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EuGH: Schufa & Co. müssen bei Bonität transparenter sein

EuGH stärkt Transparenz bei BonitätsbewertungWie detail­liert müssen Boni­täts­bewerter wie die Schufa offen­legen, wie ihre Bewer­tungen zustande kommen? In dieser Frage stärkt der EuGH jetzt Verbrau­cher.

Im Streit um die Frage wie die Werte von Boni­täts­auskünften wie der Schufa entstehen, stärkt der Euro­päische Gerichtshof Verbrau­chern den Rücken. Der EuGH stellt nach einem Urteil in einer Mittei­lung klar: "Die betrof­fene Person hat das Recht, zu erfahren, wie die sie betref­fende Entschei­dung zustande kam".

Das Verfahren müsse so beschrieben werden, "dass die betrof­fene Person nach­voll­ziehen kann, welche ihrer perso­nenbe­zogenen Daten im Rahmen der auto­mati­sierten Entschei­dungs­findung auf welche Art verwendet wurden".

Eine bloße Über­mitt­lung eines Algo­rithmus stelle keine ausrei­chend präzise und verständ­liche Erläu­terung dar, hieß es in einer EuGH-Mittei­lung. Es könnte aber unter anderem ausrei­chen, mitzu­teilen, in welchem Maß andere Daten zu einem anderen Ergebnis geführt hätten.

Rechts­streit in Öster­reich

EuGH stärkt Transparenz bei BonitätsbewertungImage licensed by Ingram Image Die soge­nannten Bonität-Scores sind Wahr­schein­lich­keits­werte, die das Zahlungs­verhalten der Verbrau­cher prognos­tizieren sollen. Der in Deutsch­land bekann­teste Score wird durch die Wirt­schafts­auskunftei Schufa berechnet. Unter­nehmen wie Banken, Versand­händler, Ener­giever­sorger oder Mobil­funk­unter­nehmen erkun­digen sich bei privaten Auskunf­teien wie der Schufa nach der Kredit­würdig­keit ihrer Kund­schaft. Wie der Score genau berechnet wird, legt die Schufa nicht in allen Details offen.

Im Mittel­punkt der Verhand­lung stand die Frage, welche inhalt­lichen Anfor­derungen eine Auskunft erfüllen muss, um laut Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO) als ausrei­chend "aussa­gekräftig" zu gelten. Voran­gegangen war ein Streit vor dem Verwal­tungs­gericht Wien, wonach ein Mobil­funk­anbieter einer Kundin wegen nicht ausrei­chender Bonität einen Vertrags­abschluss verwei­gerte.

Verbrau­cher­zentrale: "Meilen­stein im Verbrau­cher­schutz"

Verbrau­cher­schützer begrüßten das Urteil. "Damit ist ein wich­tiger Meilen­stein im Verbrau­cher­schutz beim Bonität-Scoring erreicht", sagte Dorothea Mohn, vom Bundes­verband der Verbrau­cher­zentrale. Verbrau­cher könnten ihr zufolge eine nach­voll­zieh­bare Erklä­rung mit Infor­mationen zu den genutzten Krite­rien und deren Gewich­tung erwarten.

Die Trans­parenz helfe jedoch nur bedingt, wenn bestimmte Verbrau­cher­gruppen bei der Daten­verar­beitung weiterhin struk­turell benach­teiligt werden, sagte Mohn. Deshalb fordern die Verbrau­cher­schützer, dass Scores anhand von Merk­malen gebildet werden, die unmit­telbar mit dem Zahlungs­verhalten zusam­menhängen.

Schufa sieht vorerst keinen Ände­rungs­bedarf

Auch die Schufa begrüßte das Urteil. Es trage dazu bei, das Scoring für Verbrau­cherinnen und Verbrau­cher trans­parenter und verständ­licher zu machen, hieß es in einer Mittei­lung der Auskunftei. Einer ersten Einschät­zung zufolge erfülle man die Anfor­derungen bereits.

Die Schufa hat bei Verbrau­chern einen schlechten Ruf - und wenn sie falsche Daten über uns spei­chert, kann das böse Konse­quenzen haben. So reagieren Sie richtig bei einem falschen Schufa-Eintrag.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/eugh-schufa-bonitaet-transparenter-urteil/news/97962.html

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