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Super-GAU: 5G-Frequenzen müssen neu vergeben werden
Nun ist es vor Gericht final entschieden worden: Die 5G-Frequenzvergabe 2018/2019 war nicht rechtmäßig. Die BNetzA muss neue Regeln zur Vergabe der Frequenzen um 2 GHz sowie 3,6 GHz aufstellen.Es war zunächst eine jahrelange Diskussion und dann ein echter Skandal: Laut einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts von Sommer 2024 war die 5G-Frequenzvergabe 2018/2019 nicht rechtmäßig. Nach einer erbittert geführten Diskussion um Sinn und Unsinn einer Diensteanbieterverpflichtung begann nach dem Urteil eine Debatte um die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur: Von der BNetzA als Erfüllungsgehilfe der Politik war die Rede.
o2 Prepaid: Mehr Surfvolumen und "endlos weitersurfen" Außerdem: neues Smartphone-Jahrespaket Die Entscheidung des VG Köln wurde anschließend dem Bundesverwaltungsgericht zur Prüfung vorgelegt - und das hat heute seine Entscheidung an die BNetzA übermittelt.5G-Frequenzen müssen neu vergeben werden
Die 5G-Frequenzvergabe muss neu aufgerollt werdenFoto: picture alliance/Arne Dedert/dpa Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. August 2024 zur 5G-Frequenzvergabeentscheidung zurückgewiesen, teilt die BNetzA heute mit. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde der Behörde heute zugestellt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im vergangenen Jahr die 5G-Entscheidung über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln aus dem Jahr 2018 für rechtswidrig erklärt und die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung verpflichtet. Diese Urteile sind nunmehr rechtskräftig.
Über die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz sowie 3,6 GHz soll laut der Behörde nun entschieden werden. Das Verfahren werde "objektiv, transparent und diskriminierungsfrei" durchgeführt. Nach Auswertung der schriftlichen Begründung des Bundesverwaltungsgerichts will die Bundesnetzagentur das Verfahren erneut aufnehmen. "Die Bundesnetzagentur wird das 5G-Frequenzverfahren zügig neu aufrollen, um möglichst schnell Rechtsklarheit und Planungssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Wie geht es nun weiter?
Im Sommer 2024 hatte das Verwaltungsgericht Köln die Bundesnetzagentur verpflichtet, unter Aufhebung der Präsidentenkammerentscheidung aus dem Jahr 2018 (BK1-17/001) die Anträge der Klägerinnen auf Auferlegung einer Dienstanbieterverpflichtung neu zu bescheiden. Für die klagenden Konkurrenten EWE TEL und freenet könnte der Zugang zu den 5G-Netzen (den sie bereits haben) nun einfacher und vor allem günstiger möglich werden.
Die Rechtswidrigkeit der damaligen Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht damit begründet, dass durch die Verfahrensgestaltung der ehemaligen Präsidentenkammer die Besorgnis der Befangenheit bestünde. Zudem sei ein Verstoß gegen die unionsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und ein Abwägungsdefizit wegen faktischer Vorfestlegung gegeben (Urteile des VG Köln vom 26.08.2024, Az. 1 K 1281/22, 1 K 8531/18).
Es bleibt nun also spannend, wie die Behörde nach dem Urteil weiter verfahren wird. Die Bundesnetzagentur geht nach Angaben von Klaus Müller davon aus, dass die Mobilfunknetze in Deutschland "weiterhin zügig ausgebaut werden". Sowohl die 5G-Frequenzvergabeentscheidung als auch die bestehenden Frequenzzuteilungen an die Unternehmen bleiben erst einmal "unverändert wirksam, solange sie nicht von der Bundesnetzagentur aufgehoben oder geändert werden".
Der obere 6-GHz-Bereich soll an die Mobilfunk-Netzbetreiber gehen. WLAN-Netze gehen leer aus.
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