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Telekom abgemahnt: Drohung soll von Kündigung abhalten
Kunden, die ihren Vertrag auf telekom.de kündigen, riskieren damit den Verlust der eigenen Handy-Nummer und teure Gebühren im Ausland: Für diese Drohkulisse wurde die Telekom nun abgemahnt.Obwohl immer noch viele Verbraucher die offizielle Vertragskündigung über den gesetzlichen Kündigungsbutton außerhalb des Online-Kundencenters mit der Kündigungsvormerkung im Kundencenter verwechseln, ist die Absicht des Gesetzgebers klar: Will ein Kunde seinen Vertrag kündigen, darf ihm der Provider dabei keine Steine in den Weg legen und muss die Kündigung zeitnah bestätigen.
Sammelklage gegen Vodafone zieht sich in die Länge Bereits über 100.000 Teilnehmer Da die Provider natürlich nur ungern Kunden verlieren, denken sie sich (außer der parallel angebotenen Kündigungsvormerkung im Kundencenter mit anschließender telefonischer Bestätigung) immer wieder neue Maschen aus, um die Kunden von der Kündigung abzuhalten. Die Telekom wurde nun für eine solche Masche abgemahnt.Manipulative Gestaltung abgemahnt
Kunden, die ihren Laufzeitvertrag auf telekom.de kündigen möchten, brauchen Laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen starke Nerven: Laut Infobox auf der Website riskieren sie damit den Verlust der eigenen Mobilfunknummer und teure Gebühren im Ausland. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist die Gestaltung des Kündigungsformulars manipulativ und verstößt gegen den Digital Services Act. Sie hat die Telekom Deutschland GmbH daher abgemahnt. Das Unternehmen wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Drohszenario soll von Kündigung abhalten: Verbraucherzentrale mahnt Telekom abBild: picture alliance/dpa "Sind Sie sicher, dass Sie das riskieren wollen?" heißt es laut der Darstellung der Verbraucherschützer in einem magentafarbenen Kasten auf telekom.de, wenn Kunden anklicken, ihren Laufzeitvertrag kündigen zu wollen. Darunter werden laut dem Bericht die möglichen Risiken benannt - vom Verlust der eigenen Handy-Nummer über möglicherweise teure Gebühren im Ausland bis zu schlechtem Empfang und Verbindungsabbrüchen.
"Unserer Ansicht nach ist die Darstellung manipulativ. Kundinnen und Kunden sollen beeinflusst und von ihrem Kündigungsvorhaben abgehalten werden", kritisiert Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Damit verstoße die Telekom gegen die Vorgaben des Digital Services Act. "Im Online-Handel dürfen Dark Patterns dieser Art nicht eingesetzt werden - also Praktiken und Designs, mit denen Nutzerinnen und Nutzer getäuscht, manipuliert oder in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden", erklärt von Bibra. Doch genau das passiere auf der Webseite der Telekom durch die Frage sowie die Aufzählung möglicher Folgen einer Kündigung.
Gefahr des Rufnummernverlusts übersteigert dargestellt
Hinzu komme, dass die vermeintlichen Risiken die Verbraucher über ihre Rechte täuschen: Schon der Hinweis "Ihre Mobilfunknummer könnte verloren gehen: Wollen Sie Ihre vertraute Nummer wirklich aufgeben?" erwecke einen völlig falschen Eindruck.
"Laut Telekommunikationsgesetz müssen Anbieter sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden - sofern sie dies wünschen - ihre Rufnummer trotz Kündigung behalten können", so die Rechtsexpertin. Auch der Hinweis auf mögliche teure Gebühren im europäischen Ausland führe in die Irre: Die Roaming-Verordnung gelte unabhängig vom gewählten Tarif und Anbieter und untersage, bei EU-Roaming zusätzliche Entgelte im europäischen Ausland zu verlangen.
Sollte sich die Telekom weigern, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und auf manipulative Darstellungen dieser Art zukünftig zu verzichten, werde die Verbraucherzentrale weitere rechtliche Schritte einleiten.
Bei der Rückkehr von Magenta Regio (analog) zur Original-Telekom-Glasfaser kommen neue Nummern ins Spiel. Das hat plausible Gründe, die sollte man auch den Kunden erklären, um Frust zu vermeiden. In einem Fall musste teltarif.de helfen.
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https://www.teltarif.de/nr0/telekom-abmahnung-kuendigung-drohkulisse/news/100881.html

