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Nach Schufa-Datenlöschung: Verbraucherschützer zufrieden?

Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" (kurz Schufa) speichert Daten über Kunden, ob sie Kredite, Bankkonten oder Schulden haben und trifft Vorhersagen zur BonitätMobil­funk­unter­nehmen hatten auf den ersten Blick "harmlos" erschei­nende "Posi­tiv­daten" an die Schufa und andere Auskunf­teien gemeldet. Dagegen hatte die Verbrau­cher­zen­trale geklagt.

Wir hatten darüber berichtet, dass Mobil­funk­anbieter, Posi­tiv­daten an die Schufa melden. Das beinhal­tete die reine Infor­mation, ob der Kunde einen Vertrag abge­schlossen hat. "Die Über­mitt­lung von Posi­tiv­daten erscheint auf den ersten Blick viel­leicht harmlos, doch jede Infor­mation über Verbrau­cher kann von Unter­nehmen für spür­bare Entschei­dungen genutzt werden", hatte Wolfang Schuld­zinski von der Verbrau­cher­zen­trale NRW argu­men­tiert.

Mobil­funk hatten Posi­tiv­daten-Meldungen einge­stellt

Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" (kurz Schufa) speichert Daten über Kunden, ob sie Kredite, Bankkonten oder Schulden haben und trifft Vorhersagen zur BonitätFoto: Picture Alliance/dpa Nach einschlä­gigen Gerichts­urteilen (zum Beispiel: o2 darf Positiv-Daten nicht an Schufa weiter­geben) hatten verschie­dene Mobil­funker diese Praxis einge­stellt. Inzwi­schen hat der bekann­teste Boni­täts­daten­sammler, die Schufa Holding AG bekannt gegeben, dass sie die gespei­cherten "Posi­tiv­daten" von Mobil­funk­kunden löschen wird oder schon gelöscht hat.

Posi­tiv­daten sind Infor­mationen über abge­schlos­sene Verträge mit Tele­kom­muni­kati­ons­anbie­tern oder anderen Firmen, die keine Einschät­zung der Zahlungs­wahr­schein­lich­keit beinhalten. Bei den Posi­tiv­daten haben Betrof­fene sich im Unter­schied zu so genannten Nega­tiv­daten also nichts zuschulden kommen lassen.

Gerichts­ver­fahren

Da eine Über­mitt­lung solcher Daten an Wirt­schafts­aus­kunf­teien wie die Schufa aus Sicht der Verbrau­cher­zen­trale NRW nicht ohne Weiteres zulässig sei, hatte sie gericht­liche Verfahren gegen die Mobil­funk­anbieter Telekom, Voda­fone und Telefónica einge­leitet, die ohne Zustim­mung ihrer Kunden Posi­tiv­daten an die Auskunftei weiter­gegeben hatten.

Das Land­gericht München I (Az 33 O 5976/22) hatte den Verbrau­cher­schüt­zern in einem noch nicht rechts­kräf­tigen Urteil bereits Recht gegeben.

Schufa kündigte Löschung an - Lob der Verbrau­cher­ver­bände

Als Reak­tion hatte die Schufa damit begonnen, die Posi­tiv­daten zu löschen. Wolf­gang Schuld­zinski, Chef der Verbrau­cher­zen­trale NRW, freut sich, "dass unser Einsatz für Verbrau­cher­rechte nun konkrete Maßnahmen nach sich zieht, indem die Schufa die unrecht­mäßige Daten­spei­che­rung beendet und die vorhan­denen Daten löscht. Diese Maßnahme kann aber nur der erste Schritt sein. Wir fordern die Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter weiterhin auf, die Über­mitt­lung von Posi­tiv­daten an Auskunf­teien gene­rell einzu­stellen."

Löschung könnte Score kurz­zeitig verschlech­tern

Auch wenn es kurios klingt, könnte sich durch die Löschung dieser Daten der soge­nannte "Schufa Score" verschlech­tern. Unter dem Schufa Score versteht man einen Progno­sewert, der angibt, ob ein Kunde seinen Vertrag erfüllen und die Rech­nungen oder Beiträge pünkt­lich bezahlen wird. Das ist für Unter­nehmen, die einen neuen Kunden noch nicht kennen, ein wich­tiges Merkmal, ob ein Kredit vergeben, eine Wohnung vermietet, eine Ware gelie­fert oder ein Mobil­funk­lauf­zeit­ver­trag mit teurem Handy gewährt wird.

Personen ohne Schufa-Eintrag könnten "verdächtig" sein

Eine Vertre­terin eines Mobil­funk­anbie­ters hatte vor einigen Jahren gegen­über teltarif.de zu verstehen gegeben, dass Neukunden, die keinerlei Schufa-Eintrag (oder in einer ähnli­chen Daten­bank) vorweisen, abge­lehnt würden, da hier mit an Sicher­heit gren­zender Wahr­schein­lich­keit etwas "unge­wöhn­lich" sein dürfte. Dieses Vorgehen, habe sich in der Praxis bewährt, erklärte sie, hatte aber auch den Fall, dass sie beinahe einen stein­rei­chen Indus­trie­erben abge­lehnt hätte, der eben­falls nicht bei der Schufa "bekannt" war.

Es kann sich lohnen, seinen Eintrag bei Schufa oder anderen Auskunf­teien abzu­fragen und ggfs. Wider­spruch einzu­legen, falls die Einträge fehler­haft sein sollten oder so wahr­genommen werden.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/positivdaten-schufa-bonitaet/news/93469.html

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