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Keine Frequenz-Auktion: Netzbetreiber müssen 5G öffnen
Im Gegenzug für einen Verzicht auf eine milliardenschwere Frequenzversteigerung müssen die Netzbetreiber nicht nur bauen, was das Zeug hält, sondern auch 5G für andere Betreiber öffnen. Das schmeckt nicht allen.Wie bereits gestern berichtet, soll Deutschland flächenmäßig verpflichtend mit Mobilfunk versorgt werden (statt der bisherigen Orientierung an bewohnten Gebieten). Hierfür sollen die Mobilfunk-Frequenzen verlängert und nicht über eine teure Auktion neu vergeben werden, wie ein Entwurf der BNetzA zeigt.
Inzwischen sind weitere Details zu den Verpflichtungen bekannt geworden, die den Netzbetreibern auferlegt werden sollen.
Eine neue Verpflichtung
Weitere Details zur Frequenz-Verlängerungpicture alliance/dpa Das Handelsblatt hat seinen gestrigen Bericht erweitert und neue Details aus der Beschlussvorlage der BNetzA veröffentlicht.
Die Frequenzen im Bereich 800, 1800 und 2600 MHz sollen gegen eine "moderate Gebühr" um fünf Jahre verlängert statt versteigert werden. Offenbar stören sich die Netzbetreiber aber daran, dass die BNetzA in den Regulierungsvorgaben "Leitplanken für Verhandlungen" mit Diensteanbietern wie freenet aufstellt. Bei der letzten Auktion hatte es noch keine Diensteanbieterverpflichtung gegeben, sondern lediglich ein Verhandlungsgebot. Dagegen hatten freenet und EWE TEL erfolgreich vor Gericht geklagt.
Die neuen Regeln sehen laut dem Bericht der Zeitung unter anderem "angemessene Vertragskonditionen" vor, aber keine Pflicht zur Einigung. BNetzA-Chef Müller sagte, der Wettbewerb würde funktionieren und eine Diensteanbieterverpflichtung wäre "ein sehr harter Eingriff in den Markt". Die Behörde dürfe nur in den Markt eingreifen, wenn dieser nicht selbst Einigungen herbeiführen könne. Strenger formuliert worden sein sollen Sanktionen: Es soll jetzt genauer beschrieben sein, wann zum Beispiel unangemessene Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen oder Vertragskonditionen vorliegen.
Was passiert mit 1&1?
Da 1&1 keine Chance habe, neue Frequenzen zu ersteigern, will die BNetzA offenbar o2 verpflichten, weiter einen Teil der eigenen Frequenzen an 1&1 zur Verfügung zu stellen. Zu Sanktionen gegenüber 1&1 wegen des nach wie vor schleppenden Netzaufbaus unter Missachtung der bisherigen Auflagen ist in dem Bericht nichts zu lesen.
Erste Reaktionen
In Reaktion auf den Entwurf der BNetzA zu den neuen Regeln hat Telefónica als erster Netzbetreiber folgende Stellungnahme von CEO Markus Haas an teltarif.de übersandt:
Unsere Mission ist es, Menschen miteinander zu verbinden. Daher ist die von der Bundesnetzagentur vorgesehene Frequenzverlängerung ein Durchbruch für den Mobilfunkausbau und eine gute Nachricht für die rund 85 Millionen Menschen hierzulande. Die Verlängerung von Funklizenzen ebnet den Weg für 5G im ganzen Land. Eine Verlängerung von Nutzungsrechten dient dem Gemeinwohl und liefert noch schneller noch bessere Netze. Sie schafft die Grundlage für eine schnelle und umfassende Digitalisierung des Landes zum Wohl von Verbrauchern und Wirtschaft.Die vorgesehene Ausweitung der Regularien für Diensteanbieter über neue Verhandlungsleitplanken entbehrt allerdings jeder sachlichen und rechtlichen Grundlage. Sie ist Ausdruck einer Überregulierung in einem nachweislich wettbewerbsintensiven Mobilfunkmarkt. Sie beeinträchtigt die Investitions- und damit auch die Innovationsfähigkeit der Netzbetreiber, während sich Menschen und Wirtschaft im Land zuallererst starke und wachsende Netze wünschen.
Auf das Urteil des VG Köln geht das o2-Statement allerdings nicht ein. Ungeachtet von Diensteanbieterverpflichtungen haben Telefónica, Telekom und Vodafone mittlerweile schon längst vielen Drittanbietern wie freenet Zugang zu ihren 5G-Netzen eingeräumt.5G an jeder Milchkanne unter den richtigen regulatorischen Voraussetzungen sind sowohl für Telekom-Chef Höttges als auch für o2-Chef Haas vorstellbar.
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https://www.teltarif.de/nr0/mobilfunk-frequenz-vergabe-verhandlungsgebot-bnetza/news/98118.html

