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Kündigungs-Formular: 1&1 hat die Kunden verwirrt
1&1 verurteilt wegen Kündigungs-FormularFoto: Image licensed by Ingram Image, Logo: 1&1, Montage: teltarif.de Weil es für Kunden zu schwierig und unübersichtlich gewesen ist, ihren Vertrag zu kündigen, muss 1&1 auf seiner Internetseite nachbessern. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Der Telekommunikationskonzern unterlag damit in einem Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Online-Kündigung des Anbieters entspricht demnach nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das von der Anwaltskanzlei Dr. Matthias Böse erstrittene Urteil ist rechtskräftig.
Seit Juli 2022 ist ein Kündigungsbutton auf Webseiten gesetzlich vorgeschrieben. Kunden sollen Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben möglichst unkompliziert beenden können. Beispiele sind Mobilfunkverträge, Abos, Verträge mit Fitnessstudios und Streamingdienste. Bei 1&1 war das aus Sicht der Verbraucherschützer jedoch nicht ausreichend gegeben. Deshalb hatten sie das Unternehmen abgemahnt und in zweiter Instanz geklagt.
Verbraucherzentrale bekommt vor Gericht recht
1&1 verurteilt wegen Kündigungs-FormularFoto: Image licensed by Ingram Image, Logo: 1&1, Montage: teltarif.de Das Gericht gab der Verbraucherzentrale recht. Auf der Internetseite von 1&1, auf der Kunden in einem zweiten Schritt ihre Kündigung bestätigten können, steche ihnen eine auffällige Schaltfläche mit der Bezeichnung "Kündigungsassistent" ins Auge, hieß es im Urteil des OLG Koblenz. Darüber gelangten sie - anders als gesetzlich verlangt - jedoch nicht direkt zur Kündigung, die auch ohne Login möglich sein muss, sondern zunächst zum Login in ihr Kundenkonto.
Durch die unübersichtliche Gestaltung werde Verwirrung gestiftet und der Zugang zur Kündigung erschwert, so die Richter. Seit der Einführung des Kündigungsbuttons erreichen die Verbraucherzentrale NRW immer wieder Beschwerden von Verbrauchern, die statt einer Kündigung lediglich eine Kündigungsvormerkung übermittelt haben und es anschließend häufig versäumen, diese Vormerkung zu bestätigen. Und dann läuft der Vertrag kostenpflichtig weiter.
1&1 will das Urteil prüfen und "gegebenenfalls notwendige Anpassungen zeitnah vornehmen", teilte das Unternehmen auf Anfrage mit.
Drillisch kassiert seit Jahren 14,95 Euro für eine neue SIM-Karte oder ein neues eSIM-Profil. Das ist pauschal so nicht zulässig, entschied nun das OLG Frankfurt.
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https://www.teltarif.de/nr0/1und1-kuendigungsbutton-urteil/news/96723.html