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Super-GAU: 5G-Frequenzen müssen neu vergeben werden

Die 5G-Frequenzvergabe muss neu aufgerollt werdenNun ist es vor Gericht final entschieden worden: Die 5G-Frequenzver­gabe 2018/2019 war nicht recht­mäßig. Die BNetzA muss neue Regeln zur Vergabe der Frequenzen um 2 GHz sowie 3,6 GHz aufstellen.

Es war zunächst eine jahre­lange Diskus­sion und dann ein echter Skandal: Laut einer Entschei­dung des Kölner Verwal­tungs­gerichts von Sommer 2024 war die 5G-Frequenzver­gabe 2018/2019 nicht recht­mäßig. Nach einer erbit­tert geführten Diskus­sion um Sinn und Unsinn einer Diens­tean­bieter­verpflich­tung begann nach dem Urteil eine Debatte um die Unab­hängig­keit der Bundes­netz­agentur: Von der BNetzA als Erfül­lungs­gehilfe der Politik war die Rede.

o2 Prepaid: Mehr Surf­volumen und "endlos weiter­surfen" Außerdem: neues Smartphone-Jahrespaket Die Entschei­dung des VG Köln wurde anschlie­ßend dem Bundes­verwal­tungs­gericht zur Prüfung vorge­legt - und das hat heute seine Entschei­dung an die BNetzA über­mittelt.

5G-Frequenzen müssen neu vergeben werden

Die 5G-Frequenzvergabe muss neu aufgerollt werdenFoto: picture alliance/Arne Dedert/dpa Das Bundes­verwal­tungs­gericht hat die Nicht­zulas­sungs­beschwerden der Bundes­netz­agentur gegen die Urteile des Verwal­tungs­gerichts Köln vom 26. August 2024 zur 5G-Frequenz­verga­beent­schei­dung zurück­gewiesen, teilt die BNetzA heute mit. Die Entschei­dung des Bundes­verwal­tungs­gerichts wurde der Behörde heute zuge­stellt. Das Verwal­tungs­gericht Köln hatte im vergan­genen Jahr die 5G-Entschei­dung über die Verga­bebe­dingungen und Aukti­onsre­geln aus dem Jahr 2018 für rechts­widrig erklärt und die Bundes­netz­agentur zur Neube­schei­dung verpflichtet. Diese Urteile sind nunmehr rechts­kräftig.

Über die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Berei­chen 2 GHz sowie 3,6 GHz soll laut der Behörde nun entschieden werden. Das Verfahren werde "objektiv, trans­parent und diskri­minie­rungs­frei" durch­geführt. Nach Auswer­tung der schrift­lichen Begrün­dung des Bundes­verwal­tungs­gerichts will die Bundes­netz­agentur das Verfahren erneut aufnehmen. "Die Bundes­netz­agentur wird das 5G-Frequenz­verfahren zügig neu aufrollen, um möglichst schnell Rechts­klar­heit und Planungs­sicher­heit für die Unter­nehmen zu gewähr­leisten", sagte Klaus Müller, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur.

Wie geht es nun weiter?

Im Sommer 2024 hatte das Verwal­tungs­gericht Köln die Bundes­netz­agentur verpflichtet, unter Aufhe­bung der Präsi­denten­kammer­entschei­dung aus dem Jahr 2018 (BK1-17/001) die Anträge der Kläge­rinnen auf Aufer­legung einer Dienst­anbie­terver­pflich­tung neu zu bescheiden. Für die klagenden Konkur­renten EWE TEL und freenet könnte der Zugang zu den 5G-Netzen (den sie bereits haben) nun einfa­cher und vor allem güns­tiger möglich werden.

Die Rechts­widrig­keit der dama­ligen Entschei­dung hatte das Verwal­tungs­gericht damit begründet, dass durch die Verfah­rens­gestal­tung der ehema­ligen Präsi­denten­kammer die Besorgnis der Befan­genheit bestünde. Zudem sei ein Verstoß gegen die unions­recht­lich garan­tierte Unab­hängig­keit der Bundes­netz­agentur und ein Abwä­gungs­defizit wegen fakti­scher Vorfest­legung gegeben (Urteile des VG Köln vom 26.08.2024, Az. 1 K 1281/22, 1 K 8531/18).

Es bleibt nun also spannend, wie die Behörde nach dem Urteil weiter verfahren wird. Die Bundes­netz­agentur geht nach Angaben von Klaus Müller davon aus, dass die Mobil­funk­netze in Deutsch­land "weiterhin zügig ausge­baut werden". Sowohl die 5G-Frequenz­verga­beent­schei­dung als auch die bestehenden Frequenz­zutei­lungen an die Unter­nehmen bleiben erst einmal "unver­ändert wirksam, solange sie nicht von der Bundes­netz­agentur aufge­hoben oder geändert werden".

Der obere 6-GHz-Bereich soll an die Mobil­funk-Netz­betreiber gehen. WLAN-Netze gehen leer aus.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/5g-frequenzen-urteil-neuvergabe-bundesverwaltungsgericht/news/100657.html

Schlagworte / Tags osnatel, swb, EWE TEL,
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