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Warten auf Glasfaser: Vorsicht vor teuren Übergangsverträgen

Warten auf Glasfaser: Vorsicht vor teuren ÜbergangsverträgenFür einen Vertrags­abschluss zünden vermeint­liche Kunden­berater manche Nebel­kerze: An der Haustür preisen sie die Vorzüge künf­tiger Glas­faser­anschlüsse, wollen aber vor allem etwas anderes verkaufen.

Verträge über Internet-, Telefon- und TV-Dienste sollten nie voreilig und schon gar nicht an der Haustür abge­schlossen werden. Am besten vergleicht man in Ruhe verschie­dene Angebote in Ruhe und nimmt sich ausrei­chend Zeit für eine Entschei­dung, rät die Verbrau­cher­zentrale Hamburg.

Aktuell nutzten Vertriebler den Glas­faser-Ausbau quasi als Türöffner und würden oft teure Über­gangs­verträge anbieten, die bis zum Glas­faser-Ausbau oder bis zur tatsäch­lichen Frei­schal­tung der Glas­faser­leitung laufen, warnen die Verbrau­cher­schützer. Dabei sei vieler­orts noch unklar, wann Glas­faser­anschlüsse tatsäch­lich verfügbar sein werden.

Unge­wollte und teure Zusatz­leis­tungen

Warten auf Glasfaser: Vorsicht vor teuren ÜbergangsverträgenFoto: Picture Alliance/dpa/Lehtikuva Wer sich dennoch zu einem Vertrags­abschluss drängen lässt, erhalte am Ende mitunter unge­wollte und kosten­inten­sive Zusatz­leis­tungen: etwa hohe Daten­raten, Strea­ming­dienste oder TV-Funk­tionen, die in vielen Haus­halten gar nicht benötigt werden.

Ein Beispiel der Verbrau­cher­zentrale: Eine Verbrau­cherin hat einen Telefon- und DSL-Vertrag für 35 Euro monat­lich. Als ihr ein Glas­faser­anschluss für 44 Euro ange­boten wird, wechselt sie den Anbieter. Bis zur Frei­schal­tung ihres High­speed-Anschlusses ist sie jedoch an einen Premium-Tarif gebunden, der regulär fast 80 Euro pro Monat kostet.

Verkaufs­gespräch führt in die Irre

Viele Menschen unter­schrieben solche Verträge, weil im Verkaufs­gespräch vor allem die Vorzüge von Glas­faser ange­priesen würden, so die Verbrau­cher­schützer. Über die hohen Kosten und die meist unnö­tigen Zusatz­leis­tungen des Über­gangs­vertrages werde oft nur am Rande infor­miert. Die erste hohe Rechnung sei dann eine Über­raschung.

Beson­ders ältere Menschen tappen der Verbrau­cher­zentrale zufolge oft in solche Vertrags­fallen, weil sie die tech­nischen Details und die tatsäch­liche Notwen­digkeit der ange­botenen Leis­tungen nicht richtig einschätzen könnten.

Im Nachgang prüfen und wider­rufen

Wer trotzdem einen Vertrag an der Haustür unter­schrieben hat, sollte unbe­dingt im Nachgang kontrol­lieren, ob die im Gespräch genannten Kondi­tionen auch wirklich in den Vertrags­unter­lagen oder der Auftrags­bestä­tigung enthalten sind - und vor allem prüfen, ob die verschie­denen Leis­tungen wirklich benötigt werden.

Denn es gibt noch ein Zurück: Grund­sätz­lich können an der Haustür, am Telefon und übers Internet geschlos­sene Verträge inner­halb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wider­rufen werden. Als sichersten Weg dafür empfehlen die Verbrau­cher­schützer den schrift­lichen Widerruf per Einwurfein­schreiben.

Im Zuge des flächen­deckenden Glas­faser­ausbaus tauchen wieder vermehrt Haustür-Vertreter der Telekom und anderer Netz­betreiber vor der Wohnungstür auf. So reagieren Sie richtig.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/warten-glasfaser-warnung-teure-uebergangsvertraege/news/98544.html

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