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"Programmverbot": Sender erbost über Staatsvertragsentwurf

Darf SWR4 bald keine regionalisierten Nachrichten mehr senden?Der SWR wehrt sich gegen die von der Politik ange­dachte Redu­zie­rung von Landes­wellen im Hörfunk. Der Einschnitt bei regio­nalen Ausein­ander­schal­tungen käme einem Programm­verbot gleich.

Der Südwest­rund­funk (SWR) hat mit heftiger Kritik auf den Entwurf für einen neuen Staats­ver­trag reagiert, vor allem was Verän­derungen in den Radio­pro­grammen angeht. Anstelle von bisher zwei soll es künftig nur noch jeweils eine Landes­welle im Radio für Baden-Würt­tem­berg und Rhein­land-Pfalz geben. Zudem seien "regio­nale Ausein­ander­schal­tungen... nur in den Landes­hör­funk­pro­grammen zulässig." Offen­sicht­lich eine Maßnahme, um die Privat­radio-Konkur­renz zu stärken. Dagegen wehrt sich die ARD-Anstalt in einer Stel­lung­nahme zum neuen Staats­ver­trag. Darf SWR4 bald keine regionalisierten Nachrichten mehr senden?Foto: SWR Laut SWR handele es sich um eine Rege­lung mit einer erheb­lichen Eingriffs­inten­sität – "eigent­lich um ein Programm­verbot". Denn Länder über­grei­fende Hörfunk­pro­gramme dürften danach künftig nur noch jeweils landes­weit ausein­ander geschaltet werden, nicht regional. Die Einfüh­rung dieser Norm hätte erheb­liche Konse­quenzen. Regio­nali­sierte Programm­ele­mente (beispiels­weise einzelne Ausgaben der Wetter­nach­richten) wären nicht mehr möglich. Hier sei aber eine präzise Bericht­erstat­tung je nach betrof­fener Region sehr wichtig, gerade im Hinblick auf regio­nale Wetter­phä­nomene.

Verlust regio­naler Rele­vanz

Der neue Staats­ver­trags-Entwurf sieht neben der Beauf­tra­gung von nur noch zwei (statt bisher vier) Landes­hör­funk­pro­grammen auch eine Decke­lung der Anzahl weiterer Hörfunk­pro­gramme auf vier vor. Im Ergebnis müsste also der SWR die derzei­tige Programm­anzahl von acht auf sechs redu­zieren, was laut der ARD-Anstalt dazu führen kann, dass "zur Erfül­lung des Programm­auf­trags der Anteil länder­über­grei­fender Hörfunk­pro­gramme steigt".

Bei Beibe­hal­tung des Verbots würden in diesen Programmen zwar landes­weite Ausein­ander­schal­tungen möglich sein, die regio­nale Verwur­zelung des SWR in seinem Sende­gebiet, etwa durch Regio-Nach­rich­ten­blöcke, die von Hören ausdrück­lich gewünscht und erwartet werden, aber "deut­lich an programm­licher Rele­vanz verlieren". Sollte aufgrund der gesetz­lich vorge­sehenen Redu­zie­rung der Landes­wellen zum Beispiel SWR 4 nicht mehr als Landes­welle veran­staltet werden, würde das Verbot der regio­nalen Ausein­ander­schal­tung dazu führen, dass ein in Zukunft Länder über­grei­fendes SWR4-Programm nicht mehr zu Regio-Nach­rich­ten­blö­cken ausein­ander geschaltet werden dürfte.

Das Ausein­ander­schal­tungs­verbot stehe damit im klaren Wider­spruch zur im Entwurf immer wieder betonten Vorgabe zur Regio­nalität (im Entwurf der Präambel heißt es wört­lich: "Der SWR ist in beson­derem Maße der regio­nalen Bericht­erstat­tung verpflichtet."). Dabei werde die Unter­hal­tung von Regio­nal­stu­dios und Korre­spon­den­ten­büros explizit beauf­tragt, die im Sinne einer starken Bericht­erstat­tung aus den Regionen unver­zichtbar sind. Damit einher­gehen muss die Erlaubnis, diese spezi­fischen Inhalte auch adäquat zu verbreiten.

