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Lünecom-Glasfaser: Vertrag als Beratungsprotokoll getarnt
Die Maschen von Glasfaser-Vertretern sollte man im Blick behalten: Verbraucherschützer berichten über einen Fall bei Lünecom, bei dem einer Kundin statt des Beratungsprotokolls sofort ein Vertrag untergeschoben wurde.Die teils aggressiven Vermarktungsmethoden von Glasfaser-Vertretern mussten wir schon des Öfteren thematisieren: Auf der einen Seite reicht vielen Internet-Kunden der DSL- oder Kabel-Internet-Anschluss, auf der anderen Seite wollen die Netzbetreiber ihre teuren Netzausbauten finanzieren. Und die Vertreter leben oft von der Provision bei einem validen Vertragsabschluss.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat nun von einem dreisten Fall beim Netzbetreiber Lünecom berichtet.
Statt Beratungsprotokoll sofort ein Vertrag erstellt
Unangemeldet habe ein Vertreter der Lünecom Kommunikationslösungen GmbH aus Lüneburg bei einer Verbraucherin geklingelt und einen Glasfaservertrag angeboten. Obwohl sie kein Interesse hatte, stellte der Mitarbeiter ein Beratungsprotokoll aus. Neben den angebotenen Konditionen und Leistungen enthielt es den ausdrücklichen Hinweis, dass es sich nicht um einen Vertrag handelt. Die Verbraucherin unterschreibt das Protokoll und erhielt wenig später eine Auftragsbestätigung für einen Glasfaseranschluss. Glasfaserausbau bei LünecomBild: Lünecom Kommunikationslösungen GmbH Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was beim Haustürvertrieb gilt und wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ungewollte Vertragsabschlüsse wehren können: "Aus unserer Sicht ist der Fall klar: Wer an der Haustür ein solches Beratungsprotokoll unterschreibt, hat noch keinen Vertrag geschlossen", erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Hinzu komme, dass Lünecom die Transparenzpflichten missachte. "Nach dem Telekommunikationsgesetz sind Anbieter verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Abgabe ihrer Vertragserklärung eine schriftliche Zusammenfassung des Vertrags zu übermitteln. Erfolgt dies nicht unmittelbar im Gespräch, müssen Kundinnen und Kunden die Inhalte zusätzlich schriftlich bestätigen. Die Vorgabe soll vor untergeschobenen Verträgen und ungewollten Leistungen schützen", so von Bibra. Im vorliegenden Fall habe die Verbraucherin weder einen Vertrag noch die notwendige Zusammenfassung erhalten. Sie habe also keinen Vertrag geschlossen.
Empfehlung: Widerrufsrecht nutzen
Betroffene sollten laut der Verbraucherzentrale auch bei fehlenden Unterlagen oder widersprüchlichen Informationen schnell handeln, um untergeschobene Verträge wieder loszuwerden. "Bei Haustürgeschäften gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das sollte unbedingt genutzt und der Vertrag innerhalb dieser Frist schriftlich widerrufen werden", rät von Bibra.
Um Aufwand und Ärger zu vermeiden, empfiehlt die Verbraucherzentrale, an der Haustür nichts zu unterschreiben und Vertragsunterlagen in Ruhe zu prüfen. Gleichzeitig sieht sie jedoch den Gesetzgeber in der Pflicht: Werbung an der Haustür sei - anders als per Telefon oder E-Mail - ohne vorherige Einwilligung erlaubt. Hausbesuche könnten aber ebenso belästigend sein und die Gefahr ungewollter Vertragsabschlüsse sei aufgrund der Überrumpelungssituation sehr hoch. "Für einen besseren Schutz sollte der Gesetzgeber nachbessern und auch Haustürgeschäfte ohne ausdrückliche Einwilligung verbieten sowie die Widerrufsfrist auf 30 Tage verlängern", fordert von Bibra.
Im Zuge des flächendeckenden Glasfaserausbaus tauchen wieder vermehrt Haustür-Vertreter der Telekom und anderer Netzbetreiber vor der Wohnungstür auf. So reagieren Sie richtig.
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https://www.teltarif.de/nr0/luenecom-glasfaser-vertrag-untergeschoben-betrug/news/100843.html

