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Stuhr: BNetzA stellt fest, Mobilfunkversorgung reicht

Das Hochhaus der Bundesnetzagentur im Bonner Tulpenfeld hat bestes Netz.2022 hatte die Bundes­netz­agentur die ersten mit TK-Diensten "unter­ver­sorgten" Gebiete fest­gestellt. Kein Ruhmes­blatt für die Betei­ligten. Jetzt gibt sie bekannt, dass z.B. in Stuhr der Mobil­funk reicht.

Im Herbst 2022 hatte die Bundes­netz­agentur fest­gestellt, dass vier Flur­stücke in der Gemeinde 28816 Stuhr (Land­kreis Diep­holz, Nieder­sachsen, bei Bremen) nach Par. 157, Absatz 2 des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes (TKG) "weder aktuell noch in objektiv abseh­barer Zeit ange­messen, ausrei­chend und nach Par. 158 Absatz 1 TKG zu einem erschwing­lichen Endnut­zer­preis" erbracht werde. Die Flur­stücke verfügten über keinen leitungs­gebun­denen Anschluss.

2022: Netz­agentur stellt "Unter­ver­sor­gung fest"

Das Hochhaus der Bundesnetzagentur im Bonner Tulpenfeld hat bestes Netz.Foto: Bundesnetzagentur Damals wurde ange­kün­digt, in diesem Gebiet nach Par. 161 Abs. 2 TKG vorzu­gehen, sofern kein Unter­nehmen inner­halb eines Monats nach der Veröf­fent­lichung der Fest­stel­lung der Unter­ver­sor­gung schrift­lich oder elek­tro­nisch gegen­über der Bundes­netz­agentur zusage, sich zur Versor­gung mit Tele­kom­muni­kati­ons­diensten nach § 157 Abs. 2 und 158 Abs. 1 TKG ohne Ausgleich nach § 162 TKG zu verpflichten. Verein­facht gesagt: Die Bundes­netz­agentur kann in diesem Fällen ein "geeig­netes Unter­nehmen" dazu verdon­nern, hier Leitungen zu legen, "wenn dies zumutbar ist".

2023: Netz­agentur stellt jetzt "Versor­gung" fest

Doch in diesem Jahr passierte dann wunder­sames: Im Amts­blatt Nr. 12 vom 28. Juni 2023 stellte die Bundes­netz­agentur auf Seite 862 mit Verfü­gung 60/2023 fest, dass die Verfü­gung aus 2022 "aufge­hoben" werde. Als Grund wurde fest­gestellt, dass Endkunden, die an den benannten Flur­stü­cken ihre Haupt­woh­nung oder ihren Geschäftsort haben, eine Versor­gung mit Mobil­funk­tech­nologie gemäß den Anfor­derungen des Par. 157 Abs. 2 (Verfüg­bar­keit von TK-Diensten) in Verbin­dung mit Par. 158 TKG (Erschwing­lich­keit) zur Verfü­gung stünde. Eine Unter­ver­sor­gungs­situa­tion liege aktuell nicht vor.

Schon im Februar 2022 hatte die Deut­sche Telekom den LTE-Mobil­funk-Ausbau in Stuhr gemeldet. Aller­dings zeigt die aktu­elle Netz­karte der Telekom noch 4G/5G-Funk­löcher z.B. in Groß-Macken­städt oder Heili­gen­rode. Die Netz­karte von Voda­fone erklärt ganz Nieder­sachsen für "rot" (= versorgt?) und o2 räumt laut Netz­karte ein, dass die Indoor­ver­sor­gung mit 4G oder 5G einge­schränkt sein könnte.

Aufatmen bei TK-Anbie­tern

Der Bescheid der Bundes­netz­agentur dürfte bei den in Frage kommenden Fest­netz­anbie­tern und deren Kosten­rech­nern ein tiefes Aufatmen ausge­löst haben. Die Branche fürchtet den Ausbau­zwang von einsam gele­genen Regionen, weil das wert­volle Ressourcen (Maschinen, Personal) binde, die man viel lieber für den Ausbau lukra­tiver Regionen nutzen möchte. Bran­chen­ver­bände wie der VATM fordern schon länger, solche einsamen Regionen mit Satel­liten-Netzen (wie z.B. Star­link oder Eutelsat-Konnect) zu versorgen.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/grundversorgung-telekommunikation-bnetza/news/92298.html

Schlagworte / Tags Telekom,

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