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Glasfaser-Vollausbau im Haus: Mehr Rechte durch TKG-Änderung 2026
Digitalminister Wildberger hat die Konsultationen zum TKG-Änderungsgesetz 2026 gestartet. Kommen soll beispielsweise das Recht auf Glasfaser-Vollausbau eines ganzen Hauses.Wie bereits berichtet, hat der Glasfaser-Ausbau hat mit dem geringen Interesse der Verbraucher zu kämpfen. Darüber hinaus wird ein Fahrplan gesucht, um den Übergang von kupferbasierten Netzen zu Glasfaser zu strukturieren. Und immer wieder gibt es Berichte von Netzbetreibern, die aufgeben müssen und über Hauseigentümer, die bereits langfristige Verträge mit TV-Kabelnetzbetreibern haben und deswegen keine Konkurrenz im Haus wollen.
Im vergangenen Juli hatte daher Bundesdigitalminister Wildberger Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau vorgelegt. Die Arbeiten daran sind offenbar weitgehend abgeschlossen: Heute hat Minister Wildberger hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Bessere Rahmenbedingungen beabsichtigt
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) startet heute die Länder- und Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026). Der Entwurf soll darauf abzielen, bürokratische Hürden zu senken, Rahmenbedingungen zu verbessern und den Netzausbau zu beschleunigen. TKG-Novelle mit Fokus auf Glasfaserausbaupicture alliance/dpa Der Referentenentwurf enthält laut dem Ministerium gezielte Maßnahmen, um den Ausbau von Mobilfunk und Festnetz in der Fläche sowie von Glasfaser in Gebäuden zu beschleunigen. Gleichzeitig soll das TKG an die europäische Gigabit-Infrastrukturverordnung angepasst werden.
Zudem sollen Verwaltungsverfahren bei der Bundesnetzagentur klarer und effizienter gestaltet und Bürokratie abgebaut werden. Länder und Verbände können bis zum 27. März zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Parallel dazu prüfen auch die betroffenen Ressorts weiter den Gesetzesvorschlag.
Umsetzung der Gigabit-Infrastrukturverordnung der EU
Mit gezielten gesetzlichen Anpassungen soll eine zusätzliche Dynamik beim Ausbau der Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung sowie beim Ausbau der Mobilfunknetze insgesamt erreicht werden. Nach der Festlegung des "überragenden öffentlichen Interesses" für den Telekommunikationsnetzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2025) seien weitere gesetzliche Anpassungen erforderlich, um den angestrebten zügigen flächendeckenden Ausbau der Telekommunikationsnetze zu erreichen.
Genehmigungsprozesse sollen dafür verschlankt und effizienter gestaltet werden. Der Ausbau im Gebäude soll schneller und einfacher erfolgen können. Insbesondere die Umstellung von Kupfer auf Glasfaser sei mit einer Vielzahl regulatorischer, wettbewerbspolitischer und verbraucherrelevanter Fragen verknüpft. Darüber hinaus muss die Gigabit-Infrastrukturverordnung der EU weiter in nationales Recht umgesetzt werden.
Um den Ausbau von Glasfasernetzen in Gebäuden zu fördern, werden die Regelungen zum Ausbau der gebäudeinternen Netze (sog. Netzebene 4) angepasst. Dies betrifft insbesondere unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Vollausbau im Gebäude sowie die Einhaltung einheitlicher technischer Mindeststandards bei der Errichtung gebäudeinterner Netzinfrastrukturen.
Telekom nicht mehr strenger reguliert?
Interessant ist im Entwurf die Formulierung: "Bei der Migration von Segmenten des Kupfernetzes hin zu einem reinen Glasfasernetz muss gewährleistet sein, dass das Vorgehen agnostisch bezüglich des Eigentümers des dort errichteten Glasfasernetzes ist." Das kann man so auslegen, dass dann für alle Glasfaser-Netzbetreiber dieselben Regeln gelten und dass nicht einzelne Unternehmen wie beispielsweise die Telekom strenger reguliert werden als andere.
Entscheidend dabei sei auch, dass durch einen offenen Netzzugang die Angebotsvielfalt sichergestellt bleibt. Die Bundesnetzagentur werde künftig über Instrumente verfügen, um eine solche diskriminierungsfreie Migration sicherzustellen und einheitliche Regeln etablieren zu können.