Verweis auf Entschei­dung des Bundes­ver­fas­sungs­gerichts

Wird SWR1 das einzige Landesprogramm?Foto: SWR Neben diesen Effekten gelte es auch, die verfas­sungs­recht­liche Rele­vanz einer solchen Rege­lung zu betrachten. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht habe sich in seiner Baden-Würt­tem­berg-Entschei­dung bereits mit dem Verbot von Programm­ele­menten befasst – mit dem Ergebnis, dass dem Gesetz­geber die Unter­bin­dung von Programmen oder Maßnahmen, die die Herstel­lung von Beiträgen zur freien Meinungs­bil­dung verkürzen, verwehrt sei. Etwaige kommer­zielle Inter­essen privater Medi­enkon­kur­renten könnten derar­tige gesetz­gebe­rische Maßnahmen nicht recht­fer­tigen, so das Gericht. An diesen Fest­stel­lungen des Gerichts habe sich laut SWR bis heute nichts geän­dert.

CSU will Reform des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks voran­treiben

Die CSU-Frak­tion im Baye­rischen Landtag spricht sich dagegen klar für eine Reform von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio aus. Ein entspre­chender Dring­lich­keits­antrag soll heute im Plenum beschlossen werden.

"Wir stehen klipp und klar zur wich­tigen Insti­tution öffent­lich-recht­licher Rund­funk. Aber es braucht einen echten System­wechsel bei der Finan­zie­rung, weniger Spar­ten­sender und dafür struk­turelle Reformen: Die Verwal­tung muss schlanker und effi­zienter, die Zusam­men­arbeit zwischen den Rund­funk­anstalten weiter ausge­baut werden", erläu­tert der stell­ver­tre­tende Frak­tions­vor­sit­zende Professor Dr. Winfried Bausback die Stoß­rich­tung. "Ich kann nur den Kopf schüt­teln, dass ARD und ZDF jetzt - noch vor der abschlie­ßenden Entschei­dung der Minis­ter­prä­sidenten über die Finan­zie­rung - beim Bundes­ver­fas­sungs­gericht für höhere Gebühren klagen. Statt immer neuer Forde­rungen wäre Maßhalten ange­bracht. Die Menschen erwarten zurecht, dass ARD, ZDF und Deutsch­land­radio ihren Bildungs­auf­trag effi­zient und im aktu­ellen Finanz­rahmen erfüllen. Wenn wir in den kommenden Jahren eine Diskus­sion darüber führen müssen, was sich der Sozi­alstaat noch leisten kann, kann man auto­matisch stei­gende Rund­funk­gebühren der Bevöl­kerung schlicht nicht vermit­teln."

Alex Dorow, Vorsit­zender der AG Medien, ergänzt: "In Zeiten zuneh­mender Desin­for­mation brau­chen wir den öffent­lich-recht­lichen Rund­funk drin­gender denn je. Wirt­schaft­lich­keit und Spar­sam­keit sind jedoch das Gebot der Stunde, damit ARD, ZDF und Deutsch­land­radio nicht noch mehr Vertrauen verspielen. Gender­debatte, Finanz­skan­dale wie beim rbb und mancher­orts einsei­tige Bericht­erstat­tung haben in den letzten Jahren zu zuneh­mender Pola­risie­rung in der Gesell­schaft geführt. Das von den Minis­ter­prä­sidenten vorge­schla­gene Reform­paket setzt genau die rich­tigen Anreize, um aus dem öffent­lich-recht­lichen Rund­funk eine zukunfts­feste Insti­tution zu machen. Der geän­derte Rund­funk­staats­ver­trag sollte daher rasch verab­schiedet und konse­quent umge­setzt werden."

Die ARD startet einen digi­talen Channel für Jazz-Fans. Extra-Kosten entstehen dadurch nicht.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/radio-ard-reform-staatsvertrag-kritil/news/97208.html

Schlagworte / Tags Telekom,

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