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TV-Kabel: Durchleitungsgebühr nicht vorschnell bezahlen

Kabelanschlussdose im Keller: Wer nicht zahlt, wird hier abgeklemmt.Ob die Durch­lei­tungs­gebühren im TV-Kabel recht­lich zulässig sind, wird durch die Verbrau­cher­zen­tralen geprüft und gege­benen­falls ange­griffen. Mieter sollten nicht vorschnell einen Vertrag abschließen.

Kabelanschlussdose im Keller: Wer nicht zahlt, wird hier abgeklemmt.picture alliance/dpa teltarif.de hat als eines der ersten Medien seit Februar über die neuer­lichen Durch­lei­tungs­gebühren im TV-Kabel berichtet, die von Haus­netz-Betrei­bern mitunter erhoben werden. Haus­bewoh­nern, die seit dem 1. Juli die Kosten für den TV-Kabel­anschluss direkt bezahlen müssen und die auch Telefon und Internet über das TV-Kabel beziehen, wird ange­droht: Entweder wird dafür eine Durch­lei­tungs­gebühr bezahlt oder der Anschluss komplett abge­klemmt.

Dabei wissen nur wenige Haus­besitzer: Man kann die Betreiber der Netz­ebene 4 einfach raus­werfen und den Vertrag kündigen. Offenbar ist der Unmut teil­weise ange­kommen: Erste Betreiber gewähren inzwi­schen einen Rabatt. Trotzdem warnen heute die Verbrau­cher­zen­tralen Hessen und Rhein­land-Pfalz vor Durch­lei­tungs­gebühren für Kabel-Internet und Telefon - eine juris­tische Prüfung läuft bereits.

Durch­lei­tungs­gebühr ohne tech­nischen Grund

Viele Betrof­fene sehen sich laut den Verbrau­cher­zen­tralen gezwungen, einen TV-Kabel­anschluss bei den Gebäu­denetz­betrei­bern abzu­schließen, wenn sie Internet und Telefon über das Kabel­netz beziehen möchten. Mieter im Rhein-Main-Gebiet würden derzeit Post von privaten Gebäu­denetz­betrei­bern erhalten, wie beispiels­weise Medicom Drei­eich GmbH oder der Rehnig Group. In diesen Schreiben werden sie darüber infor­miert, dass ein Kabel-Internet- und Tele­fon­ver­trag mit Voda­fone oder Pyur nur möglich sei, wenn sie einen TV- und Kabel­anschluss­ver­trag mit ihnen abschließen. Sie werden darin aufge­for­dert, eine Durch­lei­tungs­gebühr an die Gebäu­denetz­betreiber zu entrichten, um Kabel-Internet und Tele­fonie beispiels­weise von Voda­fone weiterhin nutzen zu können. Kabelanschlussdose im Keller: Wer nicht zahlt, wird hier abgeklemmt.picture alliance/dpa

"Eine solche Durch­lei­tungs­gebühr ohne tech­nischen Grund ist aus unserer Sicht unan­gemessen", sagt Olesja Jäger, Refe­rentin für Verbrau­cher­recht bei der Verbrau­cher­zen­trale Hessen. Wenn kein Vertrag mit Medicom Drei­eich GmbH oder Rehnig abge­schlossen werde, drohe die Sper­rung des Zugangs zu Kabel-Internet und Tele­fonie. Einige Kunden hätten berichtet, dass Voda­fone ihre Kabel-Inter­net­ver­träge gekün­digt habe, da die privaten Gebäu­denetz­betreiber die Weiter­lei­tung der Internet-Signale beendet hätten und Voda­fone deshalb keinen Inter­net­zugang mehr anbieten kann.

