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"Schwarzliste": Niemals Geld auf diese Konten überweisen
Kriminelle versuchen mit Inkassoschreiben Geld zu erbeuten. Die "Schwarzliste" der Verbraucherzentrale zeigt Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.Sie öffnen nichtsahnend den Briefkasten, ein Schreiben mit einer Inkassoforderung lacht sie an. Es wird eine fette Summe gefordert, die Sie unverzüglich überweisen sollen. Ein Albtraum. Doch Vorsicht: Nicht jede Zahlungsaufforderung ist auch legitim.
Anlagebetrug erkennen: Dieses Tool kann vor Geldverlust schützen Tool von der Verbraucherzentrale kann helfen Mittlerweile sind betrügerischer Inkassoschreiben keine Seltenheit mehr. Die Kriminellen setzen dabei auf Einschüchterung durch Vorspielung von Seriösität sowie Zeitdruck. Geld soll nicht selten auf ein ausländisches Konto überwiesen werden - ein Indiz dafür, dass es sich um eine unseriöse Inkasso-Forderung handelt. Betrüger versuchen aber auch, seriös zu erscheinen, in dem sie die Zahlung auf ein deutsches Konto fordern.Ellenlange "Schwarzliste"
Schwarzliste: Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen solltenFotos: S Kautz15 - fotolia.com/Image licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat eine sogenannte "Schwarzliste" von Konten zusammengestellt, auf die Sie kein Geld überweisen sollten. Grundsätzlich sollten Sie keinen Kontakt mit den "Unternehmen" aufnehmen und ihnen auch keine Einzugsermächtigung erteilen.
Auf der Schwarzliste finden sich auf den ersten Blick seriös erscheinenden Namen wie "Kanzlei Zimmermann & Partner, Rechtsanwältin Eva Schröder", "Kanzlei Dr. Spies & Partner, Rechtsanwalt Dr. Josef Spies" oder "Anwaltssozietät Konrad & Udo Wolf". In der Liste sehen Sie je nach Eintrag auch eine IBAN. Ob es sich dabei um ein ausländisches oder deutsches Bankkonto handelt, erkennen Sie an der Länderkennung der IBAN, den ersten beiden Großbuchstaben. So steht "DE" entsprechend für Deutschland. Die vollständige Schwarzliste finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Drohungen mit Schufa und Zwangsvollstreckung
Neben der umfangreichen Schwarzliste gibt es auch Hinweis auf aktuell kursierende betrügerische Schreiben. Diese geben vor, von dem Unternehmen "Creditreform" zu stammen. Die Forderung beläuft sich auf mehrere Tausend Euro, die angeblich aus einem "Euromillion-Gewinnspiel-Abonnement" stammen. Gedroht wird unter anderem mit gerichtlichen Maßnahmen.
Ein weiteres Beispiel sind laut den Angaben der Verbraucherschützer gefälschte Schreiben, die vermeintlich von der EOS Inkasso Deutschland GmbH stammen. Auch geht es um mehrere Tausend Euro von einem "Eurojackpot" oder einer "Euromillion-Lotterie" für eine angebliche Teilnahme über einen Zeitraum von 24 Monaten. Gedroht wird unter anderem mit Meldung an die Schufa und Zwangsvollstreckung.
Ein weiterer Hinweis bezieht sich auf betrügerische Schreiben, die mit "Bundesamt für Justiz Zentrales Mahngericht" und mit "Amtsgericht Berlin Zentrales Mahngericht" sowie einem Stempel mit Bundesadler gekennzeichnet sind. Die Forderung beläuft sich auch hier auf mehrere Tausend Euro, die angeblich aus einem "Online-Telefon-Abonnementvertrag" geschuldet sind.
Fake: "Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gutenberg & Partner"
Auf einigen Schreiben wird eine IBAN mit deutscher Länderkennung angegeben, heißt es. Es soll eine Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail mit einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei erfolgen, um einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen. Es kann sein, dass diesbezüglich mehrere Kanzleinamen verwendet werden, beispielsweise "Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gutenberg & Partner".
Die Verbraucherschützer geben klar zu verstehen: "Nehmen Sie keinen Kontakt auf! Nutzen Sie keinen der angebotenen QR-Codes! Zahlen Sie nicht!" Sollten Unsicherheiten bezüglich Inkassoschreiben bestehen, können Sie auch Kontakt mit der Verbraucherzentrale Brandenburg aufnehmen. Beratungsstellen nach Bundesland finden Sie auf einer Übersichtsseite.
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https://www.teltarif.de/nr0/betruegerische-inkassoschreiben-schwarzliste/news/103202.html