Bisher marktmächtige Unternehmen sollen zur Erstellung der zur Verfügung zu stellenden Informationen und zur Erstellung eines Migrationsplans verpflichtet werden können. Bislang bestehende Informationsasymmetrien und Investitionsbarrieren für Marktteilnehmer würden dadurch beseitigt.
Ist das TV-Kabelnetz ein Hemmnis?
Interessant ist, dass der Entwurf nun nicht mehr nur von einer DSL-Abschaltung spricht, sondern auch von einer möglichen TV-Kabel-Abschaltung: Durch die Einholung und Analyse von Daten sollen Erkenntnisse gewonnen werden, welchen Einfluss andere Anschlusstechnologien, wie insbesondere die bestehende HFC-Netzinfrastruktur auf den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Deutschland haben und inwieweit diese bei der Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Ziele "eine unterstützende oder hemmende Rolle ausüben".
Weitere Anpassungen sollen der Beschleunigung des Ausbaus auf der vorgelagerten Netzebene dienen. Das werde insbesondere Vereinfachungen und Klarstellungen beim Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung sowie die gesetzliche Verankerung genehmigungsfreier Maßnahmen betreffen. Der Zutritt zu Gebäuden und Anlagen kann also möglicherweise in Zukunft nicht mehr so einfach verwehrt werden wie bisher.
Erste Stellungnahmen: BREKO
Der BREKO sieht in einer ersten Stellungnahme "gute Ansätze, aber auch Risiken für den Netzausbau". Man begrüße, dass das Bundesdigitalministerium den Übergang von DSL auf Glasfaser beschleunigen und für Investitions- und Planungssicherheit sorgen wolle. Durch die gesetzliche Regelung eines diskriminierungsfreien Technologiewechsels werde eine strategische Kupferabschaltung durch die Telekom zulasten der Wettbewerber unmöglich.
Kritisch bewerte man allerdings die geplante Ausweitung der Regulierung nicht marktmächtiger Unternehmen konkret den Anspruch auf Zugang zu Glasfasernetzen. Bei den geplanten Regelungen zur Erleichterung des Glasfaserausbaus in Mehrfamilienhäusern sehe man "Licht und Schatten": Das vorgeschlagene Vollausbaurecht könne den Ausbau in Gebäuden schneller und effizienter machen. Positiv sei auch, dass ein bereits laufender oder konkret geplanter Glasfaserausbau nicht ausgehebelt wird und der Ausbau in Kooperation mit den Gebäudeeigentümern Vorrang behält.
Kritisch sieht der Verband hingegen die vorgesehene Pflicht, Dritten einen passiven Zugang zu Gebäudenetzen einzuräumen und die dafür zu zahlenden Preise staatlich zu regulieren.
VATM kritisiert "symmetrische Regulierung"
Äußerst kritisch bewertet der VATM die geplante Ausweitung der symmetrischen Regulierung, also von Verpflichtungen, die alle Anbieter treffen. Danach soll die Bundesnetzagentur in einem bundesweit einheitlichen Verfahren "Leitplanken" für eine Verhandlungspflicht zwischen TK-Unternehmen festlegen einschließlich Entgeltmaßstäben.
Aus Sicht des Verbandes sei diese geplante Gleichbehandlung "in dieser Form kaum sachgerecht und unterläuft gut funktionierende Open-Access-Modelle im Markt". Zudem berge diese "pauschale Regelung die Gefahr an den Marktgegebenheiten vorbeizuregulieren und marktwirtschaftliche Lösungen zu verdrängen, statt sie zu ermöglichen".
Der VATM habe "immer wieder ein energischeres Vorgehen gegen die weiterhin marktmächtige Telekom" gefordert. Die BNetzA müsse hierzu vom Gesetzgeber "mit den erforderlichen Instrumenten ausgestattet werden, um [diesem Phänomen] zu begegnen und Regulierung effektiver zu gestalten". Man begrüße die Aufnahme auch beendeter Missbrauchshandlungen in die vom TKG zu ahndenden Sachverhalte, "was eine direkte Reaktion auf die Hilfslosigkeit der BNetzA bei der Verfolgung des strategischen Überbaus durch die Telekom" sei.
Die Telekom träumt unterdessen davon, in Zukunft einen Glasfaser-Tarif in 30 Sekunden liefern zu können.
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