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Gericht: Supermarkt-Rabatte per App sind weiterhin erlaubt

Netto darf wohl weiter Extra-Rabatte in App anbieten (Symbolbild) In den Apps von Super­markt­ketten und Discoun­tern erhalten ange­meldete Verbrau­cher zusätz­liche Angebote - andere nicht. Das Ober­landes­gericht Bamberg entscheidet im Fall Netto, ob das erlaubt ist.

Der Discounter Netto darf aller Voraus­sicht nach weiterhin mit Rabatten werben, die Verbrau­cher ausschließ­lich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbrau­cher­zentrale Bundes­verbandes auf Unter­lassung dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben, sagte der Vorsit­zende Richter des 3. Zivil­senates, Carsten Sellnow, in der Haupt­verhand­lung in Bamberg (Az. 3 UKl 16/25 e).

Bericht: Kabel-TV-Kunden klagen über Frequenz-Chaos Netzbetreiber lässt an der Hotline die KI sprechen Er sprach von einem "klaren Fall" und machte dem Vertreter der Kläger­partei auch keine Hoffnung auf die etwaige Zulas­sung einer Revision. Eine Entschei­dung soll am späten Nach­mittag verkündet werden.

"15 Prozent auf Alles"

Netto darf wohl weiter Extra-Rabatte in App anbieten (Symbolbild) Bild: Syda Productions - fotolia In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Rabatt von "15 Prozent auf Alles" beworben, der aller­dings nur über die App einge­löst werden kann. Nach Ansicht der Verbrau­cher­schützer ist das diskri­minie­rend und verstößt gegen das Allge­meine Gleich­behand­lungs­gesetz. Kriti­siert wird, dass behin­derte, ältere oder jüngere Menschen benach­teiligt würden, weil sie entspre­chende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften.

Das Gericht sieht es anders: Der Anbieter stelle die App allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfü­gung. Er müsse dabei nicht etwa auf Vorlieben, Fähig­keiten oder Möglich­keiten Einzelner eingehen. Zudem könne der Zugang zur App unter­schied­lich gewertet werden. So hätten etwa Sehbe­hinderte bessere Möglich­keiten im Umgang mit der App als etwa mit der Werbung auf einem Print­produkt.

Update: Netto darf weiter Extra-Rabatte in App anbieten

Der Discounter Netto darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbrau­cher ausschließ­lich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbrau­cher­zentrale Bundes­verbandes (VZBV) auf Unter­lassung wurde vom 3. Zivil­senat des Ober­landes­gerichtes Bamberg abge­wiesen (Az. 3 UKl 16/25 e). Es liege keine Diskri­minie­rung von Älteren oder Kindern vor.

Die Verbrau­cher­schützer reagierten enttäuscht. "Selbst­verständ­lich hätten wir uns eine andere Entschei­dung gewünscht. Wir werden nun die Urteils­gründe prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden", sagte VZBV-Refe­rentin Susanne Einsiedler. Netto zeigte sich erfreut: "Das Urteil bestä­tigt, dass Netto Marken-Discount allen Kundinnen und Kunden glei­cher­maßen zusätz­liche Preis­vorteile über die Netto plus App gewährt", hieß es in einer Stel­lung­nahme des Unter­nehmens.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/netto-app-rabatt-supermarkt-vzbv-klage/news/102544.html

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