Alter­nativen wie VDSL prüfen

Betrof­fene Mieter würden sich nun mit der Heraus­for­derung konfron­tiert sehen, entweder eine alter­native Inter­net­ver­sor­gung zu finden, also ihre alten Tele­fon­lei­tungen (zum Beispiel von der Telekom) wieder zu benutzen oder eben höhere Kosten in Form der Durch­lei­tungs­gebühr zu tragen.

"Mieter müssen für Kabel­internet einen zusätz­lichen Kabel-TV-Vertrag mit den Gebäu­denetz­betrei­bern abschließen, selbst wenn sie gar kein Kabel-TV nutzen möchten. Das belastet sie doppelt und schränkt ihre Wahl­frei­heit ein", kriti­siert Olesja Jäger. "Die Kosten liegen teil­weise über den bisher über die Neben­kosten abre­chen­baren Kabel­fern­seh­gebühren. Betrof­fene sehen sich mit zusätz­lichen Kosten konfron­tiert."

Damit Mieter nicht zusätz­lich belastet werden, gebe es die Möglich­keit, einen Sperr­filter oder einen Sperrauf­satz für das TV-Signal einbauen zu lassen. Doch viele Gebäu­denetz­betreiber würden sich zöger­lich bei der Umset­zung dieser Option zeigen und statt­dessen den Abschluss von eigent­lich nicht benö­tigten TV-Verträgen verlangen, um keine Kunden zu verlieren, erläu­tert Michael Gundall von der Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz. Vermut­lich ist den Unter­nehmen der Einbau von tausenden Sperr­fil­tern zu teuer und aufwändig - oder es gibt mögli­cher­weise gar nicht genü­gend Teile dafür im Handel.

Keine vorei­ligen Verträge abschließen

Die Verbrau­cher­zen­tralen empfehlen den betrof­fenen Mietern, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und keine vorei­ligen Vertrags­abschlüsse zu tätigen. Statt­dessen sollten betrof­fene Haus­bewohner prüfen, ob mögli­cher­weise eine alter­native Inter­net­ver­sor­gung, beispiels­weise über VDSL oder Glas­faser, in Betracht kommt und viel­leicht sogar güns­tiger ist.

Sollte es keine Alter­native zum Inter­net­anschluss über TV-Kabel geben, weil beispiels­weise keine Glas­faser verfügbar ist und DSL nur in nied­riger Geschwin­dig­keit, so empfehlen die Verbrau­cher­zen­tralen, den TV-Vertrag mit dem Gebäu­denetz­betreiber zunächst abzu­schließen, da andern­falls die Sper­rung des Anschlusses droht. Ob die frag­lichen Durch­lei­tungs­gebühren recht­lich zulässig sind, werde durch die Verbrau­cher­zen­tralen geprüft und gege­benen­falls ange­griffen. Das könnte dann für die Betrof­fenen zu einem Rück­zah­lungs­anspruch führen. Haus­bewohner könnten die Kosten in dem Fall zurück­ver­langen, falls ein Gericht oder der Gesetz­geber die Durch­lei­tungs­gebühren für unzu­lässig erklären.

"Mieter haben das Recht, einen funk­tions­fähigen Tele­kom­muni­kati­ons­anschluss in ihrer Wohnung zu verlangen, der die Nutzung des Inter­nets ermög­licht. Dazu sollte auch die Möglich­keit gehören, diesen Anschluss nach Abschluss eines Vertrags mit einem Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter ohne Weiteres nutzen zu können", fordert Stefan Brandt, Refe­rent für kollek­tive Rechts­durch­set­zung von der Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz.

Nach Ende des Nebenkos­ten­pri­vilegs im TV-Kabel möchte ein Mieter Telekom-Glas­faser - das Leer­rohr liegt bereits vor dem Haus. Doch die Wohnungs­gesell­schaft und der NE-4-Betreiber wehren sich mit Händen und Füßen dagegen. Ist das erlaubt?

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/durchleitungsgebuehr-tvkabel-verbraucherzentrale-pruefung/news/95975.html

Schlagworte / Tags Telekom,

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