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teltarif hilft: Hardware-Aufschlag bei 1&1 zu lang berechnet

Werbung für Smartphones mit Rabatt zum VertragWer ein neues Smart­phone möchte, lässt sich bei seinem Provider mögli­cher­weise zu einer vorzei­tigen Vertrags­ver­län­gerung verleiten. Doch das kann auch zu einer falschen Abrech­nung führen - teltarif.de musste einem 1&1-Kunden helfen.

Werbung für Smartphones mit Rabatt zum VertragBild: 1und1 In den vergan­genen Jahren hat teltarif.de mehr­fach über das Problem vorzei­tiger Vertrags­ver­län­gerungen berichtet. Zur oft gestellten Frage, ob es erlaubt ist, dass bei einer vorzei­tigen Vertrags­ver­län­gerung eine neue Vertrags­lauf­zeit von 24 Monaten beginnt oder die Rest­lauf­zeit ange­hängt werden darf, gibt es inzwi­schen zwei Gerichts­urteile: Vertrag über mehr als zwei Jahre rechts­widrig und Handy-Vertrag mit mehr als 24 Monaten möglich.

Unter Umständen ist es also erlaubt, dass eine Vertrags­lauf­zeit neu beginnt - und zwar dann, wenn der Kunde das von sich aus möchte und die vorzei­tige Vertrags­ver­län­gerung explizit von sich aus bestellt hat. Wenn ein Kunde das und ggf. auch das Anhängen der Rest­lauf­zeit also nicht möchte, sollte er den Vertrag nicht von sich aus vorzeitig verlän­gern. Dazu hat teltarif.de sogar extra eine Pres­semit­tei­lung als Warnung versandt.

Streit um die ausge­han­delten Kondi­tionen

Der Haupt­grund, dass Kunden sich für eine vorzei­tige Vertrags­ver­län­gerung entscheiden, ist meist, dass sie dafür sofort ein neues Smart­phone bekommen, manchmal zu wirk­lich güns­tigen Kondi­tionen. Ein teltarif.de-Leser hatte genau aus diesem Grund seinen Handy-Vertrag vorzeitig verlän­gert. Sein verlän­gerter Vertrag 1&1 All-Net-Flat 5G L Plus sollte am 22.09.2023 beginnen und ab diesem Datum 24 Monate laufen.

Werbung für Smartphones mit Rabatt zum VertragBild: 1und1 Der Leser sollte bis zum 21.09.2023 den bishe­rigen monat­lichen Betrag von 49,99 Euro für den alten Vertrag bezahlen. Ab dem 22.09.2023 wäre dann der neue monat­liche Betrag von 71,99 Euro fällig geworden - inklu­sive Hard­ware-Zuschlag für das neue Smart­phone.

Plötz­lich wollte 1&1 die neue Grund­gebühr in Höhe von 71,99 Euro aber ab sofort abbu­chen. Das hätte zur Folge gehabt, dass der Leser den Hard­ware-Aufschlag deut­lich länger als 24 Monate bezahlt. Aus Sicht des Kunden ergab das keinen Sinn, weil erstens derar­tige Verträge über mehr als 24 Monate verboten sind und nach der Kalku­lation von 1&1 ja das Smart­phone mit 24 Hard­ware-Aufschlägen abbe­zahlt ist.

Mit der Masche hätte der Kunde den Hard­ware-Aufschlag sieben Monate länger - und damit das Smart­phone viel zu teuer - bezahlt.

Schlich­ter­spruch der Bundes­netz­agentur

Unser Leser wandte sich mit der Sache zunächst an die Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle der Bundes­netz­agentur und leitete dort ein Schlich­tungs­ver­fahren ein. 1&1 nahm zunächst an diesem Schlich­tungs­ver­fahren teil. In dem teltarif.de vorlie­genden Schlich­ter­spruch heißt es unter anderem:

Laut der Auftrags­bestä­tigung für den neuen Tarif "1&1 All-Net-Flat 5G L Plus" laufe der bishe­rige Tarif noch bis zum 21.09.2023. Erst dann würde die neue Vertrags­lauf­zeit von 24 Monaten beginnen.

Auch aus der der Schlich­tungs­stelle vorlie­genden Rech­nung vom 17.03.2023 ist ersicht­lich, dass die Lauf­zeit des (bishe­rigen) Tarifes am 22.09.2023 endet. Erst im Anschluss daran würde die neue Lauf­zeit beginnen und bis zum 22.09.2025 andauern.

Es ist daher für die Schlich­tungs­stelle verständ­lich, dass der Antrag­steller mit einem neuen Lauf­zeit­beginn für den Tarif "1&1 All-Net-Flat 5G L Plus" erst am 22.09.2023 rechnet. Aus den der Schlich­tungs­stelle vorlie­genden Unter­lagen ist ein früherer Lauf­zeit­beginn für den neuen Tarif "1&1 All-Net-Flat 5G L Plus" nicht erkennbar und somit für den Antrag­steller auch nicht trans­parent darge­stellt.

