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Keine Frequenz-Auktion: Netzbetreiber müssen 5G öffnen

Weitere Details zur Frequenz-VerlängerungIm Gegenzug für einen Verzicht auf eine milli­arden­schwere Frequenz­verstei­gerung müssen die Netz­betreiber nicht nur bauen, was das Zeug hält, sondern auch 5G für andere Betreiber öffnen. Das schmeckt nicht allen.

Wie bereits gestern berichtet, soll Deutsch­land flächen­mäßig verpflich­tend mit Mobil­funk versorgt werden (statt der bishe­rigen Orien­tierung an bewohnten Gebieten). Hierfür sollen die Mobil­funk-Frequenzen verlän­gert und nicht über eine teure Auktion neu vergeben werden, wie ein Entwurf der BNetzA zeigt.

Inzwi­schen sind weitere Details zu den Verpflich­tungen bekannt geworden, die den Netz­betrei­bern aufer­legt werden sollen.

Eine neue Verpflich­tung

Weitere Details zur Frequenz-Verlängerungpicture alliance/dpa Das Handels­blatt hat seinen gest­rigen Bericht erwei­tert und neue Details aus der Beschluss­vorlage der BNetzA veröf­fent­licht.

Die Frequenzen im Bereich 800, 1800 und 2600 MHz sollen gegen eine "moderate Gebühr" um fünf Jahre verlän­gert statt verstei­gert werden. Offenbar stören sich die Netz­betreiber aber daran, dass die BNetzA in den Regu­lierungs­vorgaben "Leit­planken für Verhand­lungen" mit Diens­tean­bietern wie freenet aufstellt. Bei der letzten Auktion hatte es noch keine Diens­tean­bieter­verpflich­tung gegeben, sondern ledig­lich ein Verhand­lungs­gebot. Dagegen hatten freenet und EWE TEL erfolg­reich vor Gericht geklagt.

Die neuen Regeln sehen laut dem Bericht der Zeitung unter anderem "ange­messene Vertrags­kondi­tionen" vor, aber keine Pflicht zur Einigung. BNetzA-Chef Müller sagte, der Wett­bewerb würde funk­tionieren und eine Diens­tean­bieter­verpflich­tung wäre "ein sehr harter Eingriff in den Markt". Die Behörde dürfe nur in den Markt eingreifen, wenn dieser nicht selbst Eini­gungen herbei­führen könne. Strenger formu­liert worden sein sollen Sank­tionen: Es soll jetzt genauer beschrieben sein, wann zum Beispiel unan­gemes­sene Vertrags­lauf­zeiten, Kündi­gungs­fristen oder Vertrags­kondi­tionen vorliegen.

Was passiert mit 1&1?

Da 1&1 keine Chance habe, neue Frequenzen zu erstei­gern, will die BNetzA offenbar o2 verpflichten, weiter einen Teil der eigenen Frequenzen an 1&1 zur Verfü­gung zu stellen. Zu Sank­tionen gegen­über 1&1 wegen des nach wie vor schlep­penden Netz­aufbaus unter Miss­achtung der bishe­rigen Auflagen ist in dem Bericht nichts zu lesen.

Erste Reak­tionen

In Reaktion auf den Entwurf der BNetzA zu den neuen Regeln hat Telefónica als erster Netz­betreiber folgende Stel­lung­nahme von CEO Markus Haas an teltarif.de über­sandt:

Unsere Mission ist es, Menschen mitein­ander zu verbinden. Daher ist die von der Bundes­netz­agentur vorge­sehene Frequenz­verlän­gerung ein Durch­bruch für den Mobil­funk­ausbau und eine gute Nach­richt für die rund 85 Millionen Menschen hier­zulande. Die Verlän­gerung von Funk­lizenzen ebnet den Weg für 5G im ganzen Land. Eine Verlän­gerung von Nutzungs­rechten dient dem Gemein­wohl und liefert noch schneller noch bessere Netze. Sie schafft die Grund­lage für eine schnelle und umfas­sende Digi­tali­sierung des Landes zum Wohl von Verbrau­chern und Wirt­schaft.

Die vorge­sehene Auswei­tung der Regu­larien für Diens­tean­bieter über neue Verhand­lungs­leit­planken entbehrt aller­dings jeder sach­lichen und recht­lichen Grund­lage. Sie ist Ausdruck einer Über­regu­lierung in einem nach­weis­lich wett­bewerbs­inten­siven Mobil­funk­markt. Sie beein­träch­tigt die Inves­titions- und damit auch die Inno­vati­onsfä­higkeit der Netz­betreiber, während sich Menschen und Wirt­schaft im Land zual­lererst starke und wach­sende Netze wünschen.

Auf das Urteil des VG Köln geht das o2-State­ment aller­dings nicht ein. Unge­achtet von Diens­tean­bieter­verpflich­tungen haben Telefónica, Telekom und Voda­fone mitt­lerweile schon längst vielen Dritt­anbie­tern wie freenet Zugang zu ihren 5G-Netzen einge­räumt.

5G an jeder Milch­kanne unter den rich­tigen regu­lato­rischen Voraus­setzungen sind sowohl für Telekom-Chef Höttges als auch für o2-Chef Haas vorstellbar.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/mobilfunk-frequenz-vergabe-verhandlungsgebot-bnetza/news/98118.html

Schlagworte / Tags osnatel, swb, EWE TEL,
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