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Telekom-Inkasso: Irritierende Briefe mit Forderungen
Brief zu Inkasso-Forderung der Telekompicture-alliance/ dpa Wenn jemand einen Brief mit einer Inkasso-Forderung erhält, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten: Die Forderung ist berechtigt und der Empfänger kann sich meistens auch daran erinnern. Oder es handelt sich um einen Betrugsversuch ohne eine Zahlungsverpflichtung als Grundlage.
Bei einem aktuellen Inkasso-Brief liegt die Sache irgendwo dazwischen: Manch ein Empfänger dürfte sich an die Forderung gar nicht mehr erinnern. Die Briefe sind aber offenbar echt. Ob sie begründet sind, dafür liegen allerdings noch keine Beweise vor.
Auszüge aus dem Schreiben
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erhält nach eigenen Angaben vermehrt Anfragen zu einem Schreiben der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH. In dem Schreiben geht es um ausstehende Forderungen der Telekom Deutschland, wichtige Informationen fehlen laut den Verbraucherschützern jedoch. Die Briefe seien vermutlich echt, Betroffene sollten aktiv werden und Details anfordern. Zu Beginn des Schreibens heißt es:
Guten Tag [...], in dieser Sache haben wir Sie längere Zeit nicht angeschrieben. Haben sich Ihre finanziellen Verhältnisse in der Zwischenzeit erholt, dass Sie jetzt in der Lage sind, diese Forderung zu zahlen? Brief zu Inkasso-Forderung der Telekompicture-alliance/ dpa Das Anschreiben erweckt mit seinen Einstiegssätzen also den Eindruck, als habe bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Kontakt zwischen dem Inkassounternehmen und dem Empfänger bestanden. Teilweise sollen die Betroffenen mehrere tausend Euro zahlen. Die Summen der Forderungen sollen sich einschließlich der bisher entstandenen Verzugszinsen und Vollstreckungskosten zwischen rund 500 Euro und bis zu 4500 Euro belaufen.Aus welchem Urteil kommt die Forderung?
Laut dem Brief soll es sich um Schulden aus einem rechtskräftigen Urteil handeln. Das Feld mit dem Aktenzeichen des Gerichts ist allerdings leer, es ist keins benannt. Die Betroffenen können sich also nicht erklären, aus welchem Vertrag diese Forderung entstanden sein soll.
Die Juristen der Verbraucherzentrale gehen davon aus, dass die Schreiben echt sind. Allerdings sollten Empfänger prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, ehe sie zahlen und den Abzahlungsvergleich oder das Lastschriftmandat unterschreiben. Denn es fehlen wichtige Informationen, um den Sachverhalt vollständig einschätzen zu können. Die Betroffenen sollen EOS daher zunächst schriftlich dazu auffordern - am besten mit (Einwurf)-Einschreibebrief -, das Aktenzeichen des Gerichts zu benennen und eine Kopie des rechtskräftigen Titels zu übermitteln. Hierzu solle man eine Frist von zwei Wochen ab Schreibdatum setzen.
Zusätzlich sollten Betroffene eine Datenkopie (das ist die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) von Auskunfteien anfordern. Darin werde man sehen, ob ein Urteil eingetragen ist. Als wichtigste Auskunfteien werden CRIF, Boniversum, Infoscore und die Schufa genannt.
Deutsche Telekom dementiert den Vorfall nicht
teltarif.de hat der Telekom zu der Sache einige Fragen geschickt. Anstatt unsere Fragen detailliert zu beantworten, sandte uns die Telekom lediglich folgende kurze Stellungnahme:
Wenn sich ein Inkassounternehmen meldet, haben wir unsere ursprüngliche Forderung abgetreten. Das bedeutet, dass das "normale" Mahnverfahren der Deutsche Telekom nicht zu einem Ergebnis geführt hat. In der Folge kann es sein, dass wir eine solche Forderung weiterreichen. Das Inkassounternehmen arbeitet ab da im eigenen Auftrag und im eigenen Interesse. Wenn Sie Fragen zu diesen Forderungen der EOS haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Unternehmen. Da die Telekom die Sache in dem Statement zumindest nicht dementiert, sollten Betroffene unbedingt auf das Inkasso-Schreiben reagieren und so vorgehen, wie oben von der Verbraucherzentrale Niedersachsen empfohlen.Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gemeinsam mit weiteren Verbraucherverbänden überprüft, ob sich die neuen Regelungen seit der Inkassoreform im Jahr 2021 in der Praxis bewährt haben. Das Fazit war verheerend.
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https://www.teltarif.de/nr0/telekom-inkasso-eos-brief-forderung/news/96196.html