Nachrichten
- Kategorie: teltarif
Stuhr: BNetzA stellt fest, Mobilfunkversorgung reicht
Im Herbst 2022 hatte die Bundesnetzagentur festgestellt, dass vier Flurstücke in der Gemeinde 28816 Stuhr (Landkreis Diepholz, Niedersachsen, bei Bremen) nach Par. 157, Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) "weder aktuell noch in objektiv absehbarer Zeit angemessen, ausreichend und nach Par. 158 Absatz 1 TKG zu einem erschwinglichen Endnutzerpreis" erbracht werde. Die Flurstücke verfügten über keinen leitungsgebundenen Anschluss.
2022: Netzagentur stellt "Unterversorgung fest"
Das Hochhaus der Bundesnetzagentur im Bonner Tulpenfeld hat bestes Netz.Foto: Bundesnetzagentur Damals wurde angekündigt, in diesem Gebiet nach Par. 161 Abs. 2 TKG vorzugehen, sofern kein Unternehmen innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung der Feststellung der Unterversorgung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Bundesnetzagentur zusage, sich zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157 Abs. 2 und 158 Abs. 1 TKG ohne Ausgleich nach § 162 TKG zu verpflichten. Vereinfacht gesagt: Die Bundesnetzagentur kann in diesem Fällen ein "geeignetes Unternehmen" dazu verdonnern, hier Leitungen zu legen, "wenn dies zumutbar ist".
2023: Netzagentur stellt jetzt "Versorgung" fest
Doch in diesem Jahr passierte dann wundersames: Im Amtsblatt Nr. 12 vom 28. Juni 2023 stellte die Bundesnetzagentur auf Seite 862 mit Verfügung 60/2023 fest, dass die Verfügung aus 2022 "aufgehoben" werde. Als Grund wurde festgestellt, dass Endkunden, die an den benannten Flurstücken ihre Hauptwohnung oder ihren Geschäftsort haben, eine Versorgung mit Mobilfunktechnologie gemäß den Anforderungen des Par. 157 Abs. 2 (Verfügbarkeit von TK-Diensten) in Verbindung mit Par. 158 TKG (Erschwinglichkeit) zur Verfügung stünde. Eine Unterversorgungssituation liege aktuell nicht vor.
Schon im Februar 2022 hatte die Deutsche Telekom den LTE-Mobilfunk-Ausbau in Stuhr gemeldet. Allerdings zeigt die aktuelle Netzkarte der Telekom noch 4G/5G-Funklöcher z.B. in Groß-Mackenstädt oder Heiligenrode. Die Netzkarte von Vodafone erklärt ganz Niedersachsen für "rot" (= versorgt?) und o2 räumt laut Netzkarte ein, dass die Indoorversorgung mit 4G oder 5G eingeschränkt sein könnte.
Aufatmen bei TK-Anbietern
Der Bescheid der Bundesnetzagentur dürfte bei den in Frage kommenden Festnetzanbietern und deren Kostenrechnern ein tiefes Aufatmen ausgelöst haben. Die Branche fürchtet den Ausbauzwang von einsam gelegenen Regionen, weil das wertvolle Ressourcen (Maschinen, Personal) binde, die man viel lieber für den Ausbau lukrativer Regionen nutzen möchte. Branchenverbände wie der VATM fordern schon länger, solche einsamen Regionen mit Satelliten-Netzen (wie z.B. Starlink oder Eutelsat-Konnect) zu versorgen.
Teilen (3) E-Mail Drucken Anzeige:Quelle des vollständigen Artikels:
https://www.teltarif.de/nr0/grundversorgung-telekommunikation-bnetza/news/92298.html