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Lünecom-Glasfaser: Vertrag als Beratungsprotokoll getarnt

Glasfaserausbau bei LünecomDie Maschen von Glas­faser-Vertre­tern sollte man im Blick behalten: Verbrau­cher­schützer berichten über einen Fall bei Lünecom, bei dem einer Kundin statt des Bera­tungs­proto­kolls sofort ein Vertrag unter­geschoben wurde.

Die teils aggres­siven Vermark­tungs­methoden von Glas­faser-Vertre­tern mussten wir schon des Öfteren thema­tisieren: Auf der einen Seite reicht vielen Internet-Kunden der DSL- oder Kabel-Internet-Anschluss, auf der anderen Seite wollen die Netz­betreiber ihre teuren Netz­ausbauten finan­zieren. Und die Vertreter leben oft von der Provi­sion bei einem validen Vertrags­abschluss.

Die Verbrau­cher­zentrale Nieder­sachsen hat nun von einem dreisten Fall beim Netz­betreiber Lünecom berichtet.

Statt Bera­tungs­proto­koll sofort ein Vertrag erstellt

Unan­gemeldet habe ein Vertreter der Lünecom Kommu­nika­tions­lösungen GmbH aus Lüneburg bei einer Verbrau­cherin geklin­gelt und einen Glas­faser­vertrag ange­boten. Obwohl sie kein Inter­esse hatte, stellte der Mitar­beiter ein Bera­tungs­proto­koll aus. Neben den ange­botenen Kondi­tionen und Leis­tungen enthielt es den ausdrück­lichen Hinweis, dass es sich nicht um einen Vertrag handelt. Die Verbrau­cherin unter­schreibt das Proto­koll – und erhielt wenig später eine Auftrags­bestä­tigung für einen Glas­faser­anschluss. Glasfaserausbau bei LünecomBild: Lünecom Kommunikationslösungen GmbH Die Verbrau­cher­zentrale Nieder­sachsen erklärt, was beim Haus­türver­trieb gilt und wie sich Verbrau­cherinnen und Verbrau­cher gegen unge­wollte Vertrags­abschlüsse wehren können: "Aus unserer Sicht ist der Fall klar: Wer an der Haustür ein solches Bera­tungs­proto­koll unter­schreibt, hat noch keinen Vertrag geschlossen", erklärt Jana von Bibra, Rechts­expertin der Verbrau­cher­zentrale Nieder­sachsen.

Hinzu komme, dass Lünecom die Trans­parenz­pflichten miss­achte. "Nach dem Tele­kommu­nika­tions­gesetz sind Anbieter verpflichtet, Verbrau­cherinnen und Verbrau­chern vor Abgabe ihrer Vertrags­erklä­rung eine schrift­liche Zusam­menfas­sung des Vertrags zu über­mitteln. Erfolgt dies nicht unmit­telbar im Gespräch, müssen Kundinnen und Kunden die Inhalte zusätz­lich schrift­lich bestä­tigen. Die Vorgabe soll vor unter­gescho­benen Verträgen und unge­wollten Leis­tungen schützen", so von Bibra. Im vorlie­genden Fall habe die Verbrau­cherin weder einen Vertrag noch die notwen­dige Zusam­menfas­sung erhalten. Sie habe also keinen Vertrag geschlossen.

Empfeh­lung: Wider­rufs­recht nutzen

Betrof­fene sollten laut der Verbrau­cher­zentrale auch bei fehlenden Unter­lagen oder wider­sprüch­lichen Infor­mationen schnell handeln, um unter­gescho­bene Verträge wieder loszu­werden. "Bei Haus­türge­schäften gilt in der Regel ein 14-tägiges Wider­rufs­recht. Das sollte unbe­dingt genutzt und der Vertrag inner­halb dieser Frist schrift­lich wider­rufen werden", rät von Bibra.

Um Aufwand und Ärger zu vermeiden, empfiehlt die Verbrau­cher­zentrale, an der Haustür nichts zu unter­schreiben und Vertrags­unter­lagen in Ruhe zu prüfen. Gleich­zeitig sieht sie jedoch den Gesetz­geber in der Pflicht: Werbung an der Haustür sei - anders als per Telefon oder E-Mail - ohne vorhe­rige Einwil­ligung erlaubt. Haus­besuche könnten aber ebenso beläs­tigend sein und die Gefahr unge­wollter Vertrags­abschlüsse sei aufgrund der Über­rumpe­lungs­situa­tion sehr hoch. "Für einen besseren Schutz sollte der Gesetz­geber nach­bessern und auch Haus­türge­schäfte ohne ausdrück­liche Einwil­ligung verbieten sowie die Wider­rufs­frist auf 30 Tage verlän­gern", fordert von Bibra.

Im Zuge des flächen­deckenden Glas­faser­ausbaus tauchen wieder vermehrt Haustür-Vertreter der Telekom und anderer Netz­betreiber vor der Wohnungstür auf. So reagieren Sie richtig.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/luenecom-glasfaser-vertrag-untergeschoben-betrug/news/100843.html

Schlagworte / Tags Telekom,
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