Würde die Lauf­zeit des neuen Vertrags früher beginnen, wäre dies ein Verstoß gegen § 56 Absatz 1 Satz 1 TKG. Denn nach dieser Vorschrift darf die anfäng­liche Lauf­zeit eines Vertrages 24 Monate nicht über­schreiten [...].

Die neue Hard­ware wird inner­halb von 24 Monaten, in denen der Antrag­steller den Betrag von 71,99 Euro zahlt, abbe­zahlt sein.

Die Schlich­tungs­stelle schlägt vor, dass der neue Vertrag "1&1 All-Net-Flat 5G L Plus" mit einem monat­lichen Betrag von 71,99 Euro ab dem 22.09.2023 mit einer Lauf­zeit von 24 Monaten beginnt.

1&1 lehnt Bereit­schaft zur Schlich­tung nach­träg­lich ab

Im Rahmen des Schlich­tungs­ver­fah­rens hatte 1&1 dem Leser eine Rück­abwick­lung seines neuen Tarifes ange­boten, sofern er seine neue Hard­ware zurück­sendet. Der Kunde hatte dies jedoch abge­lehnt. Zudem hat 1&1 dem Leser eine Anpas­sung der Vertrags­lauf­zeit ange­boten, sofern der Antrag­steller die rest­liche Forde­rung der vorhe­rigen Hard­ware begleicht. Auch dieses Angebot hat der Kunde abge­lehnt.

Der Leser hat im Verfahren zum Ausdruck gebracht, dass er keine Einwände gegen eine Mindest­lauf­zeit bis zum 21.09.2025 hat, wenn er den neuen Tarif­preis von 71,99 Euro erst ab dem 22.09.2023 zahlen muss.

Als der Leser sich an unsere Redak­tion wandte, teilte er uns zusätz­lich mit, dass 1&1 die Bereit­schaft zur Schlich­tung inzwi­schen nach­träg­lich abge­lehnt hat. Denn das ist das größte Problem der Verbrau­cher­schlich­tung: Sie ist für die Provider frei­willig und es besteht leider keine Verpflich­tung, den Schlich­ter­spruch der Bundes­netz­agentur umzu­setzen.

Nach teltarif.de-Inter­ven­tion: 1&1 lenkt ein

Bei unserer Anfrage an 1&1 fragten wir, warum sich 1&1 in diesem Fall nicht an die Rechts­lage im TKG und an den Schlich­tungs­vor­schlag der BNetzA hält. Darüber hinaus wollten wir wissen, warum 1&1 zunächst am Schlich­tungs­ver­fahren teil­genommen, danach aber die Teil­nahme wieder zurück­gezogen hatte. Anschlie­ßend dauerte es eine Woche, bis der Kunde folgende E-Mail von 1&1 erhielt:

Vielen Dank für Ihre Nach­richt. [...] Ich habe Ihre Zeilen aufmerksam gelesen und nehme mir gerne die Zeit, Ihnen zu antworten. Nach einigen Recher­chen in Ihrer Ange­legen­heit komme ich Ihnen entgegen. Daher habe ich die Diffe­renz der Grund­gebühr von 22 Euro (71,99 Euro und 49,99 Euro) seit Tarif­wechsel am 11.02.2023 für Sie stor­niert. Dazu erhalten Sie in Kürze Bestä­tigungen. Erstellen sich künftig die kommenden Rech­nungen, so stor­niere ich auch diese bis zum September 2023 mit 22 Euro. Ich freue mich, dass wir für beide Seiten eine zufrie­den­stel­lende Lösung gefunden haben. Selbst­ver­ständ­lich begleite ich den Vorgang ab sofort für Sie. An uns schrieb 1&1 zwei Tage später: Vielen Dank für Ihre Anfrage und die Gele­gen­heit zur Stel­lung­nahme. Wir haben das Anliegen Ihres Lesers geprüft und geben Ihnen gerne weitere Infor­mationen. Im Falle von [...] handelt es sich nicht um ein Kunden­anliegen mit unzu­läng­lich langer Lauf­zeit im Sinne des TKG. Die Vertrags­ver­län­gerung bis zum 22.09.2025 ist aufgrund eines vorzei­tigen Tarif­wech­sels in Kombi­nation mit dem Erhalt neuer Hard­ware zulässig.

Seit dem 11.02.2023 stellt 1&1 Herrn [...] wie gewünscht den Tarif "1&1 All-Net-Flat 5G L Plus" vorzeitig zur Verfü­gung. Aufgrund des früh­zei­tigen Tarif-Upgrades, von dem der Kunde bereits profi­tiert, erfolgte die Preis­anpas­sung. Wir haben Herrn [...] entspre­chend infor­miert. Da uns die Zufrie­den­heit unserer Kunden sehr wichtig ist, haben wir die Preis­dif­ferenz der Grund­gebühr seit dem Tarif­wechsel für sieben Monate stor­niert.

Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/teltarif-hilft-hardware-aufschlag-bei-1und1-zu-lang-berechnet/news/92317.html

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