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Trotz Vertrag: Keine Entgelte, wenn Glasfaserausbau stockt

Glasfaser: Manche Kunden haben schon während der Bauphase einen Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter geschlossenSo lange Leitungen nicht genutzt werden können, dürfen Anbieter kein Geld verlangen. Außer­ordent­lich kündigen kann man, wenn der Ausbau länger braucht als ange­kün­digt - die Tipps.

Derzeit schauen vor vielen Wohn­häu­sern bunte Kabel aus dem Boden: Der Ausbau des Glas­faser­netzes in Deutsch­land nimmt Formen an. Manche Kunden haben schon während der Bauphase einen Vertrag mit einem Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter geschlossen. Wichtig zu wissen: So lange die Leitungen noch nicht verfügbar sind, müssen auch keine Entgelte gezahlt werden, infor­miert die Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz.

Infor­mationen zum Wider­rufs­recht

Glasfaser: Manche Kunden haben schon während der Bauphase einen Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter geschlossenFoto: dpa Oft gibt es auch Verwir­rung um den Beginn von Verträgen und Kündi­gungs­rechten. Grund­sätz­lich gilt bei Haus­tür­geschäften und Fern­absatz­ver­trägen, also bei Online­ver­trägen, ein 14-tägiges Wider­rufs­recht. Ein Vertrag gilt als geschlossen, sobald eine Auftrags­bestä­tigung des Anbie­ters vorliegt. Eine Auftrags­ein­gangs­bestä­tigung dagegen stellt noch keine verbind­liche Vertrags­zusage dar.

Das Problem: Wurde ein Vertrag schon früh­zeitig geschlossen, erlischt das Wider­rufs­recht oftmals, bevor Kunden über­haupt das Internet nutzen können. In der Regel sind Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher ab Auftrags­bestä­tigung dann an eine Lauf­zeit von zwei Jahren gebunden.

Ange­mes­sene Fristen setzen

Jedoch: Verzö­gert sich der Ausbau, können Verträge nach Ansicht der Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz auch außer­ordent­lich gekün­digt werden. Aller­dings sollte dabei eine Frist gesetzt werden, so der Ratschlag.

Wurde der Ausbau zum Beispiel für die nächsten zwei Monate in Aussicht gestellt, seien zwei bis drei Wochen ange­messen, bei Länger­fris­tig­keit mehr. Seit Juli 2022 können Tele­kom­muni­kati­ons­ver­träge übri­gens auch online gekün­digt werden.

In einer weiteren Meldung lesen Sie: VATM: Ehren­kodex für Glas­faser-Haus­tür­ver­käufer.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/glasfaser-ausbau-kuendigung-widerruf-verbraucherzentrale/news/92241.html

Schlagworte / Tags Telekom,

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