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Rechtsstreit um Frequenz-Auktion geht in die Verlängerung

Rechtsstreit um Mobilfunk-Auktion geht in die VerlängerungDeutsch­lands Mobil­funk-Netz­betreiber brau­chen gute Frequenzen, die sie bislang erstei­gern mussten. Dafür wichtig war eine Auktion im Jahr 2019. Ging damals alles mit rechten Dingen zu?

Im Rechts­streit um eine milli­arden­schwere Mobil­funk-Auktion des Jahres 2019 möchte die Bundes­netz­agentur nicht klein beigeben. Man habe Nicht­zulas­sungs­beschwerde beim Bundes­ver­wal­tungs­gericht einge­reicht, sagte Netz­agentur-Chef Klaus Müller in Bonn. Zentrale Fragen sollten höchst­rich­ter­lich geklärt werden. Bei der Auktion waren Nutzungs­rechte für Frequenzen verstei­gert worden, die für die Netze im Mobil­funk­stan­dard 5G von zentraler Bedeu­tung sind.

Vor dem Kölner Verwal­tungs­gericht hatte die Behörde im vergan­genen Sommer eine Nieder­lage einste­cken müssen: Dem Urteil zufolge war die Fest­legung der Spiel­regeln für die dama­lige Auktion wegen mögli­cher Einfluss­nahme durch das Bundes­ver­kehrs­minis­terium rechts­widrig gewesen. Die Unab­hän­gig­keit der Netz­agentur sei nicht gewähr­leistet gewesen, die Behörde habe sich nicht ausrei­chend geschützt. Bundes­ver­kehrs­minister war damals der CSU-Poli­tiker Andreas Scheuer. Rechtsstreit um Mobilfunk-Auktion geht in die VerlängerungBild: picture alliance/dpa Geklagt hatten die beiden Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter freenet und EWE Tel, die sich benach­tei­ligt fühlten. Die Bundes­netz­agentur hatte damals entschieden, keine soge­nannte Diens­tean­bieter-Verpflich­tung zu erlassen - so eine Rege­lung hätte den Klägern geholfen können, sich günstig im Handy­netz der etablierten Netz­betreiber einzu­mieten. Die genauen Folgen des Kölner Urteils waren zunächst unklar, sogar eine Rück­abwick­lung der Auktion stand im Raum. Mit dem Gang vor das Bundes­ver­wal­tungs­gericht vermeidet die Netz­agentur nun zunächst, dass das Urteil rechts­kräftig wird.

Blick auf die nächste Frequenz­ver­gabe

Während es in dem Gerichts­streit um den Blick zurück geht, so beschäf­tigten sich die Netz­agentur und Firmen­ver­treter bei einer Anhö­rung in Bonn auch mit dem Blick nach vorn: Es ging um die anste­hende Vergabe von anderen Handy­fre­quenzen, deren Nutzungs­rechte Ende 2024 auslaufen. Hierbei soll es erneut keine Diens­tean­bieter-Verpflich­tung geben.

Außerdem beab­sich­tigt die Behörde, auf eine Frequenz­auk­tion zu verzichten und Nutzungs­rechte um fünf Jahre zu verlän­gern. Dafür sollen die etablierten Netz­betreiber Deut­sche Telekom, Voda­fone und o2 Telefónica aber zu besseren Handy­netzen verpflichtet werden - Anfang 2030 sollen 99,5 Prozent der Fläche Deutsch­lands mit einem Handy­netz von mindes­tens 50 MBit/s im Down­load versorgt sein. Die Telekom hatte dies im vergan­genen Jahr als zu ambi­tio­niert und zu teuer kriti­siert. Bei der Anhö­rung heute bekräf­tigte Behör­den­chef Müller dieses Verpflich­tungs­vor­haben.

Mischt die Politik bei der Telekom­muni­kati­ons­regu­lie­rung gene­rell zu viel mit? Nach dem Urteil des VG Köln zur unrecht­mäßigen 5G-Frequenz­ver­gabe war die BNetzA als "Erfül­lungs­gehilfe der Politik" titu­liert worden.

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https://www.teltarif.de/nr0/rechtsstreit-frequenzen-auktion-verlaengerung/news/97512.html

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