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VG Köln: 5G-Frequenzvergabe nicht rechtmäßig

Urteil zu 5G-FrequenzvergabeLaut Kölner Verwal­tungs­gericht war die 5G-Frequenz­ver­gabe vor fünf Jahren nicht recht­mäßig.

Einem Urteil des Verwal­tungs­gerichts Köln zufolge ist die Vergabe von Frequenzen für die 5G-Mobil­funk­netze durch die Bundes­netz­agentur 2019 nicht recht­mäßig erfolgt. Erst­mals seit mehr als 20 Jahren sahen die Verga­bebe­din­gungen keine Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung für die Lizenz­nehmer vor. Die Unter­nehmen EWE TEL und freenet sahen im Verga­bever­fahren eine unrecht­mäßige poli­tische Einmi­schung in die Arbeit der unab­hän­gigen Bundes­netz­agentur. Sie haben daher - letzt­end­lich erfolg­reich - geklagt.

"Wir begrüßen die Entschei­dung des Verwal­tungs­gerichts. Diese stärkt nicht nur eine unab­hän­gige Bundes­netz­agentur, sondern vor allem den Wett­bewerb im Mobil­funk­markt", sagt Norbert Westfal, Spre­cher der Geschäfts­füh­rung von EWE TEL. "Wir gehen davon aus, dass die Bundes­netz­agentur das Urteil zum Anlass nehmen wird, um wich­tige Entschei­dungen - insbe­son­dere die bisher fehlende Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung - aus dem dama­ligen Verga­bever­fahren kritisch zu prüfen, da diese den Mobil­funk­markt bis heute belasten. Nun besteht die Chance, dass die massiven Wett­bewerbs­pro­bleme im Mobil­funk­markt im Rahmen einer neuen Verga­beent­schei­dung ange­messen berück­sich­tigt werden."

Regu­lierer muss tätig werden

Urteil zu 5G-FrequenzvergabeFoto: Wayhome Studio - fotolia.com, Montage: teltarif.de Die Bundes­netz­agentur muss nun die Auflagen für die Lizenz­nehmer der 5G-Frequenzen neu entscheiden und dabei die Einschät­zung des Verwal­tungs­gerichts Köln einbe­ziehen. So müssen auch die Wett­bewerbs­ver­hält­nisse im Mobil­funk­markt und die Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung von der Behörde neu bewertet werden. Diens­tean­bieter haben kein eigenes Mobil­funk­netz. Sie benö­tigen einen Vertrag mit einem Netz­betreiber, um dessen Netz zu nutzen und eigene Mobil­funk­pro­dukte an Privat- und Geschäfts­kunden zu verkaufen. Dafür zahlt der Diens­tean­bieter ange­mes­sene Entgelte an den Netz­betreiber.

Frequenzen sind öffent­liche Güter, die von der Bundes­netz­agentur exklusiv vergeben werden. Daher forderten auch Mono­pol­kom­mis­sion, Bundes­kar­tellamt und EU-Kommis­sion eine Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung im Rahmen der 5G-Frequenz­ver­gabe. "Dennoch waren seit der Vergabe der 5G-Frequenzen die Netz­betreiber nicht mehr dazu verpflichtet, ein Angebot zu unter­breiten. Daher stagniert der Wett­bewerb zu Lasten der Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher", argu­men­tiert EWE TEL.

Norbert Westfal: "Wir wollen nichts geschenkt bekommen"

"Wir haben für faire Entschei­dungen, fairen Zugang und faire Preise geklagt", so Norbert Westfal, "wir wollen nichts geschenkt bekommen. Aber bisher erhalten wir nicht die Ange­bote von den Netz­betrei­bern, die wir für die Bedürf­nisse unserer Kunden benö­tigen. Im Glas­faser­markt beweisen wir mit unserem Gemein­schafts­unter­nehmen Glas­faser Nord­west, dass sich Inves­titionen und faire Zugänge für Anbieter ohne eigenes Netz nicht ausschließen, sondern sinn­voll ergänzen. Wir brau­chen im Mobil­funk­markt das Mitein­ander, das wir im Glas­faser­markt vorleben."

Unge­achtet von Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tungen haben Telekom, Voda­fone und Telefónica mitt­ler­weile auch vielen Dritt­anbie­tern Zugang zu ihren 5G-Netzen einge­räumt. Davon profi­tieren unter anderem auch Kunden, die einen Mobil­funk­ver­trag bei freenet buchen. Bei EWE Tel sind hingegen nach wie vor nur Tarife mit GSM- und LTE-Zugang erhält­lich.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/frequenzvergabe-rechtswidrig/news/96413.html

Schlagworte / Tags osnatel, swb, EWE TEL,

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