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Geplante DSL-Abschaltung: Von "freiwillig" bis "Zwang"

Die Telekom wird möglicherweise kaum freiwillig VDSL abschalten, so lange es sich gut verkauft.Die BNetzA muss und will beim Übergang von DSL auf Glas­faser regu­lato­risch eingreifen und die DSL-Abschal­tung orga­nisieren. Trotzdem bleibt die Frage, ob die Bürger diesen Weg mitgehen werden.

Das Stich­wort DSL-Abschal­tung mag vielen nicht schme­cken, die mit ihrem bezahl­baren DSL-Anschluss zufrieden sind. Doch die Glas­faser-Anbieter sehen teil­weise wenig Möglich­keiten, die Kunden zu einem dauer­haften Umstieg auf Glas­faser zu bewegen, wenn nicht mit einer gleich­zeitigen Abschal­tung von DSL sozu­sagen "sanfter Druck" ausgeübt wird.

Um den ganzen Prozess zu regu­lieren, hat die Bundes­netz­agentur - wie berichtet - in der vergan­genen Woche ein Impuls­papier vorge­legt. Und schon der Begriff "Impuls­papier" signa­lisiert, dass die BNetzA hier offenbar nicht nur eine Beob­achter­rolle einnehmen möchte, sondern tatsäch­lich auch selbst Impulse setzen möchte - soweit es ihr von den gesetz­lichen Voraus­setzungen her über­haupt erlaubt ist.

Die Rolle der Bundes­netz­agentur

Die Telekom wird möglicherweise kaum freiwillig VDSL abschalten, so lange es sich gut verkauft.Foto: Telekom teltarif.de hat sich nun weiter mit dem Impuls­papier beschäf­tigt. Wie bereits gesagt: Das zur Konsul­tation stehende Impuls­papier soll Trans­parenz über Struktur und Abläufe der komplexen Verfahren zur Außer­betrieb­nahme bzw. Erset­zung des Kupfer­netzes nach § 34 TKG schaffen. So könnten künftig durch­zufüh­rende Beschluss­kammer­verfahren beschleu­nigt werden. Die Behörde beeilt sich aber, zu versi­chern, dass die Ausfüh­rungen im Impuls­papier "keinerlei Bindungs­wirkung im Hinblick auf künftig zu führende Verfahren der Beschluss­kammern entfalten, noch deren Entschei­dungen vorzeichnen".

Denn letzt­endlich geht es in dem ganzen Verfahren auch bzw. über­wiegend um die Rolle der Deut­schen Telekom, die vermut­lich nicht beson­ders begeis­tert ist, wenn ihr nach dem Glas­faser­ausbau an einem Ort (durch Wett­bewerber) eine DSL-Abschal­tung regu­lato­risch aufer­legt wird. § 34 TKG sieht aller­dings vor, dass die Bundes­netz­agentur im Laufe der Zeit genau dafür einen Prozess aufsetzen soll.

Das Problem: Homes Passed

Die BNetzA weist darauf hin, dass Ende 2024 ca. 47 Prozent der Haus­halte und Unter­nehmens­stand­orte mit Glas­faser­anschlüssen (FTTH/B) versorgt bzw. unmit­telbar erreichbar gewesen seien. Die Glas­faser­infra­struktur werde im Laufe dieses Jahres für etwa die Hälfte der Bevöl­kerung "zumin­dest bis nahe an ihre Grund­stücks­grenze heran­reichen" (Homes passed). Trotz einer aktuell hohen Ausbau­dynamik sei ca. die Hälfte der Haus­halte in Deutsch­land noch nicht unmit­telbar mit Glas­faser­netzen erreichbar. Ein erheb­licher Teil des Erst­ausbaus muss noch erfolgen.

Sowohl das eine als auch das andere dürfte nicht im Sinne der Politik sein, die den in Deutsch­land lange verschla­fenen Gigabit-Ausbau nach­holen will. Und da bringen "Homes passed", an denen die Glas­faser nur vorbei­führt, für eine stich­haltige Statistik recht wenig.

DSL-Weiter­betrieb "betriebs­wirt­schaft­lich unpro­fitabel"?

Laut der BNetzA wird momentan der über­wiegende Teil der Endkun­dennach­frage über das bestehende Kupfer­netz (VDSL), das bestehende TV-Kabel­netz (HFC) und die entste­henden Glas­faser­netze bedient, "die mitein­ander im Infra­struk­turwett­bewerb stehen". Die Bundes­netz­agentur geht davon aus, dass die Nach­frage lang­fristig über reine Glas­faser­netze bedient werden wird.

