Nachrichten
- Kategorie: teltarif
teltarif hilft: Hardware-Aufschlag bei 1&1 zu lang berechnet
Werbung für Smartphones mit Rabatt zum VertragBild: 1und1 In den vergangenen Jahren hat teltarif.de mehrfach über das Problem vorzeitiger Vertragsverlängerungen berichtet. Zur oft gestellten Frage, ob es erlaubt ist, dass bei einer vorzeitigen Vertragsverlängerung eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt oder die Restlaufzeit angehängt werden darf, gibt es inzwischen zwei Gerichtsurteile: Vertrag über mehr als zwei Jahre rechtswidrig und Handy-Vertrag mit mehr als 24 Monaten möglich.
Unter Umständen ist es also erlaubt, dass eine Vertragslaufzeit neu beginnt - und zwar dann, wenn der Kunde das von sich aus möchte und die vorzeitige Vertragsverlängerung explizit von sich aus bestellt hat. Wenn ein Kunde das und ggf. auch das Anhängen der Restlaufzeit also nicht möchte, sollte er den Vertrag nicht von sich aus vorzeitig verlängern. Dazu hat teltarif.de sogar extra eine Pressemitteilung als Warnung versandt.
Streit um die ausgehandelten Konditionen
Der Hauptgrund, dass Kunden sich für eine vorzeitige Vertragsverlängerung entscheiden, ist meist, dass sie dafür sofort ein neues Smartphone bekommen, manchmal zu wirklich günstigen Konditionen. Ein teltarif.de-Leser hatte genau aus diesem Grund seinen Handy-Vertrag vorzeitig verlängert. Sein verlängerter Vertrag 1&1 All-Net-Flat 5G L Plus sollte am 22.09.2023 beginnen und ab diesem Datum 24 Monate laufen.
Werbung für Smartphones mit Rabatt zum VertragBild: 1und1 Der Leser sollte bis zum 21.09.2023 den bisherigen monatlichen Betrag von 49,99 Euro für den alten Vertrag bezahlen. Ab dem 22.09.2023 wäre dann der neue monatliche Betrag von 71,99 Euro fällig geworden - inklusive Hardware-Zuschlag für das neue Smartphone.
Plötzlich wollte 1&1 die neue Grundgebühr in Höhe von 71,99 Euro aber ab sofort abbuchen. Das hätte zur Folge gehabt, dass der Leser den Hardware-Aufschlag deutlich länger als 24 Monate bezahlt. Aus Sicht des Kunden ergab das keinen Sinn, weil erstens derartige Verträge über mehr als 24 Monate verboten sind und nach der Kalkulation von 1&1 ja das Smartphone mit 24 Hardware-Aufschlägen abbezahlt ist.
Mit der Masche hätte der Kunde den Hardware-Aufschlag sieben Monate länger - und damit das Smartphone viel zu teuer - bezahlt.
Schlichterspruch der Bundesnetzagentur
Unser Leser wandte sich mit der Sache zunächst an die Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur und leitete dort ein Schlichtungsverfahren ein. 1&1 nahm zunächst an diesem Schlichtungsverfahren teil. In dem teltarif.de vorliegenden Schlichterspruch heißt es unter anderem:
Laut der Auftragsbestätigung für den neuen Tarif "1&1 All-Net-Flat 5G L Plus" laufe der bisherige Tarif noch bis zum 21.09.2023. Erst dann würde die neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten beginnen.Auch aus der der Schlichtungsstelle vorliegenden Rechnung vom 17.03.2023 ist ersichtlich, dass die Laufzeit des (bisherigen) Tarifes am 22.09.2023 endet. Erst im Anschluss daran würde die neue Laufzeit beginnen und bis zum 22.09.2025 andauern.
Es ist daher für die Schlichtungsstelle verständlich, dass der Antragsteller mit einem neuen Laufzeitbeginn für den Tarif "1&1 All-Net-Flat 5G L Plus" erst am 22.09.2023 rechnet. Aus den der Schlichtungsstelle vorliegenden Unterlagen ist ein früherer Laufzeitbeginn für den neuen Tarif "1&1 All-Net-Flat 5G L Plus" nicht erkennbar und somit für den Antragsteller auch nicht transparent dargestellt.
