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Geld zurück bei schlechtem Handy-Netz: BNetzA startet Mess-App
Handy-Netzempfang zu schlecht oder mobiles Internet zu lahm? In diesem Fall gibts bald Geld vom Provider zurück. Die Bundesnetzagentur startet dafür demnächst eine Messungs-App.Wen der Festnetz-Internet-Provider Highspeed versprochen hat, aber der Anschluss bei weitem dann doch nicht die versprochene Geschwindigkeit liefert: Dann kann der Kunde schon seit fünf Jahren kündigen oder den Preis mindern. In einem Ratgeber erläutern wir das offizielle Prozedere. Doch hierbei gab es schon immer ein Problem: Das Prozedere galt nicht für mobile Internet-Verbindungen in Handy-Netzen.
Im Sommer 2024 stellte die Bundesnetzagentur erstmals die geplanten Regeln für eine Preisminderung bei Handy-Netzen zur Diskussion. Offenbar hat die Arbeit daran etwas länger gedauert. Doch heute teilt die Behörde mit, dass es nun bald losgehen soll.
Bundesnetzagentur veröffentlicht Regelungen
Die Bundesnetzagentur hat heute eine Allgemeinverfügung zu den Minderleistungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge sowie eine Handreichung mit konkreten Vorgaben zum Nachweis veröffentlicht. Die Regelungen sollen am 20. April in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt steht auch eine App für das Nachweisverfahren zur Verfügung. Möglicherweise wiederholt sich hier dieselbe Geschichte wie beim Nachweisverfahren im Festnetz: Es ist kompliziert und der Bürger muss viele Messungen durchführen. Ein Landwirt in Oberschwaben im Landkreis Ravensburg sucht nach Handy-Netzpicture alliance / Felix Kästle/dpa Für den Nachweis einer Minderleistung sollen laut der BNetzA grundsätzlich 30 Messungen notwendig sein. Diese sollen sich auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag verteilen. Eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit soll dann vorliegen, wenn an mindestens drei der fünf Messtage die vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit verringert um bestimmte Abschläge nicht erreicht wird.
Sollten die notwendigen Nachweise bereits nach drei Messtagen vorliegen, endet die Messkampagne vorzeitig. So sollen Verbraucher entlastet werden, "wenn das Resultat der Messkampagne frühzeitig feststeht", schreibt die Behörde. Die Kunden können im Anschluss an die Messkampagne Minderungs- oder Sonderkündigungsrechte gegenüber ihrem Anbieter geltend machen.
Abschläge sind abhängig von der Region
Die jeweiligen Abschläge hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben "regional differenziert" festgelegt. Sie hat das Bundesgebiet dafür in Rasterzellen mit einer Größe von 300 mal 300 Metern unterteilt.
In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte gilt ein Abschlag von 75 Prozent, sodass mindestens 25 Prozent der vereinbarten geschätzten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden müssen. In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte sind es 15 Prozent (Abschlag 85 Prozent) und in Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte 10 Prozent (Abschlag 90 Prozent).
"Angesichts der oft vereinbarten maximalen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert MBit/s ergeben sich auch bei diesen Abschlägen für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher noch hohe Datenübertragungsraten", schreibt die BNetzA.
Der Grund für den regionalen Ansatz soll sein, dass die Leistung im Mobilfunk nicht an einem festen Standort erbracht wird und daher die regionale Leistungsfähigkeit der Netze zu berücksichtigen sei. Hinzu komme, dass sich in einem Handy-Netz mehrere Nutzer die vor Ort verfügbare Leistung teilen. Beides mache "den verbindlichen Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk deutlich komplexer als im Festnetz".
Nachweis per App
Für den Nachweis soll ab dem 20. April die App Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk zur Verfügung stehen. Diese könne dann in den gängigen App-Stores kostenfrei heruntergeladen werden.
Die Allgemeinverfügung und die Handreichung, weitere Informationen sowie die vergangenen Konsultationsverfahren und die in diesen eingegangenen Stellungnahmen hat die Bundesnetzagentur unter bundesnetzagentur.de/breitbandgeschwindigkeiten veröffentlicht.
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https://www.teltarif.de/nr0/handy-netz-lahm-geld-zurueck-minderung/news/103002.html

