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"Jede Milchkanne": Frequenzvergabe für Flächenabdeckung

In regelmäßigen Abständen brüsten sich die Mobilfunk-Netzbetreiber mit der Netzabdeckung ihrer Mobilfunknetze, dabei nennen sie oft Prozentzahlen von über 90 Prozent. teltarif.de weist in dem Zusammenhaben allerdings immer darauf hin, dass es sich hierbei um die Bevölkerungsabdeckung handelt, also die Abdeckung ständig bewohnter Gebiete.
Wer aber auch nur einen flüchtigen Blick auf die Netzabdeckungskarten wirft, entdeckt sie mit einem Blick: Die weißen Flecken, die gar nicht versorgt werden, wozu beispielsweise die deutschen Mittelgebirgsregionen gehören. Darum wird schon länger über eine Verpflichtung zur Flächenabdeckung diskutiert. Die Netzbetreiber haben im Gegenzug stets die teuren Frequenzauktionen bemängelt und einen gegenseitigen "Deal" gefordert. Und genau der wird jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach kommen.
Das sollen die neuen Auflagen werden
5G an jeder Milchkanne soll Wirklichkeit werdenpicture alliance/dpa Bereits Anfang Januar hatte die Bundesnetzagentur klargemacht, dass sie an ihrem Vorhaben festhalten will, auf die bislang übliche Mobilfunk-Auktion mit Milliardeneinnahmen zu verzichten. Anstatt die Ende 2025 auslaufenden Nutzungsrechte für Frequenzen zu versteigern, sollen diese um fünf Jahre verlängert werden.
Nun macht die Behörde in dieser Sache offenbar Nägel mit Köpfen. Erstmals sollen die Frequenzen in diesem Jahr im Gegenzug für einen Netzausbau in der Fläche nicht versteigert werden, teilte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, dem Handelsblatt mit.
Müller sagte dem Blatt, es gehe nicht um Staatseinnahmen, es gehe um eine bessere Mobilfunkversorgung sowie mehr Wettbewerb. Die Bundesnetzagentur sei davon überzeugt, Deutschland benötige eine bessere Versorgung im ländlichen Raum. "Wir brauchen auch an jeder Milchkanne schnellen Mobilfunk", zitiert die Zeitung den BNetzA-Chef.
Einen hierfür notwendigen Beschlussentwurf für ihren Beirat habe die BNetzA bereits erstellt. Das 244 Seiten umfassende Dokument liegt dem Handelsblatt vor. Es sehe unter anderem vor, dass ab dem 1. Januar 2030 bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 MBit/s im Downstream versorgt werden müssen. Außerdem sollen von Beginn 2029 an 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden eine Downloadrate von 100 MBit/s und ebenfalls von Januar 2029 an alle Landes- und Staatsstraßen eine Downstreamrate von 50 MBit/s bekommen. Ein Jahr später soll dies dann zusätzlich für alle Kreisstraßen gelten.
5G an jeder Milchkanne unter den richtigen regulatorischen Voraussetzungen sind sowohl für Telekom-Chef Höttges als auch für o2-Chef Haas vorstellbar.
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