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Geld zurück bei schlechtem Handy-Netz: BNetzA startet Mess-App

Ein Landwirt in Oberschwaben im Landkreis Ravensburg sucht nach Handy-NetzHandy-Netz­empfang zu schlecht oder mobiles Internet zu lahm? In diesem Fall gibts bald Geld vom Provider zurück. Die Bundes­netz­agentur startet dafür demnächst eine Messungs-App.

Wen der Festnetz-Internet-Provider High­speed verspro­chen hat, aber der Anschluss bei weitem dann doch nicht die verspro­chene Geschwin­digkeit liefert: Dann kann der Kunde schon seit fünf Jahren kündigen oder den Preis mindern. In einem Ratgeber erläu­tern wir das offi­zielle Proze­dere. Doch hierbei gab es schon immer ein Problem: Das Proze­dere galt nicht für mobile Internet-Verbin­dungen in Handy-Netzen.

Im Sommer 2024 stellte die Bundes­netz­agentur erstmals die geplanten Regeln für eine Preis­minde­rung bei Handy-Netzen zur Diskus­sion. Offenbar hat die Arbeit daran etwas länger gedauert. Doch heute teilt die Behörde mit, dass es nun bald losgehen soll.

Bundes­netz­agentur veröf­fent­licht Rege­lungen

Die Bundes­netz­agentur hat heute eine Allge­mein­verfü­gung zu den Minder­leis­tungs­rege­lungen für Mobil­funk-Inter­netzu­gänge sowie eine Hand­reichung mit konkreten Vorgaben zum Nachweis veröf­fent­licht. Die Rege­lungen sollen am 20. April in Kraft treten. Ab diesem Zeit­punkt steht auch eine App für das Nach­weis­verfahren zur Verfü­gung. Mögli­cher­weise wieder­holt sich hier dieselbe Geschichte wie beim Nach­weis­verfahren im Festnetz: Es ist kompli­ziert und der Bürger muss viele Messungen durch­führen. Ein Landwirt in Oberschwaben im Landkreis Ravensburg sucht nach Handy-Netzpicture alliance / Felix Kästle/dpa Für den Nachweis einer Minder­leis­tung sollen laut der BNetzA grund­sätz­lich 30 Messungen notwendig sein. Diese sollen sich auf fünf Kalen­dertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag verteilen. Eine erheb­liche Abwei­chung bei der Geschwin­digkeit soll dann vorliegen, wenn an mindes­tens drei der fünf Messtage die verein­barte geschätzte maximale Geschwin­digkeit – verrin­gert um bestimmte Abschläge – nicht erreicht wird.

Sollten die notwen­digen Nach­weise bereits nach drei Mess­tagen vorliegen, endet die Mess­kampagne vorzeitig. So sollen Verbrau­cher entlastet werden, "wenn das Resultat der Mess­kampagne früh­zeitig fest­steht", schreibt die Behörde. Die Kunden können im Anschluss an die Mess­kampagne Minde­rungs- oder Sonder­kündi­gungs­rechte gegen­über ihrem Anbieter geltend machen.

Abschläge sind abhängig von der Region

Die jewei­ligen Abschläge hat die Bundes­netz­agentur nach eigenen Angaben "regional diffe­renziert" fest­gelegt. Sie hat das Bundes­gebiet dafür in Raster­zellen mit einer Größe von 300 mal 300 Metern unter­teilt.

In Gebieten mit hoher Haus­halts­dichte gilt ein Abschlag von 75 Prozent, sodass mindes­tens 25 Prozent der verein­barten geschätzten maxi­malen Geschwin­digkeit erreicht werden müssen. In Gebieten mit mitt­lerer Haus­halts­dichte sind es 15 Prozent (Abschlag 85 Prozent) und in Gebieten mit nied­riger Haus­halts­dichte 10 Prozent (Abschlag 90 Prozent).

"Ange­sichts der oft verein­barten maxi­malen Geschwin­digkeiten von mehreren Hundert MBit/s ergeben sich auch bei diesen Abschlägen für die meisten Verbrau­cherinnen und Verbrau­cher noch hohe Daten­über­tragungs­raten", schreibt die BNetzA.

Der Grund für den regio­nalen Ansatz soll sein, dass die Leistung im Mobil­funk nicht an einem festen Standort erbracht wird und daher die regio­nale Leis­tungs­fähig­keit der Netze zu berück­sich­tigen sei. Hinzu komme, dass sich in einem Handy-Netz mehrere Nutzer die vor Ort verfüg­bare Leistung teilen. Beides mache "den verbind­lichen Nachweis einer Minder­leis­tung im Mobil­funk deutlich komplexer als im Festnetz".

Nachweis per App

Für den Nachweis soll ab dem 20. April die App Breit­band­messung Nach­weis­verfahren Mobil­funk zur Verfü­gung stehen. Diese könne dann in den gängigen App-Stores kosten­frei herun­terge­laden werden.

Die Allge­mein­verfü­gung und die Hand­reichung, weitere Infor­mationen sowie die vergan­genen Konsul­tati­onsver­fahren und die in diesen einge­gangenen Stel­lung­nahmen hat die Bundes­netz­agentur unter bundesnetzagentur.de/breit­band­geschwin­digkeiten veröf­fent­licht.

Welches Netz hat die beste Netzabde­ckung? Wir zeigen, worauf Sie bei der Wahl des Netzes zwischen Telekom (T-Mobile), Voda­fone, o2 (Telefónica) und 1&1 achten sollten.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/handy-netz-lahm-geld-zurueck-minderung/news/103002.html

Schlagworte / Tags Telekom,
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