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Glasfaser-Vollausbau im Haus: Mehr Rechte durch TKG-Änderung 2026

TKG-Novelle mit Fokus auf GlasfaserausbauDigi­talminister Wild­berger hat die Konsul­tationen zum TKG-Ände­rungs­gesetz 2026 gestartet. Kommen soll beispiels­weise das Recht auf Glas­faser-Voll­ausbau eines ganzen Hauses.

Wie bereits berichtet, hat der Glas­faser-Ausbau hat mit dem geringen Inter­esse der Verbrau­cher zu kämpfen. Darüber hinaus wird ein Fahrplan gesucht, um den Übergang von kupfer­basierten Netzen zu Glas­faser zu struk­turieren. Und immer wieder gibt es Berichte von Netz­betrei­bern, die aufgeben müssen und über Hauseigen­tümer, die bereits lang­fris­tige Verträge mit TV-Kabel­netz­betrei­bern haben und deswegen keine Konkur­renz im Haus wollen.

Im vergan­genen Juli hatte daher Bundes­digi­talminister Wild­berger Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbes­serung der tele­kommu­nika­tions­recht­lichen Rahmen­bedin­gungen für den TK-Netz­ausbau vorge­legt. Die Arbeiten daran sind offenbar weit­gehend abge­schlossen: Heute hat Minister Wild­berger hierzu einen Gesetz­entwurf vorge­legt.

Bessere Rahmen­bedin­gungen beab­sich­tigt

Das Bundes­minis­terium für Digi­tales und Staats­moder­nisie­rung (BMDS) startet heute die Länder- und Verbän­dean­hörung zu dem Gesetz­entwurf zur Änderung des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes (TKG) und zur Verbes­serung der tele­kommu­nika­tions­recht­lichen Rahmen­bedin­gungen für den TK-Netz­ausbau (TKG-Ände­rungs­gesetz 2026). Der Entwurf soll darauf abzielen, büro­krati­sche Hürden zu senken, Rahmen­bedin­gungen zu verbes­sern und den Netz­ausbau zu beschleu­nigen. TKG-Novelle mit Fokus auf Glasfaserausbaupicture alliance/dpa Der Refe­renten­entwurf enthält laut dem Minis­terium gezielte Maßnahmen, um den Ausbau von Mobil­funk und Festnetz in der Fläche sowie von Glas­faser in Gebäuden zu beschleu­nigen. Gleich­zeitig soll das TKG an die euro­päische Gigabit-Infra­struk­turver­ordnung ange­passt werden.

Zudem sollen Verwal­tungs­verfahren bei der Bundes­netz­agentur klarer und effi­zienter gestaltet und Büro­kratie abgebaut werden. Länder und Verbände können bis zum 27. März zum Refe­renten­entwurf Stellung nehmen. Parallel dazu prüfen auch die betrof­fenen Ressorts weiter den Geset­zesvor­schlag.

Umset­zung der Gigabit-Infra­struk­turver­ordnung der EU

Mit gezielten gesetz­lichen Anpas­sungen soll eine zusätz­liche Dynamik beim Ausbau der Glas­faser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung sowie beim Ausbau der Mobil­funk­netze insge­samt erreicht werden. Nach der Fest­legung des "über­ragenden öffent­lichen Inter­esses" für den Tele­kommu­nika­tions­netz­ausbau (TKG-Ände­rungs­gesetz 2025) seien weitere gesetz­liche Anpas­sungen erfor­derlich, um den ange­strebten zügigen flächen­deckenden Ausbau der Tele­kommu­nika­tions­netze zu errei­chen.

Geneh­migungs­prozesse sollen dafür verschlankt und effi­zienter gestaltet werden. Der Ausbau im Gebäude soll schneller und einfa­cher erfolgen können. Insbe­sondere die Umstel­lung von Kupfer auf Glas­faser sei mit einer Vielzahl regu­lato­rischer, wett­bewerbs­poli­tischer und verbrau­cher­rele­vanter Fragen verknüpft. Darüber hinaus muss die Gigabit-Infra­struk­turver­ordnung der EU weiter in natio­nales Recht umge­setzt werden.

Um den Ausbau von Glas­faser­netzen in Gebäuden zu fördern, werden die Rege­lungen zum Ausbau der gebäu­deinternen Netze (sog. Netz­ebene 4) ange­passt. Dies betrifft insbe­sondere unter bestimmten Voraus­setzungen das Recht auf Voll­ausbau im Gebäude sowie die Einhal­tung einheit­licher tech­nischer Mindest­stan­dards bei der Errich­tung gebäu­deinterner Netz­infra­struk­turen.

Telekom nicht mehr strenger regu­liert?

Inter­essant ist im Entwurf die Formu­lierung: "Bei der Migra­tion von Segmenten des Kupfer­netzes hin zu einem reinen Glas­faser­netz muss gewähr­leistet sein, dass das Vorgehen agnos­tisch bezüg­lich des Eigen­tümers des dort errich­teten Glas­faser­netzes ist." Das kann man so auslegen, dass dann für alle Glas­faser-Netz­betreiber dieselben Regeln gelten und dass nicht einzelne Unter­nehmen wie beispiels­weise die Telekom strenger regu­liert werden als andere.

Entschei­dend dabei sei auch, dass durch einen offenen Netz­zugang die Ange­bots­viel­falt sicher­gestellt bleibt. Die Bundes­netz­agentur werde künftig über Instru­mente verfügen, um eine solche diskri­minie­rungs­freie Migra­tion sicher­zustellen und einheit­liche Regeln etablieren zu können.

Bisher markt­mäch­tige Unter­nehmen sollen zur Erstel­lung der zur Verfü­gung zu stel­lenden Infor­mationen und zur Erstel­lung eines Migra­tions­plans verpflichtet werden können. Bislang bestehende Infor­mati­onsasym­metrien und Inves­titi­onsbar­rieren für Markt­teil­nehmer würden dadurch besei­tigt.

Ist das TV-Kabel­netz ein Hemmnis?

Inter­essant ist, dass der Entwurf nun nicht mehr nur von einer DSL-Abschal­tung spricht, sondern auch von einer mögli­chen TV-Kabel-Abschal­tung: Durch die Einho­lung und Analyse von Daten sollen Erkennt­nisse gewonnen werden, welchen Einfluss andere Anschluss­tech­nolo­gien, wie insbe­sondere die bestehende HFC-Netz­infra­struktur auf den eigen­wirt­schaft­lichen Glas­faser­ausbau in Deutsch­land haben und inwie­weit diese bei der Errei­chung der gesamt­wirt­schaft­lichen Ziele "eine unter­stüt­zende oder hemmende Rolle ausüben".

Weitere Anpas­sungen sollen der Beschleu­nigung des Ausbaus auf der vorge­lagerten Netz­ebene dienen. Das werde insbe­sondere Verein­fachungen und Klar­stel­lungen beim Verfahren der wege­recht­lichen Zustim­mung sowie die gesetz­liche Veran­kerung geneh­migungs­freier Maßnahmen betreffen. Der Zutritt zu Gebäuden und Anlagen kann also mögli­cher­weise in Zukunft nicht mehr so einfach verwehrt werden wie bisher.

Erste Stel­lung­nahmen: BREKO

Der BREKO sieht in einer ersten Stel­lung­nahme "gute Ansätze, aber auch Risiken für den Netz­ausbau". Man begrüße, dass das Bundes­digi­talminis­terium den Übergang von DSL auf Glas­faser beschleu­nigen und für Inves­titions- und Planungs­sicher­heit sorgen wolle. Durch die gesetz­liche Regelung eines diskri­minie­rungs­freien Tech­nolo­giewech­sels werde eine stra­tegi­sche Kupfer­abschal­tung durch die Telekom zulasten der Wett­bewerber unmög­lich.

Kritisch bewerte man aller­dings die geplante Auswei­tung der Regu­lierung nicht markt­mäch­tiger Unter­nehmen – konkret den Anspruch auf Zugang zu Glas­faser­netzen. Bei den geplanten Rege­lungen zur Erleich­terung des Glas­faser­ausbaus in Mehr­fami­lien­häusern sehe man "Licht und Schatten": Das vorge­schla­gene Voll­ausbau­recht könne den Ausbau in Gebäuden schneller und effi­zienter machen. Positiv sei auch, dass ein bereits laufender oder konkret geplanter Glas­faser­ausbau nicht ausge­hebelt wird und der Ausbau in Koope­ration mit den Gebäu­deei­gentü­mern Vorrang behält.

Kritisch sieht der Verband hingegen die vorge­sehene Pflicht, Dritten einen passiven Zugang zu Gebäu­denetzen einzu­räumen und die dafür zu zahlenden Preise staat­lich zu regu­lieren.

VATM kriti­siert "symme­trische Regu­lierung"

Äußerst kritisch bewertet der VATM die geplante Auswei­tung der symme­trischen Regu­lierung, also von Verpflich­tungen, die alle Anbieter treffen. Danach soll die Bundes­netz­agentur in einem bundes­weit einheit­lichen Verfahren "Leit­planken" für eine Verhand­lungs­pflicht zwischen TK-Unter­nehmen fest­legen – einschließ­lich Entgelt­maßstäben.

Aus Sicht des Verbandes sei diese geplante Gleich­behand­lung "in dieser Form kaum sach­gerecht und unter­läuft gut funk­tionie­rende Open-Access-Modelle im Markt". Zudem berge diese "pauschale Regelung die Gefahr an den Markt­gege­benheiten vorbei­zure­gulieren und markt­wirt­schaft­liche Lösungen zu verdrängen, statt sie zu ermög­lichen".

Der VATM habe "immer wieder ein ener­gischeres Vorgehen gegen die weiterhin markt­mäch­tige Telekom" gefor­dert. Die BNetzA müsse hierzu vom Gesetz­geber "mit den erfor­derli­chen Instru­menten ausge­stattet werden, um [diesem Phänomen] zu begegnen und Regu­lierung effek­tiver zu gestalten". Man begrüße die Aufnahme auch been­deter Miss­brauchs­hand­lungen in die vom TKG zu ahndenden Sach­verhalte, "was eine direkte Reaktion auf die Hilfs­losig­keit der BNetzA bei der Verfol­gung des stra­tegi­schen Überbaus durch die Telekom" sei.

Die Telekom träumt unter­dessen davon, in Zukunft einen Glas­faser-Tarif in 30 Sekunden liefern zu können.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/tkg-aenderungsgesetz-2026-konsultation-bmds-wildberger/news/102264.html

Schlagworte / Tags Telekom,
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