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Kündigungs-Formular: 1&1 hat die Kunden verwirrt

1&1 verurteilt wegen Kündigungs-FormularKunden müssen online leicht und schnell einen Vertrag kündigen können. Auf der Webseite des Tele­kom­muni­kati­ons­anbie­ters 1&1 war das aus Sicht eines Gerichts nicht der Fall.

1&1 verurteilt wegen Kündigungs-FormularFoto: Image licensed by Ingram Image, Logo: 1&1, Montage: teltarif.de Weil es für Kunden zu schwierig und unüber­sicht­lich gewesen ist, ihren Vertrag zu kündigen, muss 1&1 auf seiner Inter­net­seite nach­bes­sern. So hat das Ober­lan­des­gericht (OLG) Koblenz entschieden. Der Tele­kom­muni­kati­ons­kon­zern unterlag damit in einem Rechts­streit mit der Verbrau­cher­zen­trale Nord­rhein-West­falen. Die Online-Kündi­gung des Anbie­ters entspricht demnach nicht den gesetz­lichen Vorgaben. Das von der Anwalts­kanzlei Dr. Matthias Böse erstrit­tene Urteil ist rechts­kräftig.

Seit Juli 2022 ist ein Kündi­gungs­button auf Webseiten gesetz­lich vorge­schrieben. Kunden sollen Verträge ohne großes Suchen und Brie­feschreiben möglichst unkom­pli­ziert beenden können. Beispiele sind Mobil­funk­ver­träge, Abos, Verträge mit Fitness­stu­dios und Strea­ming­dienste. Bei 1&1 war das aus Sicht der Verbrau­cher­schützer jedoch nicht ausrei­chend gegeben. Deshalb hatten sie das Unter­nehmen abge­mahnt und in zweiter Instanz geklagt.

Verbrau­cher­zen­trale bekommt vor Gericht recht

1&1 verurteilt wegen Kündigungs-FormularFoto: Image licensed by Ingram Image, Logo: 1&1, Montage: teltarif.de Das Gericht gab der Verbrau­cher­zen­trale recht. Auf der Inter­net­seite von 1&1, auf der Kunden in einem zweiten Schritt ihre Kündi­gung bestä­tigten können, steche ihnen eine auffäl­lige Schalt­fläche mit der Bezeich­nung "Kündi­gungs­assis­tent" ins Auge, hieß es im Urteil des OLG Koblenz. Darüber gelangten sie - anders als gesetz­lich verlangt - jedoch nicht direkt zur Kündi­gung, die auch ohne Login möglich sein muss, sondern zunächst zum Login in ihr Kunden­konto.

Durch die unüber­sicht­liche Gestal­tung werde Verwir­rung gestiftet und der Zugang zur Kündi­gung erschwert, so die Richter. Seit der Einfüh­rung des Kündi­gungs­but­tons errei­chen die Verbrau­cher­zen­trale NRW immer wieder Beschwerden von Verbrau­chern, die statt einer Kündi­gung ledig­lich eine Kündi­gungs­vor­mer­kung über­mit­telt haben und es anschlie­ßend häufig versäumen, diese Vormer­kung zu bestä­tigen. Und dann läuft der Vertrag kosten­pflichtig weiter.

1&1 will das Urteil prüfen und "gege­benen­falls notwen­dige Anpas­sungen zeitnah vornehmen", teilte das Unter­nehmen auf Anfrage mit.

Dril­lisch kassiert seit Jahren 14,95 Euro für eine neue SIM-Karte oder ein neues eSIM-Profil. Das ist pauschal so nicht zulässig, entschied nun das OLG Frank­furt.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/1und1-kuendigungsbutton-urteil/news/96723.html

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