Nachrichten
- Kategorie: teltarif
Einkaufen bei Tiktok: Das sagt die Verbraucherzentrale

Seit kurzem können Nutzer über die Social-Media-Plattform Tiktok einkaufen. Händler können ihre Produkte auf Tiktok vermarkten und anbieten. Dabei ist der gesamte Kaufprozess in die App integriert, womit die Zahlungsdaten hinterlegt sein müssen. Eine Verlinkung zum Shop des Anbieters ist nicht nötig, anders als beispielsweise bei Instagram und Facebook.
In einer Mitteilung äußert sich die Verbraucherzentrale Berlin zum Shoppen über Tiktok und gibt die Gefahr von Impulskäufen zu bedenken.
"Junge, digital-affine Zielgruppe"
Tiktok-LogoBild: picture alliance/dpa Mit dem Kauf direkt über Tiktok bekommen Nutzer der Social-Media-Plattform in Deutschland neue Einkaufsmöglichkeiten an die Hand. "Der Tiktok-Shop richtet sich vor allem an eine junge, digital-affine Zielgruppe, die bereits stark durch personalisierte Inhalte und Influencer-Marketing geprägt ist", erklärt die Verbraucherzentrale Berlin in ihrer Mitteilung.
Der Tiktok-Shop werde unmittelbar beim Ansehen eines damit verbundenen Kurzvideos angezeigt. Tiktok sei dabei aber nur der Marketplace ("Online-Marktplatz"), der Verkauf der Produkte erfolgt entsprechend durch einen Dritten. Der Shop müsse dabei nicht gesondert besucht werden, bei der normalen Nutzung der App erscheine ein gewöhnliches Kurzvideo mit einem Button, der auf eine Kaufoption verweist. "Durch den Einsatz des Tiktok-Algorithmus werden Nutzer*innen mit auf sie zugeschnittenen Angeboten erreicht. Dies birgt die Gefahr verstärkter Impulskäufe", sagt Simon Götze, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Bezahlt werden könne auch später, dabei sollten Nutzer aber auf ihre persönlichen finanziellen Spielräume achten. Dazu sagt der Rechtsexperte: "Junge Menschen, die oft noch keine umfassende Erfahrung mit Kreditverträgen und Schufa-Relevanz haben, laufen Gefahr, sich zu überschulden oder negative Einträge zu riskieren, wenn Zahlungsziele nicht eingehalten werden."
Wichtige Infos zu Retouren
Auch im Tiktok-Shop gelten grundsätzlich deutsche Verbrauchergesetze und damit das 14-tägige Widerrufsrecht, erklärt die Verbraucherzentrale. Es kann jedoch sein, dass Käufer die Rücksendungskosten selbst tragen müssen, wenn sich der Händler im Vorfeld dazu nicht freiwillig verpflichtet.
Besonders teuer könne es werden, wenn der Händler seinen Sitz im Nicht-EU-Ausland hat.
In einem Ratgeber auf teltarif.de lesen Sie, wie Sie Ihr Recht als Verbraucher einfordern.
Abonnieren Kommentar verfassen Anzeige:Quelle des vollständigen Artikels:
https://www.teltarif.de/nr0/tiktok-einkaufen-verbraucherzentrale/news/98509.html