Würde die Laufzeit des neuen Vertrags früher beginnen, wäre dies ein Verstoß gegen § 56 Absatz 1 Satz 1 TKG. Denn nach dieser Vorschrift darf die anfängliche Laufzeit eines Vertrages 24 Monate nicht überschreiten [...].
Die neue Hardware wird innerhalb von 24 Monaten, in denen der Antragsteller den Betrag von 71,99 Euro zahlt, abbezahlt sein.
Die Schlichtungsstelle schlägt vor, dass der neue Vertrag "1&1 All-Net-Flat 5G L Plus" mit einem monatlichen Betrag von 71,99 Euro ab dem 22.09.2023 mit einer Laufzeit von 24 Monaten beginnt.
1&1 lehnt Bereitschaft zur Schlichtung nachträglich ab
Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens hatte 1&1 dem Leser eine Rückabwicklung seines neuen Tarifes angeboten, sofern er seine neue Hardware zurücksendet. Der Kunde hatte dies jedoch abgelehnt. Zudem hat 1&1 dem Leser eine Anpassung der Vertragslaufzeit angeboten, sofern der Antragsteller die restliche Forderung der vorherigen Hardware begleicht. Auch dieses Angebot hat der Kunde abgelehnt.
Der Leser hat im Verfahren zum Ausdruck gebracht, dass er keine Einwände gegen eine Mindestlaufzeit bis zum 21.09.2025 hat, wenn er den neuen Tarifpreis von 71,99 Euro erst ab dem 22.09.2023 zahlen muss.
Als der Leser sich an unsere Redaktion wandte, teilte er uns zusätzlich mit, dass 1&1 die Bereitschaft zur Schlichtung inzwischen nachträglich abgelehnt hat. Denn das ist das größte Problem der Verbraucherschlichtung: Sie ist für die Provider freiwillig und es besteht leider keine Verpflichtung, den Schlichterspruch der Bundesnetzagentur umzusetzen.
Nach teltarif.de-Intervention: 1&1 lenkt ein
Bei unserer Anfrage an 1&1 fragten wir, warum sich 1&1 in diesem Fall nicht an die Rechtslage im TKG und an den Schlichtungsvorschlag der BNetzA hält. Darüber hinaus wollten wir wissen, warum 1&1 zunächst am Schlichtungsverfahren teilgenommen, danach aber die Teilnahme wieder zurückgezogen hatte. Anschließend dauerte es eine Woche, bis der Kunde folgende E-Mail von 1&1 erhielt:
Vielen Dank für Ihre Nachricht. [...] Ich habe Ihre Zeilen aufmerksam gelesen und nehme mir gerne die Zeit, Ihnen zu antworten. Nach einigen Recherchen in Ihrer Angelegenheit komme ich Ihnen entgegen. Daher habe ich die Differenz der Grundgebühr von 22 Euro (71,99 Euro und 49,99 Euro) seit Tarifwechsel am 11.02.2023 für Sie storniert. Dazu erhalten Sie in Kürze Bestätigungen. Erstellen sich künftig die kommenden Rechnungen, so storniere ich auch diese bis zum September 2023 mit 22 Euro. Ich freue mich, dass wir für beide Seiten eine zufriedenstellende Lösung gefunden haben. Selbstverständlich begleite ich den Vorgang ab sofort für Sie. An uns schrieb 1&1 zwei Tage später: Vielen Dank für Ihre Anfrage und die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wir haben das Anliegen Ihres Lesers geprüft und geben Ihnen gerne weitere Informationen. Im Falle von [...] handelt es sich nicht um ein Kundenanliegen mit unzulänglich langer Laufzeit im Sinne des TKG. Die Vertragsverlängerung bis zum 22.09.2025 ist aufgrund eines vorzeitigen Tarifwechsels in Kombination mit dem Erhalt neuer Hardware zulässig.Seit dem 11.02.2023 stellt 1&1 Herrn [...] wie gewünscht den Tarif "1&1 All-Net-Flat 5G L Plus" vorzeitig zur Verfügung. Aufgrund des frühzeitigen Tarif-Upgrades, von dem der Kunde bereits profitiert, erfolgte die Preisanpassung. Wir haben Herrn [...] entsprechend informiert. Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden sehr wichtig ist, haben wir die Preisdifferenz der Grundgebühr seit dem Tarifwechsel für sieben Monate storniert.
Quelle des vollständigen Artikels: