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Gratis-Tool: Notfall-Check der VZ hilft bei Internetkriminalität

Der Notfall-Check der VZ hilft, wenn Sie Opfer von Internetkriminalität geworden sind (Symbolbild)Wenn Sie Opfer von Inter­netkri­mina­lität geworden sind, kann der Notfall-Check der Verbrau­cher­zentrale eine wichtige Hilfe sein.

Inter­netkri­mina­lität ist allge­genwärtig und tritt in verschie­denen Ausprä­gungen auf, beispiels­weise eine Erpres­sernach­richt im Postfach, Betrug beim Online-Kauf, Phishing-Mails und Co. Die Liste ist lang. Wer im Internet Betrü­gern auf den Leim gegangen ist, benötigt schnell Hilfe. Die Verbrau­cher­zentrale Berlin infor­miert auf ihrer Webseite über ein kosten­freies Tool, das Verbrau­chern im Ernst­fall zur Seite stehen soll.

Notfall-Check

Der Notfall-Check der VZ hilft, wenn Sie Opfer von Internetkriminalität geworden sind (Symbolbild)Bild: dpa Betrugs­versuche werden immer besser und sie sind oft nur schwer zu durch­schauen. Dazu sagt Simon Götze, Rechts­experte bei der Verbrau­cher­zentrale Berlin: "Verbrau­cher*innen werden beispiels­weise beim Online-Shopping weg von der Zweit­markt-Platt­form auf eine täuschend echt nach­gebaute Seite geleitet. Geben sie dort ihre Zahlungs­daten ein, verlieren sie oft viel Geld." Unter der Adresse www.verbraucherzentrale.de/inter­netkri­mina­litaet-notfall­check finden Verbrau­cher ein Tool für den Ernst­fall. Sie können dort den Fall schil­dern und erhalten am Ende eine Check­liste mit konkreten Hand­lungs­möglich­keiten, erklärt die Verbrau­cher­zentrale in ihrer Mittei­lung. Der Notfall-Check soll die zentrale Frage beant­worten: Was soll ich jetzt machen?

Je nach Fall wird im Rahmen des Notfall-Checks beispiels­weise empfohlen, dass sich der Betrof­fene direkt bei der Bank meldet und versucht, die Buchung zu stoppen. Außerdem soll Straf­anzeige gestellt und der Account der betrof­fenen Platt­form gemeldet werden. Dazu soll der Notfall-Check auch die passenden Kontakt­möglich­keiten der jewei­ligen Platt­form ausgeben. Tipps, um Betrugs­maschen künftig erkennen zu können, gebe es auch.

Auspro­biert

Wir haben uns den Notfall-Check der Verbrau­cher­zentrale ange­schaut und test­weise "Erpres­sung im Netz" ange­klickt. Unter dem Punkt "Sie werden erpresst oder jemand übt Druck auf Sie aus:" gibt es verschie­dene Möglich­keiten, Formen der Erpres­sung einzu­ordnen. Wir haben ange­klickt "weil jemand (angeb­lich) Ihr Online-Konto gehackt hat." Nun soll über­prüft werden, ob das Konto gehackt wurde. Auch hier gibt es verschie­dene Auswahl­möglich­keiten. Test­weise haben wir ange­klickt: "Ich erhalte Bestell­bestä­tigungen, obwohl ich keine dazu passenden Bestel­lungen getätigt habe."

Anschlie­ßend soll die Reaktion darauf ange­geben werden. Ange­klickt haben wir die Aussage: "Ich habe die Nach­richt igno­riert." Nun möchte der Notfall-Check wissen, welche (weiteren) Daten dem Täter bekannt sind. Hier gibt es mehrere Auswahl­möglich­keiten. Wir haben "Name und Vorname" sowie "E-Mail-Adresse" ange­klickt. Anschlie­ßend wird eine Check­liste erstellt, die herun­terge­laden werden kann. Optional ist nach der Eingabe der Mail-Adresse auch der Versand an diese.

Die Check­liste

Die Check­liste kann als PDF herun­terge­laden werden und ist umfang­reich. Zunächst wird uns geraten, Beweise zu sichern, also alle Belege und Nach­richten rund um die Buchung und die Bezah­lung bezie­hungs­weise die Zahlungs­auffor­derung. Und: "Ein Bild­schirm­foto ist ein Beweis­mittel." Das Bild­schirm­foto könne mit dem Smart­phone, dem Tablet oder dem PC gemacht werden. Uhrzeit, Datum, und auch der Kontext dabei sollen gut sichtbar sein, beispiels­weise die URL. Es gibt auch einen Link dazu, wie Bild­schirm­fotos richtig ange­fertigt werden. Dieser führt zu einem Ratgeber der Verbrau­cher­zentrale Nieder­sachsen. Screen­shots von kinder- oder jugend­porno­grafi­schen Inhalten sollen nicht ange­fertigt oder weiter­geleitet werden, weil deren Besitz und Verbrei­tung strafbar sein können, erklärt die Verbrau­cher­zentrale in der für unseren Fall erstellten Check­liste.

Weiterhin kann eine Straf­anzeige bei der Polizei gestellt werden. Im Falle des Erhalts einer Mahnung oder eines Inkas­soschrei­bens kann wider­spro­chen werden. Der Link zu einem passenden Muster­brief wird gleich mitge­liefert. Weiter sollte über­prüft werden, ob Einträge, beispiels­weise bei der Schufa, korrekt sind. Die Schufa bietet auch das Einmelden des Iden­titäts­miss­brauchs auf der Inter­netseite an.

Kontrolle über das Konto zurück­gewinnen

Am Ende gibt es weitere Tipps, um die Kontrolle über das Online-Konto zurück­zube­kommen, beispiels­weise zu über­prüfen, ob E-Mail-Adresse oder Pass­wörter im Internet veröf­fent­licht wurden. Dazu bieten sich Tools wie jener vom Hasso-Plattner-Institut der Uni Potsdam oder der Leak-Checker der Uni Bonn an. Möglich ist laut Check­liste auch die Meldung des Schadens, beispiels­weise bei einer Cyber­versi­cherung oder wenn eine Haus­ratver­siche­rung oder private Haft­pflicht eine entspre­chende Klausel aufweist.

Indi­vidu­elle Beratung ist auch bei der Verbrau­cher­zentrale möglich. Diese ist bundes­weit aktiv. Die Inter­essen der Verbrau­cher werden auf Landes­ebene vertreten.

Die Verbrau­cher­zentrale bietet auch ein Tool an, das bei Pauschal­reise-Ärger unter­stützt. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren News.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/notfall-check-verbraucherzentrale-betrug/news/98290.html

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