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"Programmverbot": Sender erbost über Staatsvertragsentwurf
Der Südwestrundfunk (SWR) hat mit heftiger Kritik auf den Entwurf für einen neuen Staatsvertrag reagiert, vor allem was Veränderungen in den Radioprogrammen angeht. Anstelle von bisher zwei soll es künftig nur noch jeweils eine Landeswelle im Radio für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geben. Zudem seien "regionale Auseinanderschaltungen... nur in den Landeshörfunkprogrammen zulässig." Offensichtlich eine Maßnahme, um die Privatradio-Konkurrenz zu stärken. Dagegen wehrt sich die ARD-Anstalt in einer Stellungnahme zum neuen Staatsvertrag. Darf SWR4 bald keine regionalisierten Nachrichten mehr senden?Foto: SWR Laut SWR handele es sich um eine Regelung mit einer erheblichen Eingriffsintensität "eigentlich um ein Programmverbot". Denn Länder übergreifende Hörfunkprogramme dürften danach künftig nur noch jeweils landesweit auseinander geschaltet werden, nicht regional. Die Einführung dieser Norm hätte erhebliche Konsequenzen. Regionalisierte Programmelemente (beispielsweise einzelne Ausgaben der Wetternachrichten) wären nicht mehr möglich. Hier sei aber eine präzise Berichterstattung je nach betroffener Region sehr wichtig, gerade im Hinblick auf regionale Wetterphänomene.
Verlust regionaler Relevanz
Der neue Staatsvertrags-Entwurf sieht neben der Beauftragung von nur noch zwei (statt bisher vier) Landeshörfunkprogrammen auch eine Deckelung der Anzahl weiterer Hörfunkprogramme auf vier vor. Im Ergebnis müsste also der SWR die derzeitige Programmanzahl von acht auf sechs reduzieren, was laut der ARD-Anstalt dazu führen kann, dass "zur Erfüllung des Programmauftrags der Anteil länderübergreifender Hörfunkprogramme steigt".
Bei Beibehaltung des Verbots würden in diesen Programmen zwar landesweite Auseinanderschaltungen möglich sein, die regionale Verwurzelung des SWR in seinem Sendegebiet, etwa durch Regio-Nachrichtenblöcke, die von Hören ausdrücklich gewünscht und erwartet werden, aber "deutlich an programmlicher Relevanz verlieren". Sollte aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Reduzierung der Landeswellen zum Beispiel SWR 4 nicht mehr als Landeswelle veranstaltet werden, würde das Verbot der regionalen Auseinanderschaltung dazu führen, dass ein in Zukunft Länder übergreifendes SWR4-Programm nicht mehr zu Regio-Nachrichtenblöcken auseinander geschaltet werden dürfte.
Das Auseinanderschaltungsverbot stehe damit im klaren Widerspruch zur im Entwurf immer wieder betonten Vorgabe zur Regionalität (im Entwurf der Präambel heißt es wörtlich: "Der SWR ist in besonderem Maße der regionalen Berichterstattung verpflichtet."). Dabei werde die Unterhaltung von Regionalstudios und Korrespondentenbüros explizit beauftragt, die im Sinne einer starken Berichterstattung aus den Regionen unverzichtbar sind. Damit einhergehen muss die Erlaubnis, diese spezifischen Inhalte auch adäquat zu verbreiten.
Verweis auf Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Wird SWR1 das einzige Landesprogramm?Foto: SWR Neben diesen Effekten gelte es auch, die verfassungsrechtliche Relevanz einer solchen Regelung zu betrachten. Das Bundesverfassungsgericht habe sich in seiner Baden-Württemberg-Entscheidung bereits mit dem Verbot von Programmelementen befasst mit dem Ergebnis, dass dem Gesetzgeber die Unterbindung von Programmen oder Maßnahmen, die die Herstellung von Beiträgen zur freien Meinungsbildung verkürzen, verwehrt sei. Etwaige kommerzielle Interessen privater Medienkonkurrenten könnten derartige gesetzgeberische Maßnahmen nicht rechtfertigen, so das Gericht. An diesen Feststellungen des Gerichts habe sich laut SWR bis heute nichts geändert.
CSU will Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorantreiben
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag spricht sich dagegen klar für eine Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag soll heute im Plenum beschlossen werden.
"Wir stehen klipp und klar zur wichtigen Institution öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Aber es braucht einen echten Systemwechsel bei der Finanzierung, weniger Spartensender und dafür strukturelle Reformen: Die Verwaltung muss schlanker und effizienter, die Zusammenarbeit zwischen den Rundfunkanstalten weiter ausgebaut werden", erläutert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Professor Dr. Winfried Bausback die Stoßrichtung. "Ich kann nur den Kopf schütteln, dass ARD und ZDF jetzt - noch vor der abschließenden Entscheidung der Ministerpräsidenten über die Finanzierung - beim Bundesverfassungsgericht für höhere Gebühren klagen. Statt immer neuer Forderungen wäre Maßhalten angebracht. Die Menschen erwarten zurecht, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Bildungsauftrag effizient und im aktuellen Finanzrahmen erfüllen. Wenn wir in den kommenden Jahren eine Diskussion darüber führen müssen, was sich der Sozialstaat noch leisten kann, kann man automatisch steigende Rundfunkgebühren der Bevölkerung schlicht nicht vermitteln."
Alex Dorow, Vorsitzender der AG Medien, ergänzt: "In Zeiten zunehmender Desinformation brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dringender denn je. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind jedoch das Gebot der Stunde, damit ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht noch mehr Vertrauen verspielen. Genderdebatte, Finanzskandale wie beim rbb und mancherorts einseitige Berichterstattung haben in den letzten Jahren zu zunehmender Polarisierung in der Gesellschaft geführt. Das von den Ministerpräsidenten vorgeschlagene Reformpaket setzt genau die richtigen Anreize, um aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine zukunftsfeste Institution zu machen. Der geänderte Rundfunkstaatsvertrag sollte daher rasch verabschiedet und konsequent umgesetzt werden."
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https://www.teltarif.de/nr0/radio-ard-reform-staatsvertrag-kritil/news/97208.html