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Gericht: Supermarkt-Rabatte per App sind weiterhin erlaubt
In den Apps von Supermarktketten und Discountern erhalten angemeldete Verbraucher zusätzliche Angebote - andere nicht. Das Oberlandesgericht Bamberg entscheidet im Fall Netto, ob das erlaubt ist.Der Discounter Netto darf aller Voraussicht nach weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes auf Unterlassung dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben, sagte der Vorsitzende Richter des 3. Zivilsenates, Carsten Sellnow, in der Hauptverhandlung in Bamberg (Az. 3 UKl 16/25 e).
Bericht: Kabel-TV-Kunden klagen über Frequenz-Chaos Netzbetreiber lässt an der Hotline die KI sprechen Er sprach von einem "klaren Fall" und machte dem Vertreter der Klägerpartei auch keine Hoffnung auf die etwaige Zulassung einer Revision. Eine Entscheidung soll am späten Nachmittag verkündet werden."15 Prozent auf Alles"
Netto darf wohl weiter Extra-Rabatte in App anbieten (Symbolbild) Bild: Syda Productions - fotolia In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Rabatt von "15 Prozent auf Alles" beworben, der allerdings nur über die App eingelöst werden kann. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das diskriminierend und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Kritisiert wird, dass behinderte, ältere oder jüngere Menschen benachteiligt würden, weil sie entsprechende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften.
Das Gericht sieht es anders: Der Anbieter stelle die App allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung. Er müsse dabei nicht etwa auf Vorlieben, Fähigkeiten oder Möglichkeiten Einzelner eingehen. Zudem könne der Zugang zur App unterschiedlich gewertet werden. So hätten etwa Sehbehinderte bessere Möglichkeiten im Umgang mit der App als etwa mit der Werbung auf einem Printprodukt.
Update: Netto darf weiter Extra-Rabatte in App anbieten
Der Discounter Netto darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) auf Unterlassung wurde vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Bamberg abgewiesen (Az. 3 UKl 16/25 e). Es liege keine Diskriminierung von Älteren oder Kindern vor.
Die Verbraucherschützer reagierten enttäuscht. "Selbstverständlich hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht. Wir werden nun die Urteilsgründe prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden", sagte VZBV-Referentin Susanne Einsiedler. Netto zeigte sich erfreut: "Das Urteil bestätigt, dass Netto Marken-Discount allen Kundinnen und Kunden gleichermaßen zusätzliche Preisvorteile über die Netto plus App gewährt", hieß es in einer Stellungnahme des Unternehmens.
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https://www.teltarif.de/nr0/netto-app-rabatt-supermarkt-vzbv-klage/news/102544.html

