBild: dpa Führungs­zeugnis bean­tragen, Nach­sen­deauf­trag stellen oder Schufa-Auskunft einholen: Viele solcher Dienst­leis­tungen lassen sich längst online bestellen. Dabei sollte man aber genau darauf achten, dass man den Service auch direkt bei der jewei­ligen Behörde oder dem jewei­ligen Unter­nehmen bestellt, warnt die Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz. Derzeit häuften sich Anfragen und Beschwerden zu frag­wür­digen Ange­boten.

Denn wer im Netz nach einer bestimmten Online-Dienst­leis­tung sucht, stößt schnell auf die "Ange­bote" von Abzo­ckern. Wer bei ihnen bestellt, erhalte "entweder über­teu­erte oder gar unbrauch­bare Doku­mente oder Dienst­leis­tungen", so die Verbrau­cher­schützer.

Schon einmal ins Impressum geschaut?

Warnung vor dubiosen Dienstleistungen im NetzBild: dpa Deshalb die goldene Regel: Immer ins Impressum der jewei­ligen Seite schauen und immer zurück zur Quelle der Dienst­leis­tung gehen. Also etwa erst einmal auf der Seite der eigenen Kommune schauen, welche kosten­losen Online-Dienst­leis­tungen dort ange­boten werden.

Einige der Abzock-Unter­nehmen nehmen den Angaben zufolge auch Geld dafür, Anfragen nur an Behörden weiter­zuleiten, erbringen die Leis­tung aber gar nicht selbst. Und wieder andere stellten statt des benö­tigten Doku­ments am Ende ledig­lich Antrags­infor­mationen aus.

Eine beispiel­hafte Beschwerde, die bei der Verbrau­cher­zen­trale einging: Jemand, der einen Nach­sen­deauf­trag stellen wollte, bekam auf einer Seite den Eindruck, bei der Deut­schen Post gelandet zu sein und gab dort seine Daten ein. Am Ende die böse Über­raschung: Er musste 109,90 Euro zahlen, obwohl die gleiche Dienst­leis­tung direkt bei der Post nur 37,90 Euro gekostet hätte.

Perfider Twist mit dem Wider­rufs­recht

Das Perfide an all diesen Maschen: Bei Bestel­lungen auf den dubiosen Seiten muss man in der Regel vorzeitig aufs Wider­rufs­recht verzichten, sodass man unge­recht­fer­tigte Beträge oder Wucher­beträge letzt­end­lich tatsäch­lich zu beglei­chen hat.

Dennoch sollte man immer versu­chen, Rech­nungen oder Mahnungen von Abzock-Unter­nehmen zu wider­spre­chen - auch wenn man angeb­lich beim Bestell­vor­gang aufs Wider­rufs­recht verzichtet hat, raten die Verbrau­cher­schützer. Denn even­tuell wurde gegen die gesetz­lich vorge­schrie­bene Button-Lösung verstoßen, die Wider­rufs­beleh­rung war fehler­haft oder das Wider­rufs­recht wurde zu Unrecht verwei­gert.

Hilf­reich sei es in diesem Zusam­men­hang immer, Bestel­lungen durch Screen­shots zu doku­men­tieren und E-Mails oder andere Nach­weise für eine Rechts­bera­tung oder einen mögli­chen Rechts­streit aufzu­bewahren.

Die Schufa hat bei Verbrau­chern einen schlechten Ruf - und wenn sie falsche Daten über uns spei­chert, kann das böse Konse­quenzen haben. So reagieren Sie richtig bei einem falschen Schufa-Eintrag.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/dubios-ueberfluessig-abzocke-online-dienstleistungen/news/93139.html

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