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TV-Kabel: Durchleitungsgebühr nicht vorschnell bezahlen
Kabelanschlussdose im Keller: Wer nicht zahlt, wird hier abgeklemmt.picture alliance/dpa teltarif.de hat als eines der ersten Medien seit Februar über die neuerlichen Durchleitungsgebühren im TV-Kabel berichtet, die von Hausnetz-Betreibern mitunter erhoben werden. Hausbewohnern, die seit dem 1. Juli die Kosten für den TV-Kabelanschluss direkt bezahlen müssen und die auch Telefon und Internet über das TV-Kabel beziehen, wird angedroht: Entweder wird dafür eine Durchleitungsgebühr bezahlt oder der Anschluss komplett abgeklemmt.
Dabei wissen nur wenige Hausbesitzer: Man kann die Betreiber der Netzebene 4 einfach rauswerfen und den Vertrag kündigen. Offenbar ist der Unmut teilweise angekommen: Erste Betreiber gewähren inzwischen einen Rabatt. Trotzdem warnen heute die Verbraucherzentralen Hessen und Rheinland-Pfalz vor Durchleitungsgebühren für Kabel-Internet und Telefon - eine juristische Prüfung läuft bereits.
Durchleitungsgebühr ohne technischen Grund
Viele Betroffene sehen sich laut den Verbraucherzentralen gezwungen, einen TV-Kabelanschluss bei den Gebäudenetzbetreibern abzuschließen, wenn sie Internet und Telefon über das Kabelnetz beziehen möchten. Mieter im Rhein-Main-Gebiet würden derzeit Post von privaten Gebäudenetzbetreibern erhalten, wie beispielsweise Medicom Dreieich GmbH oder der Rehnig Group. In diesen Schreiben werden sie darüber informiert, dass ein Kabel-Internet- und Telefonvertrag mit Vodafone oder Pyur nur möglich sei, wenn sie einen TV- und Kabelanschlussvertrag mit ihnen abschließen. Sie werden darin aufgefordert, eine Durchleitungsgebühr an die Gebäudenetzbetreiber zu entrichten, um Kabel-Internet und Telefonie beispielsweise von Vodafone weiterhin nutzen zu können. Kabelanschlussdose im Keller: Wer nicht zahlt, wird hier abgeklemmt.picture alliance/dpa
"Eine solche Durchleitungsgebühr ohne technischen Grund ist aus unserer Sicht unangemessen", sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Wenn kein Vertrag mit Medicom Dreieich GmbH oder Rehnig abgeschlossen werde, drohe die Sperrung des Zugangs zu Kabel-Internet und Telefonie. Einige Kunden hätten berichtet, dass Vodafone ihre Kabel-Internetverträge gekündigt habe, da die privaten Gebäudenetzbetreiber die Weiterleitung der Internet-Signale beendet hätten und Vodafone deshalb keinen Internetzugang mehr anbieten kann.
Alternativen wie VDSL prüfen
Betroffene Mieter würden sich nun mit der Herausforderung konfrontiert sehen, entweder eine alternative Internetversorgung zu finden, also ihre alten Telefonleitungen (zum Beispiel von der Telekom) wieder zu benutzen oder eben höhere Kosten in Form der Durchleitungsgebühr zu tragen.
"Mieter müssen für Kabelinternet einen zusätzlichen Kabel-TV-Vertrag mit den Gebäudenetzbetreibern abschließen, selbst wenn sie gar kein Kabel-TV nutzen möchten. Das belastet sie doppelt und schränkt ihre Wahlfreiheit ein", kritisiert Olesja Jäger. "Die Kosten liegen teilweise über den bisher über die Nebenkosten abrechenbaren Kabelfernsehgebühren. Betroffene sehen sich mit zusätzlichen Kosten konfrontiert."
Damit Mieter nicht zusätzlich belastet werden, gebe es die Möglichkeit, einen Sperrfilter oder einen Sperraufsatz für das TV-Signal einbauen zu lassen. Doch viele Gebäudenetzbetreiber würden sich zögerlich bei der Umsetzung dieser Option zeigen und stattdessen den Abschluss von eigentlich nicht benötigten TV-Verträgen verlangen, um keine Kunden zu verlieren, erläutert Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Vermutlich ist den Unternehmen der Einbau von tausenden Sperrfiltern zu teuer und aufwändig - oder es gibt möglicherweise gar nicht genügend Teile dafür im Handel.
Keine voreiligen Verträge abschließen
Die Verbraucherzentralen empfehlen den betroffenen Mietern, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und keine voreiligen Vertragsabschlüsse zu tätigen. Stattdessen sollten betroffene Hausbewohner prüfen, ob möglicherweise eine alternative Internetversorgung, beispielsweise über VDSL oder Glasfaser, in Betracht kommt und vielleicht sogar günstiger ist.
Sollte es keine Alternative zum Internetanschluss über TV-Kabel geben, weil beispielsweise keine Glasfaser verfügbar ist und DSL nur in niedriger Geschwindigkeit, so empfehlen die Verbraucherzentralen, den TV-Vertrag mit dem Gebäudenetzbetreiber zunächst abzuschließen, da andernfalls die Sperrung des Anschlusses droht. Ob die fraglichen Durchleitungsgebühren rechtlich zulässig sind, werde durch die Verbraucherzentralen geprüft und gegebenenfalls angegriffen. Das könnte dann für die Betroffenen zu einem Rückzahlungsanspruch führen. Hausbewohner könnten die Kosten in dem Fall zurückverlangen, falls ein Gericht oder der Gesetzgeber die Durchleitungsgebühren für unzulässig erklären.
"Mieter haben das Recht, einen funktionsfähigen Telekommunikationsanschluss in ihrer Wohnung zu verlangen, der die Nutzung des Internets ermöglicht. Dazu sollte auch die Möglichkeit gehören, diesen Anschluss nach Abschluss eines Vertrags mit einem Telekommunikationsanbieter ohne Weiteres nutzen zu können", fordert Stefan Brandt, Referent für kollektive Rechtsdurchsetzung von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
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