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Roam like at Home: Keine Roaming-Gebühren in der EU

Roaming-Verordnung in der EUSeit dem 15. Juni 2017 können Verbrau­cher nach dem Motto "Roam like at Home" ihre Handy-Verträge und Prepaid-Karten EU-weit zu annä­hernd glei­chen Kondi­tionen nutzen. Die Verord­nung birgt aber einige Fallen - wir zeigen sie Ihnen.

Roaming-Verordnung in der EUFoto: teltarif.de Das Euro­papar­lament hat vor einigen Jahren den Weg für die Mobil­funk-Nutzung ohne Roaming-Zuschläge in der Euro­päischen Union geebnet. Seit dem 15. Juni 2017 gilt für hiesige Nutzer: "Roam like at Home". Egal, in welchem EU-Land man sich befindet, es gelten überall die Preise des eigenen Mobil­funk­ver­trages beziehungs­weise Prepaid-Tarifs, die auch zu Zielen in Deutsch­land anfallen (mit einzelnen Ausnahmen wie Commu­nity-Flats). Wer also zum Beispiel eine (deut­sche) Allnet-Flat besitzt, kann mit dieser auch aus dem EU-Ausland ohne weitere Kosten nach Deutsch­land (sowie in andere EU-Länder) tele­fonieren, simsen und Daten­dienste wie mobiles Internet verwenden.

2022 wurde das EU-Roaming um weitere 10 Jahre bis 2032 verlän­gert, darüber hinaus gab es einige Ände­rungen. Kunden sollen Roaming-Dienste in der glei­chen Qualität bekommen, wie sie es aus ihrem Heimat­netz kennen, eine Dros­selung von Daten­diensten soll es dementspre­chend nicht mehr geben. Weiterhin sollen Betreiber von Kunden­dienst-Rufnum­mern, die im Heimat­land kostenlos sein können, über etwaige Kosten infor­mieren. Auch über typi­sche Kosten­fallen auf Schiffen und in Flug­zeugen soll besser infor­miert werden müssen.

Ganz so wie im Inland lassen sich Mobil­funk-Tarife jenseits der Landes­grenzen aber dennoch nicht nutzen. Roaming-Verordnung in der EUFoto: teltarif.de

Roam like at Home: Vorsicht bei längerem Auslands­aufent­halt

Viel­mehr soll eine Miss­brauchs-Klausel verhin­dern, dass Kunden beispiels­weise dauer­haft einen Tarif eines güns­tigen Anbie­ters aus dem Ausland hier­zulande einsetzen oder mit dem deut­schen Handy-Vertrag unein­geschränkt in einem anderen EU-Staat, zum Beispiel in Spanien über­wintern. Außerdem dürfen Anbieter sowohl Daten­flat­rates als auch die Verwen­dung von inklu­sivem Daten­volumen beschränken und dafür zusätz­liche Roaming-Gebühren verlangen. Mehr zu den genauen Rege­lungen lesen sie in unserem Ratgeber zur Fair-Use-Policy.

Die Mobil­funk-Netz­betreiber Telekom, Voda­fone, o2 und 1&1 sowie die Mobil­funk-Discounter haben ihre Tarife den geltenden Roam-like-at-Home-Rege­lungen ange­passt. Neben der häufig vorein­gestellten EU-Roaming-Option, die den Inlands­preis auch im EU-Ausland gewähr­leistet, gibt es bei den Anbie­tern mögli­cher­weise auch noch weitere Roaming-Optionen. Um Kosten­fallen zu vermeiden, verge­wissern Sie sich bei Ihrem Anbieter, welche Option den EU-Vorgaben entspricht und welche Option in ihrem Tarif aktiv ist.

Handy-Tarife ganz ohne Roaming, die nach 2017 als Reak­tion auf die EU-Regu­lie­rung vorüber­gehend gestartet wurden, gibt es mit Ausnahme der Dril­lisch-Marke DeutschlandSIM nicht mehr. Tarife mit Roaming sind inzwi­schen schon längst wieder güns­tiger als Tarife ohne Roaming.

Wichtig zu wissen ist auch: Tele­fonate von Deutsch­land in ein EU-Land sind kein EU-Roaming. Weitere Details zu den aktu­ellen Roam-like-at-Home-Rege­lungen beim EU-Roaming erfahren Sie in unserem Ratgeber: Der Euro-Tarif im Detail.

Roaming in den EU-Ländern Das Prinzip "Roam like at Home" Der Euro-Tarif im Detail Die Fair-Use-Grenze Auslandstelefonate sind kein Roaming Kostenfalle Schiffsnetze Kostenfalle Flugzeugnetze

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/roaming/roam-like-home.html?update=24374607

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