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Telekom-Inkasso: Irritierende Briefe mit Forderungen

Brief zu Inkasso-Forderung der TelekomWegen mutmaß­lich ausste­hender Forde­rungen der Telekom erhalten Verbrau­cher merk­wür­dige Briefe der EOS Deut­scher Inkasso-Dienst GmbH. Die Telekom demen­tiert den Vorfall nicht.

Brief zu Inkasso-Forderung der Telekompicture-alliance/ dpa Wenn jemand einen Brief mit einer Inkasso-Forde­rung erhält, gibt es in der Regel zwei Möglich­keiten: Die Forde­rung ist berech­tigt und der Empfänger kann sich meis­tens auch daran erin­nern. Oder es handelt sich um einen Betrugs­ver­such ohne eine Zahlungs­ver­pflich­tung als Grund­lage.

Bei einem aktu­ellen Inkasso-Brief liegt die Sache irgendwo dazwi­schen: Manch ein Empfänger dürfte sich an die Forde­rung gar nicht mehr erin­nern. Die Briefe sind aber offenbar echt. Ob sie begründet sind, dafür liegen aller­dings noch keine Beweise vor.

Auszüge aus dem Schreiben

Die Verbraucher­zen­trale Nieder­sachsen erhält nach eigenen Angaben vermehrt Anfragen zu einem Schreiben der EOS Deut­scher Inkasso-Dienst GmbH. In dem Schreiben geht es um ausste­hende Forde­rungen der Telekom Deutsch­land, wich­tige Infor­mationen fehlen laut den Verbrau­cher­schüt­zern jedoch. Die Briefe seien vermut­lich echt, Betrof­fene sollten aktiv werden und Details anfor­dern. Zu Beginn des Schrei­bens heißt es:

Guten Tag [...], in dieser Sache haben wir Sie längere Zeit nicht ange­schrieben. Haben sich Ihre finan­ziellen Verhält­nisse in der Zwischen­zeit erholt, dass Sie jetzt in der Lage sind, diese Forde­rung zu zahlen? Brief zu Inkasso-Forderung der Telekompicture-alliance/ dpa Das Anschreiben erweckt mit seinen Einstiegs­sätzen also den Eindruck, als habe bereits zu einem früheren Zeit­punkt ein Kontakt zwischen dem Inkas­soun­ter­nehmen und dem Empfänger bestanden. Teil­weise sollen die Betrof­fenen mehrere tausend Euro zahlen. Die Summen der Forde­rungen sollen sich einschließ­lich der bisher entstan­denen Verzugs­zinsen und Voll­stre­ckungs­kosten zwischen rund 500 Euro und bis zu 4500 Euro belaufen.

Aus welchem Urteil kommt die Forde­rung?

Laut dem Brief soll es sich um Schulden aus einem rechts­kräf­tigen Urteil handeln. Das Feld mit dem Akten­zei­chen des Gerichts ist aller­dings leer, es ist keins benannt. Die Betrof­fenen können sich also nicht erklären, aus welchem Vertrag diese Forde­rung entstanden sein soll.

Die Juristen der Verbraucher­zen­trale gehen davon aus, dass die Schreiben echt sind. Aller­dings sollten Empfänger prüfen, ob die Forde­rung berech­tigt ist, ehe sie zahlen und den Abzah­lungs­ver­gleich oder das Last­schrift­mandat unter­schreiben. Denn es fehlen wich­tige Infor­mationen, um den Sach­ver­halt voll­ständig einschätzen zu können. Die Betrof­fenen sollen EOS daher zunächst schrift­lich dazu auffor­dern - am besten mit (Einwurf)-Einschrei­bebrief -, das Akten­zei­chen des Gerichts zu benennen und eine Kopie des rechts­kräf­tigen Titels zu über­mit­teln. Hierzu solle man eine Frist von zwei Wochen ab Schreib­datum setzen.

Zusätz­lich sollten Betrof­fene eine Daten­kopie (das ist die kosten­lose Daten­kopie nach Art. 15 DSGVO) von Auskunf­teien anfor­dern. Darin werde man sehen, ob ein Urteil einge­tragen ist. Als wich­tigste Auskunf­teien werden CRIF, Boni­versum, Infos­core und die Schufa genannt.

Deut­sche Telekom demen­tiert den Vorfall nicht

teltarif.de hat der Telekom zu der Sache einige Fragen geschickt. Anstatt unsere Fragen detail­liert zu beant­worten, sandte uns die Telekom ledig­lich folgende kurze Stel­lung­nahme:

Wenn sich ein Inkas­soun­ter­nehmen meldet, haben wir unsere ursprüng­liche Forde­rung abge­treten. Das bedeutet, dass das "normale" Mahn­ver­fahren der Deut­sche Telekom nicht zu einem Ergebnis geführt hat. In der Folge kann es sein, dass wir eine solche Forde­rung weiter­rei­chen. Das Inkas­soun­ter­nehmen arbeitet ab da im eigenen Auftrag und im eigenen Inter­esse. Wenn Sie Fragen zu diesen Forde­rungen der EOS haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Unter­nehmen. Da die Telekom die Sache in dem State­ment zumin­dest nicht demen­tiert, sollten Betrof­fene unbe­dingt auf das Inkasso-Schreiben reagieren und so vorgehen, wie oben von der Verbraucher­zen­trale Nieder­sachsen empfohlen.

Der Verbraucher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv) hat gemeinsam mit weiteren Verbrau­cher­ver­bänden über­prüft, ob sich die neuen Rege­lungen seit der Inkas­sore­form im Jahr 2021 in der Praxis bewährt haben. Das Fazit war verhee­rend.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/telekom-inkasso-eos-brief-forderung/news/96196.html

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