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VG Köln: 5G-Frequenzvergabe nicht rechtmäßig

Einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zufolge ist die Vergabe von Frequenzen für die 5G-Mobilfunknetze durch die Bundesnetzagentur 2019 nicht rechtmäßig erfolgt. Erstmals seit mehr als 20 Jahren sahen die Vergabebedingungen keine Diensteanbieterverpflichtung für die Lizenznehmer vor. Die Unternehmen EWE TEL und freenet sahen im Vergabeverfahren eine unrechtmäßige politische Einmischung in die Arbeit der unabhängigen Bundesnetzagentur. Sie haben daher - letztendlich erfolgreich - geklagt.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Diese stärkt nicht nur eine unabhängige Bundesnetzagentur, sondern vor allem den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt", sagt Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung von EWE TEL. "Wir gehen davon aus, dass die Bundesnetzagentur das Urteil zum Anlass nehmen wird, um wichtige Entscheidungen - insbesondere die bisher fehlende Diensteanbieterverpflichtung - aus dem damaligen Vergabeverfahren kritisch zu prüfen, da diese den Mobilfunkmarkt bis heute belasten. Nun besteht die Chance, dass die massiven Wettbewerbsprobleme im Mobilfunkmarkt im Rahmen einer neuen Vergabeentscheidung angemessen berücksichtigt werden."
Regulierer muss tätig werden
Urteil zu 5G-FrequenzvergabeFoto: Wayhome Studio - fotolia.com, Montage: teltarif.de Die Bundesnetzagentur muss nun die Auflagen für die Lizenznehmer der 5G-Frequenzen neu entscheiden und dabei die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln einbeziehen. So müssen auch die Wettbewerbsverhältnisse im Mobilfunkmarkt und die Diensteanbieterverpflichtung von der Behörde neu bewertet werden. Diensteanbieter haben kein eigenes Mobilfunknetz. Sie benötigen einen Vertrag mit einem Netzbetreiber, um dessen Netz zu nutzen und eigene Mobilfunkprodukte an Privat- und Geschäftskunden zu verkaufen. Dafür zahlt der Diensteanbieter angemessene Entgelte an den Netzbetreiber.
Frequenzen sind öffentliche Güter, die von der Bundesnetzagentur exklusiv vergeben werden. Daher forderten auch Monopolkommission, Bundeskartellamt und EU-Kommission eine Diensteanbieterverpflichtung im Rahmen der 5G-Frequenzvergabe. "Dennoch waren seit der Vergabe der 5G-Frequenzen die Netzbetreiber nicht mehr dazu verpflichtet, ein Angebot zu unterbreiten. Daher stagniert der Wettbewerb zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher", argumentiert EWE TEL.
Norbert Westfal: "Wir wollen nichts geschenkt bekommen"
"Wir haben für faire Entscheidungen, fairen Zugang und faire Preise geklagt", so Norbert Westfal, "wir wollen nichts geschenkt bekommen. Aber bisher erhalten wir nicht die Angebote von den Netzbetreibern, die wir für die Bedürfnisse unserer Kunden benötigen. Im Glasfasermarkt beweisen wir mit unserem Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser Nordwest, dass sich Investitionen und faire Zugänge für Anbieter ohne eigenes Netz nicht ausschließen, sondern sinnvoll ergänzen. Wir brauchen im Mobilfunkmarkt das Miteinander, das wir im Glasfasermarkt vorleben."
Ungeachtet von Diensteanbieterverpflichtungen haben Telekom, Vodafone und Telefónica mittlerweile auch vielen Drittanbietern Zugang zu ihren 5G-Netzen eingeräumt. Davon profitieren unter anderem auch Kunden, die einen Mobilfunkvertrag bei freenet buchen. Bei EWE Tel sind hingegen nach wie vor nur Tarife mit GSM- und LTE-Zugang erhältlich.
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https://www.teltarif.de/nr0/frequenzvergabe-rechtswidrig/news/96413.html