Die notwen­digen Band­breiten und Geschwin­digkeiten würden "nur über Glas­faser abbildbar sein". Der Weiter­betrieb des Kupfer­netzes werde "auch betriebs­wirt­schaft­lich unpro­fitabel". Ob sich die Telekom diese Sicht­weise zu Eigen machen wird, muss sich noch zeigen.

Perspek­tivisch werde es "zu einer Abschal­tung des Kupfer­netzes kommen". Der Ausbau von Glas­faser­netzen und die Nach­frage nach Glas­faser­anschlüssen sei regional unter­schied­lich ausge­prägt, gesteht die Behörde ein. Deshalb sei noch unklar, wann in den ersten Gebieten das Kupfer­netz abge­schaltet wird. Die EU-Kommis­sion habe in ihrem Weißbuch zu digi­talen Infra­struk­turen die Abschal­tung aller Kupfer­netze bis 2030 als Ziel formu­liert. Das scheine "aufgrund der Entwick­lung des Ausbaus und von der Nach­frage nach Glas­faser­anschlüssen für Deutsch­land jedoch unrea­listisch".

Übergang über mehrere Jahre

Die BNetzA geht davon aus, dass der Übergang von Kupfer auf Glas "und die letzt­endliche Abschal­tung des Kupfer­netzes ... in einem mehr­jährigen Prozess" erfolgen werde. Das werde "schritt­weise und nicht für die gesamte Bundes­repu­blik auf einmal erfolgen". Der Über­gangs­prozess habe "mit dem frei­willigen Wechsel vieler Endkun­dinnen und Endkunden von kupfer­basierten DSL-Anschlüssen zu Glas­faser­anschlüssen bereits begonnen".

Erst später im Prozess werde es dann zur regu­lato­risch beglei­teten Abschal­tung von ersten Teilen des Kupfer­netzes kommen. Für die Abschal­tung eines bestimmten Teils des Kupfer­netzes müsse der Netz­betreiber (die Deutsche Telekom) "mit ausrei­chend Vorlauf einen Antrag bei der Bundes­netz­agentur stellen". Dieser Antrag müsse einen Plan für die Migra­tion enthalten und die Bedin­gungen und den Ablauf der Migra­tion für das (jewei­lige) Abschal­tege­biet umfas­send darstellen. Die Bundes­netz­agentur werde daraufhin den vorge­legten Migra­tions­plan prüfen und die Migra­tions­bedin­gungen fest­legen.

Ein solcher Antrag sei von der Deut­schen Telekom bisher nicht gestellt worden. So lange die Telekom mit ihren VDSL-Anschlüssen gutes Geld verdient und diese erfolg­reich an die Wett­bewerber weiter­vermietet, dürfte dazu aus Sicht der Telekom auch keine Veran­lassung bestehen.

Irgend­wann kommt die "forcierte Migra­tion"

Inter­essant ist es, das von der BNetzA verwen­dete Voka­bular zu beob­achten. Nach der Phase des frei­willigen Über­gangs werde es "im Zuge der regu­lierten Abschal­tung des Kupfer­netzes zu einer forcierten Migra­tion der bis dahin ggf. auf dem Kupfer­netz im jewei­ligen Gebiet verblie­benen Endkun­dinnen und Endkunden kommen". Die Endkunden würden dann "früh­zeitig über die geplante Abschal­tung und die alter­nativen Produkte infor­miert". So könnten sie "über ihre zukünf­tigen Anbieter auf der alter­nativen Infra­struktur entscheiden".

Je weniger Endkunden nach der Phase des frei­willigen Wechsels noch auf der herkömm­lichen Infra­struktur verbleiben, desto einfa­cher dürfte das förm­liche Verfahren der Abschal­tung ablaufen. Was die BNetzA inter­essan­terweise nur selten als DSL-Alter­native empfiehlt, ist 5G: Abge­sehen davon, dass im § 34 TKG funk­basierte Lösungen gar nicht als Alter­native zu DSL erwähnt werden, dürfte es den Festnetz-Provi­dern auch kaum schme­cken, wenn Bürger auf die Glas­faser verzichten und statt­dessen zu einem 5G(-Zuhause)-Tarif greifen.

Leser haben teltarif.de wieder­holt mitge­teilt, dass das in einigen Jahren aller­dings ihre bevor­zugte Breit­band-Inter­netver­bindung werden könnte - oder jetzt schon ist.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/bnetza-dsl-abschaltung-regulierung-telekom/news/98527.html

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